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Mannheim – 679. Aktuelle Meldung zu Corona 15.03.2022

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar –
1. Aktuelle Fallzahlen/Ein weiterer Todesfall
2. Meldung des Landes: Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab Mittwoch / Digitales Meldeportal wird um 0 Uhr freigeschaltet / Hotline des Landes unter 0800 / 7 24 20 25 eingerichtet
3. Impfen / Novavax

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 70.898/Ein weiterer Todesfall

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 15.03.2022, 16 Uhr, 780 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 70.898.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau verstarb in einem Krankenhaus außerhalb Mannheims. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 452 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 60.201 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 10.245 akute Infektionsfälle.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umgang mit Corona-Selbsttests, -Schnelltests und -PCR-Tests mit weiteren Informationen rund um die Testungen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-selbsttests/

Informationen zu Corona und Antworten auf Fragen rund um Corona gibt es auch beim Corona-Helpdesk der Stadt Mannheim unter https://mannheim-coronahelpdesk.cfapps.eu10.hana.ondemand.com/index.html

Inzidenz für Mannheim: https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Meldung des Landes: Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab Mittwoch / Digitales Meldeportal wird um 0 Uhr freigeschaltet / Hotline des Landes unter 0800 / 7 24 20 25 eingerichtet

Patientinnen und Patienten sowie Pflegebedürftige sollen grundsätzlich noch besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs künftig nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft bzw. von einer Coronainfektion genesen sind oder aber aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ab dem morgigen Mittwoch (16. März) gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Um die Übermittlung an die Gesundheitsämter so einfach wie möglich zu halten, stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ein landeseinheitliches und datensicheres digitales Meldeportal zur Verfügung, das Mittwoch um 0 Uhr freigeschaltet wird.

Kurz vor dem Start finden Sie anbei die wichtigsten Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und zum Meldeportal.

Welche Einrichtungen/Branchen sind betroffen?

Betroffen sind Einrichtungen und Unternehmen unter anderem aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser und Arztpraxen), medizinische Reha-Einrichtungen, Praxen sonstiger Heilberufe (zum Beispiel Diätassistenten und Physiotherapeutinnen) und beispielsweise auch voll- und teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen.

Wer muss wann die Impf-/Genesenen-Nachweise vorlegen?

Bis zum 15. März 2022 müssen sich die Einrichtungen und Unternehmen von ihren Beschäftigten einen Impf- oder Genesenennachweis zeigen lassen. Ab dem 16. März sind die Einrichtungen und Unternehmen dann verpflichtet, jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Gesundheitsämter zu melden, die entweder keinen Impf-, Genesenen- oder Kontraindikationsnachweis vorgelegt haben oder bei denen Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Nachweises bestehen.

Ab dem 16. März 2022 sind Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig werden sollen, verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens einen solchen Nachweis vorzulegen. Eine Person, die keinen Nachweis vorlegt, darf nicht beschäftigt werden.

Wie funktioniert das Meldeportal?

Das Sozialministerium stellt für diese Meldungen ein landeseinheitliches und datensicheres digitales Meldeportal bereit, damit zum einen die betroffenen Einrichtungen und Unternehmen ihrer gesetzlichen Benachrichtigungspflicht auf möglichst einfache und sichere Weise nachkommen und zum anderen die Gesundheitsämter diese Meldungen auch entsprechend entgegennehmen und zeitnah verarbeiten können. Weitere Informationen gibt es https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht/.

Was brauchen die Einrichtungen/Unternehmen dafür?

Die Authentifizierung erfolgt mit einem ELSTER-Unternehmenskonto. Das kann problemlos auch noch beantragt werden. Auch dazu finden Sie https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht/ weitere Informationen.

Geht es wirklich nur mit ELSTER?
Das Sozialministerium bittet alle meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen darum, bevorzugt auf das digitale Meldeportal zurückzugreifen und von Meldungen auf anderen Übermittlungswegen, etwa dem Postweg, abzusehen. Der Verwaltungsaufwand auch für die Gesundheitsämter wird durch die digitale Übermittlung der Daten ganz erheblich reduziert.

Ist das nicht alles viel zu kompliziert?

Das ELSTER-Unternehmenskonto ist das bundesweit einheitliche Nutzerkonto für Unternehmen/Organisationen und darauf ausgelegt, dass es für alle Bereiche im Umfeld der öffentlichen Verwaltung genutzt werden kann. Das Sozialministerium hat sich für dieses Mittel der Authentifizierung entschieden, da es nur so eine sehr hohe Datensicherheit und -integrität gewährleisten kann, die im Hinblick auf die zu meldenden besonders schutzwürdigen personenbezogenen Daten geboten ist. Es wurde im Vorfeld zudem ausgiebig zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und Einrichtungen/Unternehmen getestet.

