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Landau – Geflüchtete im Landkreis SÜW erhalten „Krankenkassen-Kärtchen“ der IKK Südwest – Landkreis tritt Rahmenvereinbarung bei

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Beim Hausarzt, der Zahnärztin oder in einer Klinik: Mit der Krankenkassen-Karte erhält man in Deutschland Zugang zu medizinischer Versorgung. Dies gilt im Landkreis Südliche Weinstraße nun auch für Geflüchtete. Mit Geltung ab 1. Juli 2022 ist der Landkreis einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land und den Krankenkassen beigetreten, die es ermöglicht, dass geflüchtete Menschen von Beginn an eine sogenannte elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten. Das ist der Fachausdruck für das „Krankenkassen-Kärtchen“. Der Landkreis SÜW kooperiert dazu mit der IKK Südwest, die Umsetzung erfolgt schrittweise. Zum Start der Kooperation haben sich Landrat Dietmar Seefeldt und Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest, nun in der Landauer Geschäftsstelle der Krankenkasse getroffen. „Alle Asylbewerbenden in SÜW können sich künftig ab Tag eins in Gesundheitsfragen an die IKK Südwest wenden“, erläutert Landrat Dietmar Seefeldt und berichtet: „Der Landkreis, der für die Krankenhilfe Geflüchteter zuständig ist, verzichtet mit diesem Schritt auf das vorherige, umständliche und teils als diskriminierend wahrgenommene Prozedere der Prüfung bei Facharztgesuchen durch die Kreisverwaltung und der Ausstellung eines Behandlungsscheins in jedem Einzelfall durch die Verbandsgemeinden“, so Landrat Dietmar Seefeldt. „Das neue Verfahren stellt für alle eine Vereinfachung dar und gereicht damit sowohl Geflüchteten als auch den Verwaltungen zum Vorteil. Wer krank ist, kann ohne bürokratische Hürden zum Arzt gehen“, betont er und ergänzt: „Das neue Vorgehen in SÜW reduziert sicher auch für so manchen ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer den zeitlichen Aufwand, denn wir wissen, dass die Helfer bei Krankheitsfällen Geflüchteter bisher häufig mehrere Fahrdienste übernommen haben, um zunächst den richtigen Schein zu besorgen und dann zur Behandlung zu gelangen.“ Aufgrund eines einstimmigen politischen Beschlusses im Kreistag sei die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete in SÜW möglich, wie der Landrat betont. Er lobt die bisher sehr gute Kooperation mit der IKK Südwest, die eine Geschäftsstelle in der Landauer Industriestraße hat und damit auch vor Ort ansprechbar für Geflüchtete in Gesundheitsfragen ist.

„Dass der Landkreis Südliche Weinstraße der Vereinbarung beigetreten ist, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um Geflüchteten von Beginn an eine rasche und unkomplizierte gesundheitliche Versorgung zu ermöglichen. Auch in Kliniken, Arztpraxen und Apotheken führt die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte zu einer unbürokratischeren Abwicklung“, so Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest. „Die Eckpunkte der Landesrahmenvereinbarung eignen sich im Grunde auch für eine bundeseinheitliche Regelung der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten“, ergänzt er. Auch Gesundheitsminister Clemens Hoch begrüßt den Beschluss des Landkreises, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge und Asylsuchende einzuführen und freut sich, dass nun auch der Landkreis Südliche Weinstraße die Voraussetzungen für einen direkten und diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Versorgung für Flüchtlinge geschaffen hat. Der Landkreis Südliche Weinstraße ist erst die fünfte Kommune in ganz Rheinland-Pfalz, die diesen Schritt gegangen ist und die Gesundheitskarte für Geflüchtete einsetzt. Hintergrund: Geflüchteten in SÜW wird der Zugang zur medizinischen Versorgung mit der Karte von Beginn an erleichtert. Sie können nun bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen direkt eine Arztpraxis aufsuchen. Der gesetzlich vorgegebene, eingeschränkte Zugang zu Krankenkassen-Leistungen bleibt wie bisher bestehen. Denn der gesamte Umfang der medizinischen Leistungen, zu dem Geflüchtete Zugang haben, ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Nach 18 Monaten haben Geflüchtete ohnehin Anspruch auf eine elektronische Gesundheitskarte. Da Geflüchtete aus der Ukraine seit 1. Juni 2022 grundsätzlich Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII haben, sind sie über diesen Anspruch krankenversichert (mit Krankenkassen-Karte). Die dargestellte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte betrifft also nicht Geflüchtete aus der Ukraine, sondern Asylsuchende aus anderen Ländern.

Quelle: KV SÜW
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und IKK Südwest.

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