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Südliche Weinstraße – Verbandsgemeinden in SÜW zahlen auch im Juni noch Leistungen für ukrainische Geflüchtete aus – betrifft sogenannte „Rechtskreiswechsler“ zum Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße


Südliche Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak/Kreis Südliche Weinstraße) – Alle Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße zahlen Geflüchteten aus der Ukraine im kommenden Monat Juni nochmal Leistungen aus.
Auf dieses freiwillige, einheitliche Vorgehen haben sich die jeweiligen Verwaltungsspitzen verständigt.

Ausgenommen sind die wenigen Rechtskreiswechsler in das Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung). Diese erhalten auf Antrag ihre Leistungen durch die Abteilung Soziales bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.

Hintergrund ist, dass in ganz Deutschland ab 1. Juni 2022 grundsätzlich die Jobcenter für die Mehrzahl der Geflüchteten aus der Ukraine zuständig sind. Statt wie bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Verbandsgemeinden zu erhalten, soll dann das Jobcenter Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, also Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) zahlen. Da die geplanten gesetzlichen Änderungen Ende Mai 2022 verabschiedet und die Verwaltungen erst dann rechtlich korrekt handeln können, soll SÜW-weit der zeitliche Druck herausgenommen werden, wie Landrat Dietmar Seefeldt berichtet: „Die Betroffenen sollen nicht die Leidtragenden dieser Rechtsänderung sein. Sie haben genug erlebt. Wir möchten vermeiden, dass aufgrund der Umstellung jemand am Monatsersten ohne Geld für das Nötigste da steht. Den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen in SÜW danke ich für die Bereitschaft, hier einheitlich vorzugehen.“

Zum Landkreis Südliche Weinstraße gehören die Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Bad Bergzabern, Edenkoben, Herxheim, Land-Land, Maikammer und Offenbach.

Die Zuständigkeit für eine solche Entscheidung liegt bei den Verbandsgemeinden.
Der Landkreis, bei dem die Ausländerbehörde und die Abteilung für Soziales angesiedelt sind, stimmt sich in Sachen Ukraine-Hilfe seit Monaten eng und regelmäßig mit den Verbandsgemeinden ab. So gibt es beispielsweise einen wöchentlichen Austausch auf Arbeits- und Führungsebene, koordiniert von der Abteilung Soziales der Kreisverwaltung. Auch das Jobcenter Landau-Südliche Weinstraße ist eng eingebunden. Zudem stehen die Verwaltungsspitzen in regelmäßigem Austausch.

Die aktuellen Herausforderungen bei dem sogenannten „Rechtskreiswechsel“ liegen unter anderem darin, dass der Gesetzgebungsprozess noch gar nicht abgeschlossen ist. Das finale Gesetz, das das Vorgehen regeln soll, wird erst Ende Mai erwartet. Darin ist eine Übergangsfrist für den Rechtskreiswechsel bis zum 31. August vorgesehen.

Auch auf Seiten des Jobcenters kann das gemeinsame Vorgehen in SÜW für Entzerrung sorgen. Wie Reiner Anlag, Bereichsleiter des Jobcenters Landau-Südliche Weinstraße, berichtet, betreut das Jobcenter in „normalen“ Zeiten in seinem Einzugsgebiet 7.300 Personen. Nun kommen auf einmal etwa 1.000 ukrainische Geflüchtete hinzu.

Jobcenter und Verbandsgemeinden werden die Kosten im Nachgang verrechnen, sodass die ausgezahlten Leistungen die Verbandsgemeinden nicht zusätzlich belasten.

Sowohl die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (die die Verbandsgemeinden bisher ausgezahlt haben) als auch die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (die die Jobcenter künftig auszahlen werden), sind auch bei ukrainischen Geflüchteten an Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss die Bedürftigkeit nachgewiesen werden – nicht alle Geflüchteten kriegen die Gelder „automatisch“.

Für Geflüchtete aus der Ukraine, die nicht auf Leistungen angewiesen sind, ist die Arbeitsagentur für die Vermittlung in Arbeit zuständig. Bei den anderen, die auf Leistungen angewiesen sind, ist es das Jobcenter.

Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung) haben, erhalten ab dem 1. Juni 2022 Leistungen durch die Abteilung Soziales der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Sie können ihre Anträge direkt an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße senden.
Solche Anträge auf Soziallleistungen nach dem SGB XII können auf Anfrage auch zugeschickt oder online heruntergeladen werden unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/formulare.php (Abt.4 – Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII). Anfragen sind ebenfalls jederzeit unter soziales@suedliche-weinstrasse.de möglich.

Südliche Weinstraße –

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