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Landau – Warum Abfall und Klimaschutz korrespondieren EWL legt Potenzialstudie vor – Optionen für weniger CO2 durch Reste – Gebühren im Verwaltungsrat

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Abfälle sind eine komplexe Angelegenheit – das gilt für Haushalte wie auch für den Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) als öffentlichen Entsorgungsträger. Doch stecken in den Resten jede Menge Energie und Ressourcen. „Der EWL definiert sich zu Recht als Umweltbetrieb und befasst sich mit wichtigen Fragen, die für die Welt von morgen entscheidend sind“, erläutert Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron als Verwaltungsratsvorsitzender des kommunalen Unternehmens. Er begrüßt deshalb den Weg, den der EWL mit einer Potenzialstudie für abfallwirtschaftliche Stoffströme eingeschlagen hat. Die Ergebnisse stellt der Vorstandsvorsitzende Bernhard Eck am 30. Juni dem gesamten Gremium vor. Auch Fragen zur künftigen Gestaltung der Gebühren und der Geschäftsverteilung kommen in der Verwaltungsratssitzung zur Sprache.

Klimaschutz als Ziel
Vermeiden und Wiederverwerten – das sind die Hauptziele für den Ressourcenschutz. Doch sinnvolle Maßnahmen beider Handlungsstränge brauchen eine Bestandsaufnahme für wirkungsvolle Schritte. Diese liefert eine Potenzialstudie, die das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) der Hochschule Trier im Auftrag des EWL angefertigt hat. Die Studie bescheinigt Landau eine positive Entwicklung: Seit 2015 ist das jährliche Abfallaufkommen in der Kommune um rund 2.300 Tonnen gesunken. „Zugenommen haben die organischen Reste, die wir durch die Biotonnen erfassen. Das ist auch gut so, denn damit ist der Restabfall gesunken. Das ist die Abfallfraktion, die schlussendlich verbrannt wird“, erläutert Bernhard Eck. Zudem brachte die Erhebung zutage, dass in Landau mit 106 Kilogramm Haushaltsabfall je Einwohner und Jahr rund 37 Kilogramm weniger anfallen als im Durchschnitt des Landes Rheinland-Pfalz. Im Gegensatz dazu fallen in der Stadt mehr Papierabfälle, mehr Altglas und mehr Verpackungsabfälle an als im Landesvergleich. Die Experten des Instituts hatten zwölf verschiedene Fraktionen detailliert untersucht – auch Gartenabfälle, Altholz, Bauschutt und Elektroaltgeräte. Zusätzlich wurden in der Analyse deren Herkünfte unter die Lupe genommen. „Mit diesen Erkenntnissen ist nun eine Handlungsgrundlage für Abfallvermeidung und besseres Recycling entstanden, da wir wissen, wo wir ansetzen können“, erläutert Bernhard Eck. Möglichkeiten sind eine Optimierung der Kommunikation und auch neue Wege in Form von Kooperationen und alternativen Logistikkonzepten. Übergeordnetes Ziel bleibt die Reduzierung klimaschädlicher Emissionen – beim EWL selbst und in allen Haushalten und Betrieben Landaus hinsichtlich des verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen.

Entscheid zu Übergangsorganisation
In der Sitzung des Verwaltungsrates am 30. Juni werden die Mitglieder über den Vorschlag einer Übergangsorganisation entscheiden. Diese wird notwendig, da Falk Pfersdorf als bisheriges Vorstandsmitglied zum 1. Juli an eine andere Behörde abgeordnet wird mit dem Ziel einer offiziellen Versetzung im Herbst. Bis zur offiziellen Nachbesetzung wird Dr. Markus Schäfer, Leiter der EWL-Abwasserabteilung, den Vorstandsvorsitzenden Bernhard Eck bei dessen Abwesenheit vertreten. Diese Neuregelung des Geschäftsbereiches bedarf der Zustimmung durch das Gremium und den Stadtrat.

Regelungen Gebühren 2023
Der EWL ist finanziell gut aufgestellt, möglich macht dies ein umsichtiges und zukunftsgerichtetes Haushalten. Das kann den Bürgern in den kommenden Jahren zugutekommen. Dazu plant der Vorstand, wie schon in den vergangenen Jahren Rücklagen abzuschmelzen, um damit den erwarteten Gebührenanstieg bei der Straßenreinigung zu dämpfen. Zudem ist von sinkenden Gebühren für die Abfallsammlung auszugehen: Bereits in den vorausgegangenen Jahren hatte der EWL hier Rücklagen gebührendämpfend eingesetzt. Seit dem laufenden Jahr kommen die Erträge aus dem Verkauf der Anteile am Müllheizkraftwerk Pirmasens hinzu. Die Kaufpreisraten des privaten Investors fließen noch bis 2024 zu. Der EWL hat die Art der Verwendung prüfen lassen und wird sich hinsichtlich der Gebührenwirksamkeit zusätzlich mit der Aufsichtsbehörde abstimmen – denn die Gesetzgebung dazu ist sehr komplex. „Es ist gut und richtig, dass so wichtige Dinge wie die Gebührenkalkulation gut vorbereitet sind. Wir wollen Verlässlichkeit und Planungssicherheit – und das über einen langen Zeitraum hin. Deshalb sollen die Gebühren möglichst stabil sein und nicht jährlich schwanken“, unterstreicht Maximilian Ingenthron. Denn das kommunale Abgabenrecht schütze sowohl den Betrieb, der einen öffentlichen Auftrag erfüllt als auch die Bürgerinnen und Bürger.

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