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Germersheim – Vogelgrippe breitet sich weiter aus – Tierhalter sollen bitte vorsorglich ab sofort Maßnahmen ergreifen

Germersheim/Kreis Germersheim/Metropolregion Rhein-Neckar. „Die Geflügelpest-Epidemie hat in Europa einen Höchststand erreicht. Inzwischen ist sie auch in Karlsruhe angekommen. Aktuell sind mehrere Tiere im Zoo Karlsruhe an der Geflügelpest erkrankt und auch daran verstorben. Um einen Eintrag und die Verbreitung des Erregers im Landkreis Germersheim zu vermeiden und eine möglicherweise erforderliche tierschutzkonforme Aufstallungspflicht vorzubereiten, bitten wir alle Tierhalter vorsorglich ab sofort die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Tierbeständen streng umzusetzen und einzuhalten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die Veterinärärzte der Kreisverwaltung Germersheim weisen auf folgende Biosicherheits- und Unterbringungsmaßnahmen hin:

1. Das Geflügel ist so zu halten, dass Wildvögel keinen Kontakt zu diesem haben.
2. Das Betreten des Geflügelauslaufs/-stalls darf nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk zu erfolgen. Diese Schutzkleidung ist abzulegen, wenn der Auslauf/Stall verlassen wird.
3. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Geflügelauslaufs/-stalls sind die Hände mit Wasser und Seife zu waschen. Die Schuhe sind bei jedem Betreten und Verlassen des Stalls an deren Ein-/Ausgang in einer Desinfektionswanne mit Desinfektionsmittel zu desinfizieren.
4. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

5. Es dürfen keine Geflügelteile und keine Eierschalen von gekauften Eiern verfüttert werden.
6. Die Ein- und Ausgänge zu den Stellen bzw. den sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern. Betriebsfremde Personen und Haustiere sind von den Ställen fern zu halten.
7. Sämtliche Gerätschaften und Fahrzeuge sind nach jeder Ein- oder Ausstallung des Geflügels und nach jedem Geflügeltransport zu reinigen und zu desinfizieren.
8. Eine Schadnagerbekämpfung ist regelmäßig durchzuführen.
9. Das Geflügel ist in ausreichend großen Ställen unterzubringen, damit auch weiterhin eine artgerechte Bewegung möglich ist.

10. Bei der Gestaltung von Auslaufvolieren ist darauf zu achten, dass ein Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen wird, z.B. durch eine feste Überdachung mit Planen oder durch kleinmaschige Netze.
11. Den Tieren ist abwechslungsreiches Beschäftigungsmaterial zur Verfügung zu stellen, z.B. kleine Stroh-, Luzerne- oder Heuballen, ganze Maiskolben, Picksteine.
12. Ausreichende Bademöglichkeiten sind für Wasservögel – vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt – vorzuhalten.

Die Veterinäre rufen auf: „Sollten jemand insbesondere verendete wildlebende Wasservögel, Greifvögel oder Reiherartige finde, bitte die Tiere nicht fassen, sie vor Ort belassen und die Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich 43, Bereich Veterinärwesen, E-Mail veterinaeramt@kreis-germersheim.de, oder die örtliche Polizei informieren.“ Zudem besteht grundsätzlich eine Meldepflicht von Tieren: Die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Geflügel, darunter fallen Hühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel, ist gemäß § 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde (Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen) anzuzeigen. „Die Verpflichtung Tierbestände zu melden besteht unabhängig von der Größe eines Tierbestandes und gilt demnach auch für Klein- und Kleinstbestände.

Auch gemischte Bestände müssen angemeldet werden“, so die Veterinäre. Werden solche Tierbestände nicht angezeigt, stellt das einen Verstoß gegen die Meldepflicht und somit eine Ordnungswidrigkeit nach der Viehverkehrsverordnung dar. Diese kann mit Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Erfassungsbögen für die Anzeige oder Änderung von Tierhaltungen stehen auf der Homepage des Landkreises Germersheim auf www.kreis-germersheim im Downloadbereich, Rubrik „Veterinärwesen und Verbraucherschutz bereit.

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Interessierte auf den Seiten des Landesuntersuchungsamtes und des Friedrich-Löffler-Institut:

https://lua.rlp.de/de/unsere-themen/lexikon/lexikon-g/gefluegelpest/
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

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