Eberbach / Metropolregion Rhein-Neckar.
Verkeimung und Chlorung des Trinkwassers
Abkochgebot für Teile von Neckarwimmersbach
Im Rahmen einer routinemäßigen Beprobung im Netz Eberbach-Neckarwimmersbach wurden coliforme Keime festgestellt.
In diesem Rahmen ist auf Anordnung des Gesundheitsamtes ein Abkochgebot für die Bereiche Adalbert-Stifter Straße, Eduard-Mörike-Straße und Ludwig-Uhlandstraße erlassen und der Bereich Neckarwimmersbach soll mit Chlor desinfiziert werden. Eine sensorische Wahrnehmung des Chlors ist nicht auszuschließen. Bitte beachten Sie, dass mit Chlor versetztes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.
Weitere Schritte zur Abklärung der Befunde sind durch die Städtische Dienste in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt bereits in die Wege geleitet worden. Bis zur Klärung und offiziellen Aufhebung muss aus Sicherheitsgründen bis auf weiteres abgekocht und chloriert werden.
Die Beendigung wird über die Homepages der Stadt Eberbach und Städtische Dienste Eberbach sowie die lokale Presse bekannt gegeben.
QUelle: Stadtverwaltung Eberbach