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Landau – Preis für Zivilcourage – Vorschläge können eingereicht werden

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Das Ministerium des Innern und für Sport sucht Menschen, für die Zivilcourage kein Fremdwort ist und die in außergewöhnlichen Situationen mutig und zivilcouragiert gehandelt haben. Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgefordert, Vorschläge für diese Auszeichnung einzureichen. „Zivilcourage bedeutet Bürgermut. Gleichgültigkeit überwinden und Mut zeigen. Aus dem Nichtstun ausbrechen und handeln. Egal ob als Zeugin oder Zeuge einer Straftat oder als Person, die sich um das Opfer kümmert, als Nothelfende oder in einer aufmerksamen Nachbarschaft – für solche Menschen ist Zivilcourage kein Fremdwort. Diese Menschen dienen als Vorbilder für uns alle und haben eine entsprechende Würdigung und Aufmerksamkeit verdient“, betont Landrat Dietmar Seefeldt und ruft die Bürgerschaft im Landkreis dazu auf, Vorschläge für potentielle Preisträgerinnen und Preisträger einzureichen.

Der Preis für Zivilcourage soll an Menschen verliehen werden, die sich für andere eingesetzt und geholfen haben. Menschen, die gegen die Wegseh-, Weghör- und Weggeh-Mentalität gehandelt haben, die beispielsweise als aufmerksame Nachbarschaft, als Nothelfende, als Zeugin oder Zeuge einer Straftat oder als Betreuende während oder nach einer Notsituation in Erscheinung getreten sind. Geehrt werden kann jede Einzelperson, die engagierte Hilfe in einer besonderen Situation (beispielweise Bezeugen einer Gewalt- oder Straftat, Leisten von Nothilfe) gezeigt hat. Mittels eines Formulars können entsprechende Vorschläge eingereicht werden. Es ist zu finden unter dem Link https://kriminalpraevention.rlp.de/de/unsere-themen/wettbewerbe/preis-fuer-zivilcourage/. Vorschläge werden bis zum 30. September für das laufende Jahr entgegengenommen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt durch eine Jury. Die Preisverleihung findet am 7. Dezember 2022 in Mainz statt. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben einer Urkunde und einer Skulptur auch einen Geldpreis in Höhe von mindestens 500 Euro pro Person.

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