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Mannheim – Aktuelles zu #Corona – Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen – Corona-Schutzimpfung auch in ukrainischer Sprache

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
677. Aktuelle Meldung zu Corona 11.03.2022
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen in Mannheim
3. Impfstatus
4. Das digitale Meldeportal des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG wird ab dem 16.03.2022 zur Verfügung stehen
5. Meldung des Landes: Entschädigung bei Quarantäne: Künftig reicht Testergebnis statt Bescheinigung des Rathauses
6. Meldung des Landes: Corona-Schutzimpfung: #dranbleibenBW jetzt mit Informationsangebot in ukrainischer Sprache
7. Impfen / Novavax / In Käfertal und Neckarau nur noch bis einschließlich Samstag, 12. März, Impfangebot der Stadt

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 67.735

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 11.03.2022, 16 Uhr, 1.078 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 67.735.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 57.862 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 9.423 akute Infektionsfälle.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umgang mit Corona-Selbsttests, -Schnelltests und -PCR-Tests mit weiteren Informationen rund um die Testungen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-selbsttests/

Informationen zu Corona und Antworten auf Fragen rund um Corona gibt es auch beim Corona-Helpdesk der Stadt Mannheim unter https://mannheim-coronahelpdesk.cfapps.eu10.hana.ondemand.com/index.html

Inzidenz für Mannheim: https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen in Mannheim

Da die Aussagekraft der 7-Tage Inzidenz in der aktuellen Phase der Pandemie an Bedeutung verloren hat, werden freitags Zahlen zu den Patienten genannt, die mit einem positiven Corona-Nachweis im PCR-Test in den Mannheimer Kliniken auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen behandelt werden. Es befinden sich 13 Patient*innen auf den Intensivstationen, 63 Patient*innen auf den Nicht-Intensivstationen (Stand 11.03.22).

3. Impfstatus

Im Zeitraum 28. Februar 2022 bis zum 6. März 2022 (KW 9) wurden insgesamt 5756 PCR-positiven Fällen registriert. Von diesen 5756 Fällen konnte bei 1254 Fällen im Rahmen der infektionsschutzfachlichen Ermittlungen der Impfstatus erfragt werden. Von diesen 1254 Fällen waren 164 Fälle nicht geimpft, 223 Fälle waren einmal und 867 Fälle vollständig geimpft. Das RKI betont weiterhin, dass nach aktuellem Erkenntnisstand alle in Deutschland verfügbaren Impfstoffe sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Die vollständige Impfung sowie eine Auffrischungsimpfung (Booster) nach 3 Monaten wird daher weiterhin dringend empfohlen, um das persönliche Risiko einer schweren Erkrankung zu senken. Ohne vollständigen Impfschutz ist das Risiko für eine erforderliche Krankenhausbehandlung im Fall einer Infektion um ein Vielfaches erhöht. Eine möglichst hohe Impfungsrate schützt außerdem Menschen, die sich nicht impfen lassen können.

Die Zahlen bestätigen darüber hinaus die Beobachtung, dass mit der Verbreitung der Omikronvariante auch vollständig geimpfte Personen infiziert werden können, auch wenn diese überwiegend keine schweren Krankheitszeichen aufweisen. Die Einhaltung der AHA+L-Regeln und die Einschränkung von persönlichen Kontakten, soweit möglich, sind also für alle Bürger und Bürgerinnen zu empfehlen.

4. Das digitale Meldeportal des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a IfSG wird ab dem 16.03.2022 zur Verfügung stehen

Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Hierdurch soll das Infektionsrisiko für besonders gefährdete Personengruppen gesenkt werden.

Alle Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs müssen demnach bis zum Ablauf des 15. März 2022 ihrer Einrichtungs- oder Unternehmensleitung den erforderlichen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Ab dem 16.03.2022 müssen daher alle betroffenen Einrichtungen, die von Beschäftigten keine entsprechenden Nachweise vorgelegt bekommen oder Bedenken an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der Nachweise haben, hierüber eine Meldung machen. Diese ist über das digitale Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht des Landes einzureichen, das es ermöglicht, die Meldung sicher und schnell an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln. Das Meldeportal findet sich unter: Meldeportal: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de). https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht/meldeportal/

Aktuell kann unter diesem Link vorab die Vorlage einer Exceltabelle heruntergeladen werden, mit der die Daten vorbearbeitet werden können.

Weitere wichtige Informationen finden sich auch unter:
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de). https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/einrichtungsbezogene-impfpflicht/

Für technische Fragen zur Bedienung des Portals wird auch eine Hotline zur Verfügung stehen. Die Hotline wird von Montag bis Freitag 8-19 Uhr sowie zusätzlich am Samstag, den 19. März 2022, von 8-16 Uhr erreichbar sein. Eine Telefonnummer wird noch veröffentlicht werden.

