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Speyer – Illegaler Welpen Handel

Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz. Am Mittwochnachmittag, den 16.03.2022, wollte ein 45-Jähriger bei einem 20-Jährigen Speyerer einen Zwergpudelwelpen kaufen. Der Welpe wurde über eine Kleinanzeige online angeboten. Da der 20-Jährige bei der Übergabe jedoch keinerlei Papiere zu dem Welpen hatte, wurde der vermeintliche Käufer misstrauisch und informierte die Polizei. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) vollstreckten Polizeikräfte einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 20-Jährigen. Hierbei konnten zwei weitere Welpen, Bargeld, das Mobiltelefon des 20-Jährigen, Kaufverträge sowie zwei vermutlich gefälschte Internationale Impfausweise und der zweijährige Hund des 20-Jährigen aufgrund fehlendem Impfschutz sichergestellt werden. Der 20-Jährige wurde erkennungsdienstlich behandelt. Gegen ihn wird nun wegen des Verdachtes des gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Tiergesundheitsgesetz ermittelt. Es droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Sachdienliche Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621/963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de entgegen.

Beachten Sie bitte auch die Tipps Ihrer Polizei sich vor Betrug bei dubiosen Welpenverkäufer zu schützen:

– Vorsicht bei Angeboten in Onlineportalen, Kleinanzeigen, Tageszeitungen.

– Keine Hunde an zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen oder ähnlichen Orten kaufen.

– Den Kaufvertrag sollte man eingehend prüfen und/oder ihn fachmännisch prüfen lassen, gerade wenn Vorab Zahlungen geleistet werden sollen.

– Die Personalien der Verkäufer sollten anhand eines Personaldokuments notiert oder abfotografiert werden.

– Käuferinnen und Käufer von Tieren sollten genau auf das Aussehen und Verhalten des Welpen achten und bestenfalls das Muttertier gesehen haben.

– Die Hunde dürfen erst im Alter von mindestens 8 Wochen abgegeben werden. Hunde, die aus dem EU-Ausland zum Handel nach Deutschland verbracht werden, müssen mindestens 15 Wochen alt sein.

– Vor dem Kauf des Tieres, sollte man den Hund einem Tierarzt vorstellen oder sich Kopien tierärztlicher Atteste geben lassen.

– Man sollte auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Impfungen, aktuellen EU-Heimtierausweis, Chippen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen achten (Herz, HD, Röntgen, ggfls. MRT etc.).

– Melden Sie unseriöse Züchterinnen und Züchter, illegale Händlerinnen und Händler oder Vermittler beim Veterinäramt, der obersten Veterinärbehörde des jeweiligen Bundeslandes (i.d.R. das Landwirtschaftsministerium) oder der Polizei.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://s.rlp.de/zx1rR oder unter der Seite der www.polizei-beratung.de Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle.

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