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Heidelberg – Ehrengrabstatus für Ruhestätte des früheren Oberbürgermeisters Neinhaus aberkannt


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Der Heidelberger Gemeinderat hat am 10. Februar 2022 mit großer Mehrheit beschlossen, die letzte Ruhestätte des einstigen Heidelberger Oberbürgermeisters Dr. Carl Neinhaus auf dem Heidelberger Bergfriedhof von der Liste der Ehrengräber der Stadt Heidelberg zu nehmen. Hintergrund ist sein Wirken in der Zeit des Nationalsozialismus. Neinhaus war von 1929 bis 1945 und von 1952 bis 1958 Oberbürgermeister von Heidelberg. Er stand damit der Stadt während dreier politischer Systeme vor, unter anderem auch während der Nazi-Herrschaft (1933 bis 1945).

Der Entscheidung des Gemeinderates vorausgegangen war ein externes wissenschaftliches Gutachten des Historikers Prof. Dr. Frank Engehausen von der Universität Heidelberg zur Person und Amtsführung von Neinhaus in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stadt Heidelberg hatte die Untersuchung im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben, um eine sachliche Beurteilungsgrundlage für den weiteren Umgang mit dem Ehrengrab zu erhalten.

Das Gutachten zeichnet das Bild eines Menschen, dessen Handeln durch ausgeprägten Opportunismus bestimmt wurde. Neinhaus sei demnach zwar „kein fanatischer Nationalsozialist […], aber ein Mann der Anpassung“ und „politischer Opportunist“ gewesen, der „am administrativen Vollzug von NS-Unrecht mitgewirkt“ hat. Dabei zeigte Neinhaus dem Gutachter zufolge eine „rasche und rückhaltlose Anpassung an das nationalsozialistische Regime“, so etwa bei der proaktiven „Diskriminierung einer Bäckerei und einer Apotheke in jüdischem Besitz ohne gesetzliche Grundlagen“ oder bei der Entlassung ideologisch andersdenkender Beschäftigter der Heidelberger Stadtverwaltung. Dieses Handeln ist nach Ansicht der Gemeinderatsmehrheit aus heutiger Sicht nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar.

Oberbürgermeister in drei politischen Systemen

Der 1888 in Duisburg geborene Neinhaus wurde 1929 – noch während der Weimarer Republik – zum Heidelberger Oberbürgermeister gewählt und blieb auch nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 im Amt – als eines von nur zwei Stadtoberhäuptern in Baden. Bereits am 1. Mai 1933 war er der NSDAP beigetreten. 1945 wurde er von den Amerikanern seines Amtes enthoben. Die Einstufung als „Entlasteter“ ermöglichte ihm 1949 den Einzug in den Landtag, zu dessen Präsident er 1952 gewählt wurde. Im gleichen Jahr wurde er ein weiteres Mal zum Heidelberger Oberbürgermeister gewählt, was er bis zu seiner Abwahl 1958 blieb.

Im Jahr 1963 wurde Neinhaus die Ehrenbürgerwürde der Stadt Heidelberg verliehen. Diese erlosch automatisch mit seinem Tod zwei Jahre später. Neinhaus fand seine letzte Ruhestätte auf dem Heidelberger Bergfriedhof. Das Grab wurde auf Beschluss des damaligen Gemeinderates ab 1973 von der Stadt Heidelberg als Ehrengrab gepflegt. Dieser Status eines Ehrengrabes wird nun entzogen. Die Grabstätte selbst bleibt dadurch unberührt.

Das Gutachten von Prof. Dr. Frank Engehausen zur Person Dr. Carl Neinhaus und dessen Amtsführung in der Zeit des Nationalsozialismus kann auf der Internetseite der Stadt Heidelberg abgerufen werden: www.heidelberg.de/gemeinderat > Kalender > Sitzung des Gemeinderates am 10. Februar 2022 > Tagesordnungspunkt 28: Ehrengrab Carl Neinhaus
Presseinformation der Stadt Heidelberg

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