Ebenfalls hilfreich sind die aktuellen FAQs unter Zusammen gegen Corona | Bundesministerium für Gesundheit https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/

Weitere Informationen finden sich auch unter Einrichtungsbezogene Impfpflicht | Mannheim.de https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/corona-schutzimpfung/einrichtungsbezogene-impfpflicht

5. Meldung des Landes: Entschädigung bei Quarantäne: Künftig reicht Testergebnis statt Bescheinigung des Rathauses

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich Corona-bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszahlung dieses Verdienstausfalls deutlich. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde. Selbstverständlich bleibt die Vorlage des Testergebnisses freiwillig. Wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte, kann weiterhin beim Rathaus eine Quarantäne-Bescheinigung beantragt werden.

“Damit entlasten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch die Mitarbeiter der Ordnungsämter und Regierungspräsidien deutlich und bauen Bürokratie ab”, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag (10. März) in Stuttgart. “Wir gestalten die Antragstellung damit möglichst unkompliziert und haben das Ziel, den Verdienstausfall so schnell wie möglich auszuzahlen.”

Wer positiv getestet wird, der muss zehn Tage in Quarantäne. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung möglich. Der Arbeitgeber des Getesteten kann dann beim Staat Entschädigungszahlungen beantragen und zwar im Internet unter www.ifsg-online.de. Die Regierungspräsidien bearbeiten die Anträge. Weitere Infos zum Entschädigungsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-entschaedigungen/

6. Corona-Schutzimpfung: #dranbleibenBW jetzt mit Informationsangebot in ukrainischer Sprache

Jeden Tag kommen mehr Menschen in Baden-Württemberg an, die vor den dramatischen Kriegszuständen in der Ukraine flüchten. Viele von ihnen werden in Landeserstaufnahme-Einrichtungen untergebracht, wohnen in Jugendherbergen, Pensionen oder kommen privat unter. Die medizinische Versorgung der Geflüchteten ist gewährleistet, selbstverständlich steht ihnen auch das Impfangebot kostenfrei zur Verfügung. Damit sich neu ankommende Ukrainerinnen und Ukrainer sowie ihre Unterstützenden in Baden-Württemberg ohne Hürden über das Thema Impfen informieren können, ist die Impfkampagnenseite https://www.dranbleiben-bw.de/ nun auch auf Ukrainisch abrufbar.

“Nur wer richtig, faktenbasiert und gut informiert ist, kann für sich und für ehrenamtlich begleitete Personen die richtige Entscheidung treffen”, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (11. März) in Stuttgart. “Wir möchten ukrainischen Geflüchteten einen bestmöglichen Schutz gegen das Coronavirus anbieten. Deshalb ist es wichtig, ihnen alle wesentlichen Informationen in der eigenen Sprache zur Verfügung zu stellen”, so Lucha weiter.

Impfen sei DER zentrale Beitrag beim Kampf gegen die Pandemie. Mit mehrsprachigen Informationen verstärke das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Informationsoffensive. Lucha: “Wir wollen auch Menschen erreichen, die die deutsche Sprache noch nicht oder noch nicht so gut beherrschen.” Informationen zur Corona-Schutzimpfung auf #dranbleibenBW gibt es bereits in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Rumänisch,Russisch und Türkisch.

“Wir haben ausreichend Impfstoff im Land und die Impfstoffpalette ist mit dem proteinbasierten Impfstoff von Novavax nun breit angelegt. Nur wenn es uns gelingt, die Impflücke im Land zu schließen, werden wir den Weg aus der Pandemie finden. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg, unabhängig davon, seit wann sie hier leben: Lassen Sie sich impfen! Alle in der EU und damit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe sind sicher und schützen wirksam vor COVID-19”, so Lucha abschließend.

Informationen zur Impfkampagne des Landes sind abrufbar unter: https://www.dranbleiben-bw.de/

Die ukrainische Übersetzung findet sich unter: https://www.dranbleiben-bw.de/ua/

7. Impfen / Novavax / In Käfertal und Neckarau nur noch bis einschließlich Samstag, 12. März, Impfangebot der Stadt

Novavax-Impfungen für Mannheimerinnen und Mannheimer im KIZ Rosengarten mit und ohne Termin möglich

Im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten sind Impfungen mit dem Impfstoff von Novavax ab 18 Jahren möglich. Das Angebot richtet sich an Personen mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Auch Personen, die in Mannheim arbeiten und von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, können sich im KIZ im Rosengarten impfen lassen. In diesem Fall kann zur Terminbuchung die Postleitzahl des Arbeitgebers angegeben werden. Die zweite Impfung ist ab drei Wochen nach der Erstimpfung empfohlen.

