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Heidelberg – Neue Corona-Verordnung: Land Baden-Württemberg passt Regeln an! 3G-Regelung im Einzelhandel entfällt – In den meisten Bereichen keine Kontaktdatenerfassung mehr


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Regeln angepasst und geht damit vorsichtige Öffnungsschritte. So entfällt ab Mittwoch, 9. Februar 2022, die 3G-Regelung im Einzelhandel in der aktuell geltenden Alarmstufe I, es sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden. Lediglich in einzelnen infektiologisch riskanten Bereichen, wie beispielsweise Diskotheken und im Zusammenhang des Kontakts mit vulnerablen Gruppen, wird die Datenverarbeitung laut Mitteilung des Landes aufrechterhalten.

Die aktuell wichtigsten Regeln in Heidelberg sind:

2G-Regelung (geimpft oder genesen) in der Gastronomie in Innenräumen, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und dem Freizeitsport im Innenraum
3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg
Für private Zusammenkünfte gilt eine Begrenzung auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen aus einem weiteren Haushalt. Geimpfte und Genesene, Personen bis einschließlich 13 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
Innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht und im öffentlichen Verkehr müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell tragen. In Arbeits- und Betriebsstätten reicht weiterhin eine medizinische Maske.

Hinweis: Weitere Informationen bietet die Stadt Heidelberg auf der Webseite www.heidelberg.de/coronavirus. Die neuen Regeln auf einen Blick stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite unter www.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung. Dort finden sich auch Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Corona-Verordnung

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