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Landau – Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine – Wohnraum weiterhin gesucht

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Mehr als 400 Wohnplätze für geflüchtete Menschen aus der Ukraine wurden den sieben Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße von Vermietern und Hauseigentümern bislang gemeldet. „Dafür gilt ihnen mein allerherzlichster Dank. Sie tragen mit ihrem Angebot dazu bei, Menschen auf der Flucht eine Unterkunft in Sicherheit zu bieten“, würdigt Landrat Dietmar Seefeldt das Engagement der Kreisbürgerinnen und Kreis Bürger, weist aber auch darauf hin, dass aufgrund der Vielzahl an erwarteten Flüchtlingen jedes weitere Wohnraumangebot dringend benötigt werde. Anfang März haben sich Landrat Dietmar Seefeldt sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße im Rahmen von Vorbereitungsmaßnahmen mit einem Appell an Hauseigentümer und Vermieter gerichtet. „Inzwischen kommen täglich Menschen bei uns an, die auf der Flucht sind. Im Sinne einer humanitären Hilfe sind wir in der Pflicht, diese Menschen sicher unterzubringen. Dafür brauchen wir die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger im Kreis! Wenn Sie Hauseigentümer oder Vermieter sind und noch freie Unterkünfte zur Verfügung haben, oder als Privatperson ein freies Zimmer anbieten können, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Verbandsgemeinde. Bitte helfen Sie mit, den Menschen eine sichere Unterkunft zu bieten.“

Auf einige verfahrensnotwendige Schritte weisen die kommunalen Verantwortlichen erneut hin: Alle Initiativen, die Menschen von der ukrainischen Grenze aus an die Südliche Weinstraße bringen, werden dringend gebeten, sich zuvor mit der entsprechenden Verbandsgemeindeverwaltung abstimmen. Nur so kann ausgelotet werden, ob und wo Wohnraum vor Ort zur Verfügung steht. Ebenso wichtig ist es, dass sich Personen, die privat im Landkreis Südliche Weinstraße unterkommen, bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung melden. Hierzu wird eine vorherige telefonische Information über die Telefonnummer 06341 940 541 oder per E-Mail an abh@suedliche-weinstrasse.de erbeten.
Die Ausländerbehörde meldet die Flüchtlinge an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier weiter. So erfolgt eine Anrechnung auf Verteilquoten, damit eine gleichmäßige Belastung aller Kommunen nach dem entsprechenden Schlüssel gewährleistet werden kann. Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer, die keine dauerhafte private Unterbringung finden, können sich vordringlich an die Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Trier oder Speyer wenden und dort einen Asylantrag stellen.

Die Aufnahmeeinrichtungen in Trier und Speyer halten diese Struktur vor. Wer einen Asylantrag stellt und nicht bereits dauerhaft privat untergekommen ist, wird wohnpflichtig in einer der Aufnahmeeinrichtungen. Die Ansprechpartner in den Verbandsgemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße sind unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/Ukraine-Appell.php zu finden. Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen hält das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration unter https://mffki.rlp.de/de/startseite/ukraine-krieg/faqs-fragen-und-antworten/ bereit.

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