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Mannheim – Aktuelles zu #Corona – Neufassungen der Corona-Verordnungen Schule und Kitas – neue Absonderungsregeln

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar
Aktuelle Meldung zu Corona 14.02.2022
1. Aktuelle Fallzahlen/Zwei weitere Todesfälle
2. Hinweis zu den heutigen Fallzahlen
3. Fallzahlen vom Wochenende
4. Neufassungen der Corona-Verordnungen Schule und Kitas
5. Meldung des Landes: Stärkung der Kritischen Infrastrukturen durch neue Absonderungsregeln
6. Impfen

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 46.033/ Zwei weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 14.02.2022, 16 Uhr, 1.092 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 46.033.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau verstarb in einem Mannheimer Krankenhaus und eine ebenfalls über 80 Jahre alte Frau verstarb in einer Mannheimer Pflegeeinrichtung. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 424 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 43.318 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 2.291 akute Infektionsfälle.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Umgang mit Corona-Selbsttests, -Schnelltests und -PCR-Tests mit weiteren Informationen rund um die Testungen finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-selbsttests/

Informationen zu Corona und Antworten auf Fragen rund um Corona gibt es auch beim Corona-Helpdesk der Stadt Mannheim unter https://mannheim-coronahelpdesk.cfapps.eu10.hana.ondemand.com/index.html
Die 7-Tage-Inzidenz gibt an, wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner sich in einem bestimmten Gebiet insgesamt in den vergangenen sieben Tagen angesteckt haben.

Das Landesgesundheitsamt hat am 14. Februar eine 7-Tage Inzidenz von 1.062,2 für den Stadtkreis Mannheim gemeldet.
Inzidenz für Mannheim: https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Hinweis zu den heutigen Fallzahlen

Die in der vergangenen Woche angekündigten internen Umstellungen und Updates an der Meldesoftware sind zwischenzeitlich abgeschlossen. In enger Zusammenarbeit mit Expert*innen des Robert Koch-Instituts (RKI) konnten die aktuellen Leistungsprobleme bei der auch vom Mannheimer Gesundheitsamt genutzten Software SORMAS behoben werden.

Das System war zuletzt nur eingeschränkt nutzbar, wenn eine große Zahl von Mitarbeitenden die hohe Zahl neuer täglicher Infektionsfälle eingab. Die Situation wurde auch aus anderen Kreisen in verschiedenen Bundesländern berichtet. Das Gesundheitsamt Mannheim wird in den nächsten Tagen die dadurch entstandenen systembedingten Rückstände der vorliegenden Fallmeldungen abarbeiten, das wird voraussichtlich zu einem entsprechenden Anstieg der Inzidenzzahlen für Mannheim führen.

Dennoch ist in den Mannheimer Kliniken die Entwicklung der Corona-Fallzahlen derzeit stabil. Es befinden sich (Stand 14.02.22) 14 Patient*innen auf den Intensivstationen, 75 Patient*innen auf den Nicht-Intensivstationen. In der Phase der hohen Fallzahlen richtet das Gesundheitsamt ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der Krankenhäuser, Alten‐ und Pflegeheime sowie vergleichbarer Einrichtungen. Dies ist weiterhin ein zentrales Ziel in der Pandemiearbeit vor Ort.

3. Fallzahlen vom Wochenende

Dem Gesundheitsamt wurden bis Samstag, 12.02.2022, 14 Uhr, 375 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöhte sich damit am Samstag auf insgesamt 44.452.

Dem Gesundheitsamt wurden bis Sonntag, 13.02.2022, 16 Uhr, 489 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöhte sich damit am Sonntag auf insgesamt 44.941.

4. Neufassungen der Corona-Verordnungen Schule und Kitas

Änderung der Corona-Verordnung Schule

Die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Schule vom 11. Februar 2022 wurde durch öffentliche Verkündung des Kultusministerium notverkündet. Sie tritt heute, am 14. Februar 2022 in Kraft. Weitere Informationen finden sich hier:

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule

Änderung der Corona-Verordnung Kita

Die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Kita vom 11. Februar 2022 wurde durch öffentliche Verkündung des Kultusministeriums notverkündet. Sie tritt heute, am 14. Februar 2022 in Kraft. Weitere Informationen finden sich hier:

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-kita

5. Meldung des Landes: Stärkung der Kritischen Infrastrukturen durch neue Absonderungsregeln

Betreiber der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), etwa Krankenhäuser und Trinkwasserversorger, dürfen absonderungspflichtiges Personal zum Zwecke des Arbeitseinsatzes aus der Quarantäne holen, wenn ansonsten die Funktionsfähigkeit ihres Betriebs bedroht ist. Dafür ändert das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Montag (14. Februar) die Corona-Verordnung Absonderung und das Innenministerium stellt die zugehörigen KRITIS-Verfahrensregelungen mitsamt Anlagen bereit. Die Regeln gelten zunächst für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen von Infizierten, die Schlüsselfunktionen in den KRITIS-Betrieben wahrnehmen. Sollte sich die Personalsituation in den KRITIS-Betrieben weiter verschlechtern, könnten die Regeln zukünftig auch auf infizierte Personen ausgeweitet werden.

