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Rhein-Pfalz-Kreis – Gelockerte Zugangsregelungen für die Kreisbäder und Saunen ab 03.04.2022

Rhein-Pfalz-Kreis / Mutterstadt /

Wir freuen uns, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz ab Sonntag, den 03.04.2022 weitreichende Lockerungen beschlossen hat.
Gemäß der dann geltenden 33. Corona-Bekämpfungsverordnung entfällt ab diesem Tag die 3G-Regel, d.h. Sie müssen keinen Impf-, Test- oder Genesenenstatus mehr vorlegen, um schwimmen oder saunieren zu können.Auch gibt es im gesamten Bad keine Maskenpflicht mehr.

Ab Montag, den 11.04.2022 stehen Ihnen die Bäder und Saunen wieder wie vor der Corona-Pandemie zur Verfügung. Es wird keine Zeitslots mehr geben, sondern wir werden wieder Tagestickets verkaufen und zu unseren alten Gebührentarifen zurückkehren.
Das Online-Buchungsprogramm werden wir ab 11.04.2022 bis auf weiteres nicht weiter betreiben, Sie können Ihre Tickets wieder wie gewohnt am Kassenautomat im Bad kaufen.
Eine Online-Buchung ist daher nur noch bis einschließlich 10.04.2022 möglich.
Weitere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Homepage Kreisbäder, in der Rubrik „unsere Kreisbäder“ unter dem Namen des jeweiligen Bades.
QUelle Rhein-Pfalz-Kreis

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