Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Ab 15. März 2022 gilt die Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und weiteren Einrichtungen, d.h. sie müssen einen Corona-Impf- bzw. Genesen-Nachweis vorlegen – oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Arbeitsverhältnisse sind ab März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich. „Bei uns in der Einrichtung ist das Thema gar nicht so hochgekocht“, so Jessika Tirandazi, Geschäftsführerin der Diakonie-Sozialstation Mannheim, „weil wir schnell eine Impfquote von über 90% hatten und auch in den Dialog zu den Mitarbeitenden getreten sind. Aber grundsätzlich gibt es schon einige Gesundheitseinrichtungen in Baden, die pro-aktive Kündigungen von ausgebildetem Pflegepersonal vorliegen haben und da kann man die Bedenken der Einrichtungsleiter gegenüber der Impfpflicht durchaus nachvollziehen. Zumal der Pflegefachkräftemangel auch schon vor Corona ein großes Thema war.
Impflicht allein reicht nicht
Die Impfung allein reiche für den Schutz der gefährdeten Menschen aber nicht. Denn das Pflegepersonal werde auch in Zukunft mit vulnerablen Gruppen tagtäglich zu tun haben und sich ohnehin immer wieder testen lassen müssen, ergänzt Tirandazi. Seit Oktober 2020 habe die Diakonie-Sozialstation Mannheim allein 4000 Testungen durchgeführt. Einem konsequenten Hygienekonzept ist sie von Beginn an gefolgt. „Die Impfpflicht ist die richtige Maßnahme. Wir wissen, dass Impfen das Ansteckungsrisiko deutlich senkt. Eine Impflicht allein ist aber nicht der richtige Weg. Zumal die arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Impfverweigerung bislang noch nicht geklärt sind.“