„Die steigenden Fallzahlen führen zu Personalausfällen, dies wiederum darf aber nicht dazu führen, dass KRITIS-Betreiber ihren wichtigen Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Krankenhäuser, Pflegeheime und weitere wichtige Strukturen müssen handlungsfähig bleiben“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (11. Februar) in Stuttgart.

Innenminister Thomas Strobl betonte: „Wir müssen dafür sorgen, dass wir den Druck der Omikron-Welle für Kritische Infrastrukturen bestmöglich abfedern. Dafür haben wir jetzt Vorsorge getroffen: Die Betreiber können Mitarbeiter aus der Quarantäne zurückholen, wenn sie an ihre Belastungsgrenze stoßen. Damit stellen wir die lebenswichtige Grundversorgung der Menschen im Land sicher.“

KRITIS-Verfahrensregelungen

Aus diesem Grund hat das für die Koordinierungsstelle Kritische Infrastrukturen (KoSt KRITIS) zuständige Innenministerium gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium, den anderen Ministerien und den Kommunalen Landesverbänden ein Verfahren entwickelt, das den KRITIS-Betreibern ermöglicht, Personal trotz einer bestehenden Absonderungspflicht einzusetzen. Den KRITIS-Betreibern wird hierfür kein langwieriges Antragsverfahren aufgebürdet, vielmehr können sie sich mit Hilfe der Verfahrensregelungen des Innenministeriums selbst einstufen. Sie haben beim Einsatz der Personen auf den bestmöglichen Schutz vor der Weiterverbreitung der Erkrankung zu achten.

Auf der Internetseite https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/krisenmanagement/kritische-infrastrukturen/kritis-verfahrensregelungen/ finden die KRITIS-Betreiber alle erforderlichen Informationen und benötigten Unterlagen für die Umsetzung.

Corona-Verordnung Absonderung

Den Betreibern ist es damit möglich, Personen von der Quarantäne zu befreien, die nicht selbst infiziert sind, sondern die sich als enge Kontaktpersonen oder haushaltsangehörige Personen von Infizierten in Quarantäne befinden. Die Befreiung von der Absonderung ist nur zum Zweck des Arbeitseinsatzes möglich („Arbeitsquarantäne“). Diese Einschränkung und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen in den Betrieben dient dazu, die Wahrscheinlichkeit der Weiterverbreitung der Erkrankung möglichst gering zu halten.

Die von der Absonderung befreiten Schlüsselpersonen müssen während der „Arbeitsquarantäne“ eine Bescheinigung des Arbeitgebers mit sich führen. Sowohl die Arbeitnehmer als auch die KRITIS-Betreiber sind verpflichtet, den zuständigen Behörden zu jeder Zeit die in den Verfahrensregeln festgeschriebenen Dokumente zur Prüfung vorzulegen.

6. Impfen

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr, donnerstags bis 22 Uhr

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht von montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Am Donnerstag, 17. Februar, findet im KIZ im Rosengarten der nächste „Lange Impfdonnerstag“ bis 22 Uhr statt. Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird.

Mit Termin:

Die Termine stehen vorerst nur Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.

Ohne Termin:

Zusätzlich besteht montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Impfung ohne Termin für Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Für die Impfung ohne Termin wird eine gesonderte Warteschlange eingerichtet und es können Wartezeiten entstehen.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg . Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich (weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung unter: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung sowie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bund-aktualisiert-verordnung-impfstatus-von-geimpften-mit-johnson-johnson-aendert-sich /. Auch die zweite COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen ist in Mannheim möglich (Die zur zweiten Auffrischungsimpfung berechtigten Personengruppen und weitere Informationen sind beim Sozialministerium zu finden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-folgt-stiko-empfehlung

Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.

Das Impftelefon ist montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr für Impftermine zu erreichen.

Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.

