Mannheim – Dialog ist wichtig – Impfpflicht allein reicht nicht Fachkräftemängel könnte sich zuspitzen
Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Ab 15. März 2022 gilt die Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und weiteren Einrichtungen, d.h. sie müssen einen Corona-Impf- bzw. Genesen-Nachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse sind ab März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises … Mehr lesen