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Heidelberg – Frist für Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten läuft demnächst ab


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg informiert frühzeitig über den Ablauf der Frist zur hochwassersicheren Nachrüstung von Ölheizungen (Heizölverbraucheranlagen) in Überschwemmungsgebieten. Bis zum Januar nächsten Jahres müssen bestehende Ölheizungen in Überschwemmungsgebieten hochwassersicher nachgerüstet werden. Alternativ zu einer Nachrüstung empfiehlt die Stadt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf Fernwärme oder Wärmepumpen, da aufgrund der Klimaschutzziele ein Ausstieg aus fossilen Energien erforderlich ist.

Die durch Ölheizungen entstehenden Hochwasserschäden sind sowohl für die Umwelt als auch für Gebäude und andere Gegenstände immens. Viele Bürgerinnen und Bürger erinnern sich noch an das Hochwasserereignis im Jahr 1993, als der Neckar durch ausgelaufenes Heizöl zeitweise rot gefärbt war. Wegen des großen Gefahrenpotentials wurden vor fünf Jahren entsprechende gesetzliche Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) getroffen. So dürfen seit 2018 nur noch auf Antrag und in Ausnahmefällen neue Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten (HQ100 Bereiche in den Hochwassergefahrenkarten) installiert werden. Voraussetzung ist hierfür, dass diese hochwassersicher errichtet sind und keine anderen weniger wassergefährdenden Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen.

Bereits vorhandene Anlagen müssen bis zum 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachgerüstet werden. Ob das eigene Haus im Überschwemmungsgebiet liegt, kann beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie erfragt oder über die Hochwassergefahrenkarte des Landes recherchiert werden: udo.lubw.baden-wuerttemberg.de > Wasser > Hochwasser > Überschwemmungsgebiete.

Etwas mehr Zeit für die Nachrüstung in Hochwasserrisikogebieten

Die Errichtung neuer Ölheizungen in Hochwasserrisikogebieten (HQextrem Bereich in den Hochwassergefahrenkarten, siehe unter udo.lubw.baden-wuerttemberg.de > Wasser > Hochwasser > Hochwassergefahrenkarte) ist ebenfalls verboten, wenn andere, weniger wassergefährdende Energieträger zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen oder die Anlage nicht hochwassersicher errichtet werden kann. Für die Neuerrichtung in Hochwasserrisikogebieten ist eine schriftliche, formlose Anzeige beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Untere Wasserbehörde spätestens sechs Wochen vor der Installation nötig.

Heizölverbraucheranlagen, die bereits in Hochwasserrisikogebieten vorhanden sind, sind bis zum 5. Januar 2033 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten. Sofern an Ölheizungen wesentliche Änderungen vorgenommen werden, sind diese im Überschwemmungsgebiet als auch im Hochwasserrisikogebiet im Zuge der Änderungen hochwassersicher nachzurüsten.

Wie rüste ich meine Ölheizung hochwassersicher nach?

Um alle Installationsarbeiten und Nachrüstungen von Heizölverbraucheranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen, sollte man sich zunächst an einen Fachbetrieb wenden. Bei wesentlichen Änderungen muss die Anlage nach der Umrüstung von einem zugelassenen Sachverständigen überprüft werden.

Generell gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Ölheizung hochwassersicher nachzurüsten. Hierzu zählt beispielsweise die Sicherung des Öltanks vor Aufschwimmen. Oftmals ist die Umstellung auf alternative Energieträger jedoch nachhaltiger und wirtschaftlicher. Bis zu 45 Prozent Förderung gibt es seit 2020 für klimafreundliche Anlagen.

Umstellung der Wärmeversorgung auf Erneuerbare Energien

Die Klimaschutzgesetze vom Bund und vom Land Baden-Württemberg erfordern einen Ausstieg aus den fossilen Energien. Die aktuelle Preisentwicklung bei Öl und Erdgas macht diesen finanziell attraktiv. Aktuell erarbeitet die Stadt Heidelberg gemeinsam mit den Stadtwerken eine kommunale Wärmeplanung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Eine zentrale Rolle wird dabei die Fernwärme spielen. Die Umstellung der Fernwärmeerzeugung weg vom Großkraftwerk Mannheim und der Kohle hin zu erneuerbaren Energien und Abwärmenutzung ist bereits im vollen Gange und soll bis 2030 weitgehend abgeschlossen sein. Ein Anschluss an die Fernwärme ist also die ideale Alternative zur einer Investition in die Nachrüstung einer Ölheizungsanlage. Außerhalb des Fernwärmegebietes sind Wärmepumpen in Kombination mit Solarenergie eine sehr gute Lösung. Weitere Informationen gibt es über die Energieberatungs-Hotline der Stadt Heidelberg (Telefon 06221 58–18141).

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