In Mannheim sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) sowie Viertimpfungen (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich. Die zur zweiten Auffrischungsimpfung berechtigten Personengruppen wie Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen und weitere Informationen sind beim Sozialministerium zu finden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-folgt-stiko-empfehlung

Impfangebot im Universitätsklinikum: Ohne Termin in der Mittagspause

Ganz spontan und ohne Termin bietet der Impfpunkt im Universitätsklinikum Mannheim Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen („Booster“) in der Mittagspause an: Montags bis freitags von 12 bis 14 Uhr können sich dort Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen impfenden Hausarzt haben, ohne Termin gegen SARS-CoV-2 immunisieren lassen.

Zusätzlich sind auch weiterhin Impfungen zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 19.30 Uhr nach Online-Terminvereinbarung unter https://www.umm.de/impfpunkt/ möglich.

Der Impfpunkt am Universitätsklinikum in Haus 37, Ebene 1, ist ausschließlich über den Eingang West (am Neckarufer, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) zugänglich. Für den Zugang zur Impfung wird kein Corona-Test benötigt. Impflinge sollen ihre Krankenversichertenkarte und – soweit vorhanden – ihren Impfpass mitbringen.

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) sowie Viertimpfungen (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich. Die zur zweiten Auffrischungsimpfung berechtigten Personengruppen wie Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen und weitere Informationen sind beim Sozialministerium zu finden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-folgt-stiko-empfehlung

Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich einfach, spontan und ohne Termin impfen zu lassen:

Dienstag, 15. Februar

Jeweils 12 bis 18 Uhr

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Neckarau, Bosnische Moschee, Neonstraße 5
Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Mittwoch, 16. Februar

Jeweils 12 bis 18 Uhr

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Feudenheim, Schulhof Brüder-Grimm-Schule, Spessartstraße 24-28, Impfbus – Sonderimpfaktion ab 5 Jahren
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Donnerstag, 17. Februar:

Jeweils 12 bis 18 Uhr (KIZ bis 22 Uhr)

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Kurpfalz-Center, Spreewaldallee 44-50, Impfbus
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim – Langer Impfdonnerstag von 12 bis 22 Uhr

Freitag, 18. Februar:

Jeweils 12 bis 18 Uhr

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Marktplatz G1, Impfbus
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Samstag, 19. Februar

12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
13.30 bis 19.30 Uhr: Eissportzentrum Neckarstadt-Ost, Schulbushaltestelle am Haupteingang Käthe-Kollwitz-Straße 23, Impfbus
12 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Sonntag, 20. Februar: Impfangebote im KIZ Rosengarten, bei den Vor-Ort-Angeboten sowie im Impfbus geschlossen.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehehttps://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg . Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich (weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung unter: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung sowie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bund-aktualisiert-verordnung-impfstatus-von-geimpften-mit-johnson-johnson-aendert-sich .

Auch die zweite COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen ist in Mannheim möglich (Die zur zweiten Auffrischungsimpfung berechtigten Personengruppen und weitere Informationen sind beim Sozialministerium zu finden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-folgt-stiko-empfehlung/

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen

Impfaktionen im Auftrag der Stadt Mannheim

Impfstützpunkt mit Termin: Fardelystraße ab 5 Jahren

Im Impfstützpunkt in der Fardelystraße in der Neckarstadt-West sind Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) möglich. Es werden auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren angeboten. Termine und weitere Informationen unter:https://impftermine-mannheim.de/

Impfstützpunkt in der Waldpforte

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim gibt es beim Impfstützpunkt in der Waldpforte die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus. Die Impfungen finden ohne Termin in der Waldpforte 27-29 im Waldhof statt.

Öffnungszeiten

Montags: 14.30 – 20.00 Uhr
Dienstags: 14.30 – 20.00 Uhr
Freitags: 14.30 – 20.00 Uhr
Samstags: 12.00 – 20.00 Uhr
Sonntags: 12.00 – 20.00 Uhr

Impfstützpunkt vor Ort im Auftrag der Stadt Mannheim: Waldhof

Montags und donnerstags wird im Ärztehaus, Waldstraße 143 (3.OG HNO-Praxis) ohne Termin geimpft. Es sind Impfungen ab 12 Jahren möglich. Angeboten werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung (Booster). Es wird gebeten, Personalausweis, Krankenkassenkarte, Impfpass, Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff des RKI zur Impfung mitzubringen.

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte

Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (Mannheimerinnen und Mannheimer ohne impfenden Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unterhttps://www.mannheim.de/kiz ), Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an 58coimpf06@mannheim.de zu wenden.
Quelle Stadt Mannheim

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