Und wenn Einrichtungen/Institutionen Hilfe brauchen?

Bei technischen Fragen der Einrichtungen/Unternehmen zur Bedienung des Portals steht ein telefonischer Support unter 0800 / 7 24 20 25 zur Verfügung. Die Hotline erreichen Sie ab sofort von montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr sowie zusätzlich am kommenden Samstag (19. März) von 8 bis 16 Uhr.

Wie lange haben die Unternehmen für die Meldung Zeit?

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind die betroffenen Einrichtungen/Unternehmen verpflichtet, “unverzüglich” das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Von einer unverzüglichen Meldung ist auszugehen, wenn diese innerhalb von zwei Wochen (ab dem 16. März) erfolgt.

Warum kommt das digitale Meldeportal erst jetzt?

Das Meldeportal ist seit heute (15. März) online, zunächst mit der Möglichkeit für die Einrichtungen/Unternehmen, sich testweise mit dem eigenen ELSTER-Organisationszertifikat anzumelden und sich mit dem Portal vertraut zu machen. Für die Meldungen wird das Portal dann zum gesetzlich vorgeschriebenen Startzeitpunkt, ab 16. März 2022 00:00 Uhr, freigeschaltet. Eine frühere Freischaltung wäre nicht sinnvoll, da die Beschäftigten ja noch bis zum Ablauf des 15. März die Möglichkeit haben, ihre Impfnachweise einzureichen oder sich impfen zu lassen. Frühestens am Mittwoch geben die Einrichtungen/Institutionen dann ihre Meldungen in das Meldeportal ein.

Wie lange wird es voraussichtlich dauern, bis tatsächlich die ersten Betretungsverbote ausgesprochen werden?

In dem Bundesgesetz vorgesehen ist ein einzelfallbezogenes Verwaltungsverfahren, das durchlaufen werden muss, bevor ein Betätigungs- oder Betretungsverbot erfolgen kann. Zuständig dafür sind die Gesundheitsämter. Selbstverständlich gewährleisten die Gesundheitsämter dabei die gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsrechte und hören die Betroffenen an.
Bis das Gesundheitsamt über den Fall entschieden und ggf. ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat, ist eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Personen grundsätzlich möglich. Das Infektionsschutzgesetz begründet kein Recht und auch keine Pflicht des Arbeitgebers zur Freistellung. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden können, besteht auch keine Rechtsgrundlage für eine Kündigung.

Ist die Versorgung der Menschen gefährdet?

Nein. Neben dem Ziel des Gesetzes (Infektionsschutz) hat das Land gleichermaßen sicherzustellen, dass die medizinische und pflegerische Versorgung in allen Bereichen aufrechterhalten bleibt. Im Einzelfall können dann Personen durchaus auch (befristet) weiterbeschäftigt werden.

Was ist, wenn Einrichtungen ihrer Meldepflicht nicht nachkommen?

Sofern die Leiterinnen und Leiter der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen ihren gesetzlichen Meldepflichten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommen, kann gegen sie laut Infektionsschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Die Gesundheitsämter können zudem stichprobenartige Kotrollen vornehmen.

Wer sich heute noch impfen lässt – ist das zu spät?

Nein. Es zählt “der erste Piks”, den sich die Beschäftigten der betroffenen Branchen auch heute noch geben lassen können.

Ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht überhaupt noch sinnvoll?

Ja. So scheint zwar nach den Ergebnissen der bislang veröffentlichten Studien die Wirksamkeit der COVID-19-Impfung gegenüber einer Infektion mit der Omikron-Variante im Vergleich zur Delta-Variante reduziert. Allerdings schützt die Grundimmunisierung auch bei einer Infektion mit der Omikron-Variante weiterhin gut vor schweren Krankheitsverläufen. Eine Auffrischimpfung kann die Impfeffektivität weiter steigern und reduziert damit auch unter der Omikron-Variante das Risiko, sich zu infizieren und zu erkranken. Darüber hinaus ist bei Geimpften weiterhin das Risiko reduziert, dass sie das Virus weitertragen. Die Landesregierung tritt darüber hinaus – insbesondere mit Blick auf die kommende Wintersaison und weitere mögliche Virusvarianten – für eine allgemeine Impfpflicht ein. Die allgemeine Impfpflicht würde auch das Abwandern von Beschäftigten aus den Pflegeberufen in andere Bereiche verhindern.