Information und Terminanmeldung im KIZ: https://www.mannheim.de/kiz

Vierte Impfung (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich

Bei den Impfangeboten der Stadt Mannheim sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) sowie Viertimpfungen (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich. Die zur zweiten Auffrischungsimpfung berechtigten Personengruppen wie Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen und weitere Informationen sind beim Sozialministerium zu finden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-folgt-stiko-empfehlung

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr, donnerstags bis 22 Uhr

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht von montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr sowie donnerstags bis 22 Uhr die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Geimpft wird mit und ohne Termin.

Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.
Das Impftelefon ist montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr für Impftermine zu erreichen.
Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.

Impfen vor Ort ohne Termin: In Käfertal und Neckarau nur noch bis einschließlich Samstag, 12. März, Impfangebot der Stadt

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich einfach, spontan und ohne Termin impfen zu lassen:
In Käfertal und Neckarau wird nur noch bis einschließlich Samstag, 12. März, geimpft.

Samstag, 12. März
Je 12 bis 18 Uhr
Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Äußere Wingertstraße 25
Wohlgelegen, Marktkauf Scheck-in-Center, Friedrich-Ebert-Str. 100, Impfbus
Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim
Sonntag, 13. März: Impfangebote im KIZ Rosengarten, bei den Vor-Ort-Angeboten sowie im Impfbus geschlossen

Montag, 14. März
Je 12 bis 18 Uhr

Jobcenter / Nationaltheater, Hebelstraße (Parkbucht NTM), Impfbus
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Dienstag, 15. März
Je 12 bis 18 Uhr

Mallau, Bauhaus, Bohnenbergerstraße 17, Impfbus
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Mittwoch, 16. März
Je 12 bis 18 Uhr

Neuostheim, Edeka-Center, Seckenheimer Landstraße 246, Impfbus
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Donnerstag, 17. März
12 bis 18 Uhr: Wohlgelegen, Marktkauf Scheck-in-Center, Friedrich-Ebert-Str. 100, Impfbus
12-22 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim – Langer Impfdonnerstag bis 22 Uhr

Freitag, 18. März
Je 12 bis 18 Uhr

Marktplatz, G1
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Samstag, 19. März
Je 12 bis 18 Uhr

Kurpfalz-Center, Spreewaldallee 44-50, Impfbus
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Sonntag, 20. März: Impfangebote im KIZ Rosengarten sowie im Impfbus geschlossen

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen

Impfstützpunkte im Auftrag der Stadt Mannheim

Impfstützpunkt mit Termin: Fardelystraße ab 5 Jahren

Im Impfstützpunkt in der Fardelystraße in der Neckarstadt-West sind Impfungen gegen das Corona-Virus möglich. Es werden auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren angeboten. Termine und weitere Informationen unter: https://impftermine-mannheim.de/

Impfstützpunkt in der Waldpforte

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim gibt es beim Impfstützpunkt in der Waldpforte (Schulungszentrum Deutsches Rotes Kreuz) die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus. Die Impfungen finden ohne Termin in der Waldpforte 27-29 in der Gartenstadt statt.

Öffnungszeiten
Montags: 14.30 – 20.00 Uhr
Dienstags: 14.30 – 20.00 Uhr
Freitags: 14.30 – 20.00 Uhr
Samstags: 12.00 – 20.00 Uhr
Sonntags: 12.00 – 20.00 Uhr

Impfstützpunkt vor Ort im Auftrag der Stadt Mannheim: Waldhof

Montags und donnerstags wird im Ärztehaus, Waldstraße 143 (3.OG HNO-Praxis) ohne Termin geimpft. Es sind Impfungen ab 12 Jahren möglich. Es wird gebeten, Personalausweis, Krankenkassenkarte, Impfpass, Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff des RKI zur Impfung mitzubringen.

Impfstützpunkt vor Ort im Auftrag der Stadt Mannheim: Herzogenried

Ab 10. März wird immer donnerstags von 16.30 bis 20 Uhr in der Integrierten Gesamtschule Mannheim-Herzogenried (IGMH) in der Herzogenriedstraße 50 ohne Termin geimpft. Es sind Impfungen ab 12 Jahren möglich. Es wird gebeten, Personalausweis, Krankenkassenkarte, Impfpass, Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff des RKI zur Impfung mitzubringen. Beratung und Aufklärung sind in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi und Russisch.

Impfstützpunkt vor Ort im Auftrag der Stadt Mannheim: Rheinau

In der Relaisstraße 25 wird nach Absprache täglich geimpft. Um telefonische Terminvereinbarung unter 0621 801808 wird gebeten.

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte

Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an 58coimpf06@mannheim.de zu wenden.
QUelle Stadt Mannheim

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