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Landau / Für die Gastro, eine weiterhin attraktive Innenstadt und den Haushalt: Landauer OB Hirsch schlägt „dreigeteilte“ Verwendung von Corona-Sonderzahlung des Landes vor

Landau / Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar

Die Stadt Landau will die geltende Ausnahmeregelung für die Außengastronomie nochmals verlängern und weiter auf städtische Sondernutzungsgebühren verzichten.

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie hat das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen eine weitere finanzielle Zuwendung in Höhe von insgesamt 51,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Stadt Landau darf sich aus diesem Topf über eine Sonderzahlung in Höhe von knapp 583.600 Euro freuen. Wie Oberbürgermeister Thomas Hirsch jetzt mitteilt, wird er dem Stadtrat in Abstimmung mit der städtischen Finanzverwaltung um Martin Messemer folgende Verwendung für die Gelder vorschlagen:
95.000 Euro sollen dafür verwendet werden, die geltende Ausnahmeregelung für die Außengastronomie nochmals zu verlängern und weiter auf städtische Sondernutzungsgebühren zu verzichten – und das bis zum 31. Dezember 2022. Gastronomiebetriebe, die im Besitz einer gültigen Sondernutzungserlaubnis sind, sollen die öffentlichen Flächen weiterhin kostenlos nutzen dürfen, sofern straßenrechtliche Belange nicht berührt werden.
„Landau lebt von seiner attraktiven Innenstadt, die auch von den Cafés und Restaurants entlang der Fußgängerzone geprägt wird“, betont OB Hirsch. „In den vergangenen Monaten habe ich mit zahlreichen Gastronominnen und Gastronomen gesprochen – sie alle stehen nach zwei Jahren Pandemie vor enormen Herausforderungen. Der weitere Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für die Flächen zur Außenbewirtung soll ein Signal an die Gastro-Branche sein, dass wir an ihrer Seite stehen.“

Knapp 138.000 Euro sollen in die städtischen Eigenanteile der Förderprogramme „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundes und „Innenstadtimpulse“ des Landes fließen.
„Der strukturelle Wandel in den Städten wird uns in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen – das hat die Corona-Krise noch einmal ganz besonders deutlich gemacht“, ordnet Stadtchef Hirsch ein. „Damit die Landauer Innenstadt trotz des wachsenden Online-Handels auch in Zukunft attraktiv bleibt, setzen wir auf Themen wie Aufenthaltsqualität, Klimaanpassung und eine zeitgemäße Gestaltung. Die Innenstadt-Förderprogramme von Bund und Land helfen uns dabei“, so Hirsch.
Aus dem Bundesförderprogramm erhält die Stadt Landau Mittel in Höhe von rund 645.000 Euro. Dazu kommt ein städtischer Eigenanteil von knapp 108.000 Euro. Die genauen Fördermodalitäten des Landesprogramms stehen noch nicht fest, die Stadt rechnet aber mit einem Eigenanteil von rund 30.000 Euro. Die Verwaltung wird am 5. Juli im Hauptausschuss und am 19. Juli im Stadtrat noch einmal ausführlich über das Programm und den Förderantrag informieren.
„Last but not least“ werden knapp 306.000 Euro für allgemeine Corona-bedingte Ausgleichs- bzw. Deckungsmittel im städtischen Haushalt verwendet.
„Corona hat den städtischen Haushalt ordentlich gebeutelt, sowohl durch Mehraufwendungen als auch durch Mindererträge“, erinnert Finanzdezernent Hirsch. „Die Sonderzahlungen des Landes müssen deshalb auch zur Deckung des Ergebnishaushalts im Nachtragshaushalt 2022 verwendet werden, damit wir als Kommune weiter handlungsfähig bleiben.“
Die endgültige Entscheidung über die Verwendung der Mittel liegt am 14. Juni beim Stadtrat.

Quelle: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz

Fotoquelle: Stadt Landau

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