3. Impfen / Novavax

Novavax-Impfungen für Mannheimerinnen und Mannheimer im KIZ Rosengarten mit und ohne Termin möglich

Im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten sind Impfungen mit dem Impfstoff von Novavax ab 18 Jahren möglich. Das Angebot richtet sich an Personen mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Auch Personen, die in Mannheim arbeiten und von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, können sich im KIZ im Rosengarten impfen lassen. In diesem Fall kann zur Terminbuchung die Postleitzahl des Arbeitgebers angegeben werden. Die zweite Impfung ist ab drei Wochen nach der Erstimpfung empfohlen.
Information und Terminanmeldung im KIZ: https://www.mannheim.de/kiz

Vierte Impfung (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich

Bei den Impfangeboten der Stadt Mannheim sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) sowie Viertimpfungen (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich. Die zur zweiten Auffrischungsimpfung berechtigten Personengruppen wie Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen und weitere Informationen sind beim Sozialministerium zu finden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-folgt-stiko-empfehlung

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr, donnerstags bis 22 Uhr

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht von montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr sowie donnerstags bis 22 Uhr die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Geimpft wird mit und ohne Termin.
Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.
Das Impftelefon ist montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr für Impftermine zu erreichen.
Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.

Impfen vor Ort ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich einfach, spontan und ohne Termin impfen zu lassen:

Mittwoch, 16. März
Je 12 bis 18 Uhr
Neuostheim, Edeka-Center, Seckenheimer Landstraße 246, Impfbus
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Donnerstag, 17. März
12 bis 18 Uhr: Wohlgelegen, Marktkauf Scheck-in-Center, Friedrich-Ebert-Str. 100, Impfbus
12-22 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim – Langer Impfdonnerstag bis 22 Uhr

Freitag, 18. März
Je 12 bis 18 Uhr
Marktplatz, G1, Impfbus
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Samstag, 19. März
Je 12 bis 18 Uhr
Kurpfalz-Center, Spreewaldallee 44-50, Impfbus
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Sonntag, 20. März: Impfangebote im KIZ Rosengarten sowie im Impfbus geschlossen

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen

Impfstützpunkte im Auftrag der Stadt Mannheim

Impfstützpunkt mit Termin: Fardelystraße ab 5 Jahren

Im Impfstützpunkt in der Fardelystraße in der Neckarstadt-West sind Impfungen gegen das Corona-Virus möglich. Es werden auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren angeboten. Termine und weitere Informationen unter: https://impftermine-mannheim.de/

Impfstützpunkt in der Waldpforte

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim gibt es beim Impfstützpunkt in der Waldpforte (Schulungszentrum Deutsches Rotes Kreuz) die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus. Die Impfungen finden ohne Termin in der Waldpforte 27-29 in der Gartenstadt statt.
Öffnungszeiten
Montags: 14.30 – 20.00 Uhr
Dienstags: 14.30 – 20.00 Uhr
Freitags: 14.30 – 20.00 Uhr
Samstags: 12.00 – 20.00 Uhr
Sonntags: 12.00 – 20.00 Uhr

Impfstützpunkt vor Ort im Auftrag der Stadt Mannheim: Waldhof

Montags und donnerstags wird im Ärztehaus, Waldstraße 143 (3.OG HNO-Praxis) ohne Termin geimpft. Es sind Impfungen ab 12 Jahren möglich. Es wird gebeten, Personalausweis, Krankenkassenkarte, Impfpass, Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff des RKI zur Impfung mitzubringen.

Impfstützpunkt vor Ort im Auftrag der Stadt Mannheim: Herzogenried

Ab 10. März wird immer donnerstags von 16.30 bis 20 Uhr in der Integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried (IGMH) in der Herzogenriedstraße 50 ohne Termin geimpft. Es sind Impfungen ab 12 Jahren möglich. Es wird gebeten, Personalausweis, Krankenkassenkarte, Impfpass, Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff des RKI zur Impfung mitzubringen. Beratung und Aufklärung sind in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi und Russisch.

Impfstützpunkt vor Ort im Auftrag der Stadt Mannheim: Rheinau

In der Relaisstraße 25 wird nach Absprache täglich geimpft. Um telefonische Terminvereinbarung unter 0621 801808 wird gebeten.

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte

Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an 58coimpf06@mannheim.de zu wenden.

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