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Ludwigshafen – Städtischer Haushalt nicht genehmigungsfähig – Fehlbetrag von 110 Mio. Euro macht Einsparungen in vielen Bereichen notwendig – Kürzung von freiwilligen Leistungen und Steuererhöhungen drohen – Vereine, Kultur und Bildungseinrichtungen besonders betroffen

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – (rbe) Ludwigshafen befindet sich in einer äusserst angespannten Haushaltskrise, nachdem die Kommunalaufsicht den geplanten Stadthaushalt kürzlich nicht genehmigt hat. Hierdurch ist die Stadt Luwigshafen derzeit zu großen Einsparungen in vielen Bereichen gezwungen. Insgesamt geht es um einen deutlich zu hohen Fehlbetrag von 110 Millionen Euro.

Potenziell betroffen hiervon sind öffentliche Einrichtungen aber auch Vereine, Bildungsstätten sowie weitere von städtischer Förderung abhängige Projekte und Initiativen, die momentan nicht auf die städtischen Fördergelder setzen können.

Über die Auswirkungen der Haushaltsproblematik informierte Stadtkämmerer Andreas Schwarz zusammen mit Michael Merk, Bereichsleiter Finanzen der Stadt Ludwigshafen, in einer Pressekonferenz am Freitag, den 4.2.2022.

Ludwigshafen habe den sehr hohen Fehlbetrag im Haushalt, der sich u.a. aus vielen steigenden Kosten und Investitionen zusammensetzt. Der vorgelegte Haushaltsplan sei deshalb aktuell nicht genehmigungsfähig. Es seien viele Nachbesserungen seitens der Stadt nötig. Hierzu seien Änderungslisten oder eine neue Satzung notwendig.

Die Nicht-Genehmigung des Haushaltes sei nicht aussergewöhnlich, betonte Andreas Schwarz. Der Haushaltsplan sei nicht abgelehnt sondern schlichtweg noch nicht genehmigt. Dennoch müsse sich die Stadt an vielen Stellen beschränken und nachbessern. Dies habe auch Auswirkungen auf viele öffentliche Bereiche.

Das größte Problem derzeit sei die Haushaltsplanung, deren Ergebnisse in den letzten Jahren deutlich vom abschliessenden Ist-Ergebnis abwich, was besonders bemängelt wurde.

Man mache nun Vorgaben in die verschiedenen Dezernate, um eine realistischere und aktuellere Plaung abzugeben sowie mögliche Einsparungen vorzunehmen. Es handele sich in diversen Dezernaten um Millionenbeträge im zweistelligen Bereich.

Man arbeite an einem 10-Punkte-Plan, der u.a. große Ausgabenblöcke auf den Prüfstand stellt, darunter z.B. der Jugend- und Sozialbereich. Hierzu stünde auch die Auslagerung der Leistungserbringung durch Drittanbieter im Fokus.

Derzeit arbeite die Haushaltskonsolidierungskommission an einer Analyse der Situation und Vorschlägen zur Überarbeitung, so dass bald ein genehmigungsfähiger Haushalt aufgestellt werden kann. Bis wann dies allerdings der Fall ist, konnte Schwarz noch nicht prognostizieren.

“Wir führen keinen Krieg mit der Kommunalaufsicht, da wir deren Rolle verstehen”, sagte Schwarz. Die Aufsicht sei in den letzten Jahren sehr kommunalfreundlich vorgegangen, aktuell seien die Massgaben allerdings strenger geworden. Allerdings ergänzte er: “Wir sind in einem sachlichen Austausch und kämpfen an den verschiedensten Fronten um Spielräume.”

Michael Merk erklärte, es handele sich um einen laufenden Prozess, der viele Kommunen in Rheinland-Pfalz betreffe. Er ging auch auf die Entstehung des städtischen Haushaltsplans ein. Hier sei es wichtig, dass Notwendigkeit und Mehrausgaben auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Dies erfolge in allen Dezernaten.

Neben einer Ausgabenkürzung müssten auch die Erträge gesteigert werden. Dies werde voraussichtlich Auswirkungen auf Grundstücks- und Gewerbesteuersätze haben. Im Hinblick auf die Steuerhebesätze werde es eine Anhebung geben müssen. Diese müssten aber moderat bleiben, um die Konkurrenzfähigkeit Ludwigshafens im Vergleich zum Umland nicht zu gefährden.

Man fordere auch die Solidarität von Land, Bund sowie den umgebenden Landkreisen und Kommunen, da Ludwigshafen als Oberzentrum in der Vorderpfalz auch viele Leistungen für die umgebenden Gemeinden erbringe.

Man hoffe, dass die Stadt auch von der Neuregelung des kommunalen Finanzausgleich profitieren könne. Auch dies könnte zur Konsolidierung des Haushalts beitragen.

Alleine im Jugend- und Sozialbereich gehe es um ein jährliches Defizit von 173 Millionen Euro.

“Solange wir keine Genehmigung des Haushaltes haben, dürfen wir ausschliesslich Pflichtausgaben und vertragsgeregelte Ausgaben tätigen”, so Schwarz. Freiwillige Leistungen an Vereine und Einrichtungen seien deshalb aktuell nicht möglich.

Für Vereine und Einrichtungen als Empfänger der freiwilligen Leistungen bedeutet dies, dass sie vorerst auf viele Fördergelder und Unterstützungsleistungen verzichten und eigene Mittel zur Finanzierung verwenden müssen. Es geht hierbei um freiwillige städtische Ausgaben von bis zu 32 Millionen Euro.

Betroffen seien hiervon auch die städtischen Kulturbetriebe wie der Pfalzbau und das Wilhelm-Hack-Museum. Hier seien allerdings die vertraglichen Verpflichtungen nach wie vor zu erfüllen. Auch die Stadtbücherei ist von der Ausgabensperre betroffen, so gibt es z.B. keine Mittel für die Neubeschaffung von Medien. Auch Veranstaltungen wie das Bliesfestival und weitere Stadtfeste unterliegen der Ausgabenbeschränkung.

Man arbeite daran, schnellstmöglich einen genehmigungsfähigen Haushalt auf die Beine zu stellen, um zum normalen Haushaltsbetrieb zurückkehren zu können und auch den Empfängern der freiwilligen Leistungen wieder Gelder bereitstellen zu können.

“Es gibt einige Bereiche, in denen wir Einsparungen vornehmen können”, so Schwarz. Es gelte nun zunächst auf zwingend notwendige Ausgaben zu reduzieren und neue Projekte etwas in die Zukunft zu schieben. Natürlich gäbe es auch strukturelle Defizite in diversen Bereichen, die nicht ohne weiteres verringert werden könnten.

Die Verschuldung der Stadt spiele bei der Haushaltsproblematik derzeit eine untergeordnete Rolle. Pro Jahr müsse man dennoch rund 20 Millionen Zinsen für die Altschulden aufbringen. Die Überschuldung mache die Refinanzierung zunehmend schwieriger. Insgesamt beträgt die Gesamtverschuldung Ludwigshafens derzeit rund 1,6 Milliarden Euro, davon 1 Milliarde an Liquiditätskrediten.

Man setze auch auf die potenzielle Teilentschuldung durch das Land Rheinland-Pfalz bei den Liquiditätskrediten. Dies soll voraussichtlich bis im Jahr 2024 anstehen. Hier geht es um rund 450 Millionen. Der politische Prozess hierzu laufe allerdings noch auf Bundesebene und es werde dahingehend keine kurzfristige Lösung für den jetzigen Haushalt geben.

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