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Frankenthal – Neuberwertung von Grundstücken – Christian Baldauf: Übermittlung Grundsteuerdaten bürgerunfreundlich

Frankenthal / Mainz
Neues Grundsteuergesetz / Neubewertung von Grundstücken

Das neue Verfahren ist nicht nur für viele Seniorinnen und Senioren zu bürgerunfreundlich – Ministerin Ahnen muss für eine pragmatische Lösung sorgen.
Der CDU-Landtagsabgeordnete für Frankenthal und sein Umland, Christian Baldauf, spricht sich für eine bürgerfreundlichere Lösung zur Übermittlung der Grundsteuerdaten aus. Das Verfahren nach dem neuen Grundsteuergesetz ist nicht niederschwellig. Insbesondere für viele Seniorinnen und Senioren, die keine Einkommensteuer-Erklärung abgeben, sei die elektronische Übermittlung per ELSTER nicht zumutbar. Die nur auf Antrag möglichen Ausnahmen in Härtefällen, z.B. bei wirtschaftlicher und persönlicher Unzumutbarkeit, seien nicht ausreichend. Ministerin Ahnen müsse hier für Abhilfe sorgen. Dazu der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Baldauf: „Insbesondere viele Seniorinnen und Senioren hier in Frankenthal und dem nördlichen Rhein-Pfalz-Kreis sind durch das neue Grundsteuergesetz massiv beunruhigt. Das zeigen die vielen negativen Reaktionen, die an mich herangetragen werden. Verunsicherung schafft zum einen das von der Ampel-Koalition beschlossene komplizierte rheinland-pfälzische Berechnungsmodell. Der andere zentrale Knackpunkt, der bei vielen Seniorinnen und Senioren für große Probleme sorgt, ist die elektronische Abgabepflicht.
Denn selbst wenn ein Antrag auf Abgabe der Steuererklärung in Papierform gestellt wird, müssen die Betroffenen zunächst das zuständige Finanzamt aufsuchen oder, falls nicht mehr mobil, im Service-Center anrufen. Das Finanzamt muss dann den Vordruck ausdrucken und diesen schließlich – anders als bei der Einkommenssteuer – übergeben oder zuschicken.
Auch für die Finanzämter ist dieses Vorgehen sehr arbeits- und zeitintensiv. Wir brauchen hier eine pragmatische Lösung in Papierform. Das muss Landesfinanzministerin Ahnen umgehend auf den Weg bringen.
Ich kann mir vorstellen, dass die Vordrucke in den Kommunen zur Verfügung stehen oder den Menschen direkt zugeschickt werden. Ich erwarte hier eine bürgerfreundliche Lösung für die Menschen, die eben noch nicht digital unterwegs sind.“

Hintergrund:
Zum 01.01.2025 tritt ein neues Grundsteuergesetz in Kraft. Dazu müssen alle Grundstücke zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werden. Jeder Eigentümer ist verpflichtet die Daten bis zum 31.Oktober 2022 zu liefern. Dabei ist in Rheinland-Pfalz vorgesehen, dass dies nur elektronisch über ELSTER erfolgen kann. Eine Ausnahme soll nur auf Antrag in Härtefällen z.B. bei wirtschaftlicher und persönlicher Unzumutbarkeit gelten.

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