Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Neuer Handlungsleitfaden für Schulen und Kitas / Keine Absonderung ganzer Gruppen und Klassen mehr/ Keine Kontaktpersonennachverfolgung mehr durch Gesundheitsamt / weiterhin 5-tägige Testpflicht bei positiven Fällen
Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat einen neuen Handlungsleitfaden Schule und Kita mit Wirkung zum 1. Februar an die Gesundheitsämter im Land verschickt. Darin wird die Einstufung von Kontaktpersonen im Schul- und Kitaumfeld geregelt.
Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und Regelbetrieb in den Kinderbetreuungseinrichtungen sollen ab sofort die dargestellten Vorgehensweisen Anwendung finden. Die Empfehlungen basieren auf den geltenden Regelungen in der Corona-Verordnung Absonderung, Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen und Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen. Zur Vereinheitlichung des Vorgehens bei Auftreten eines Infektionsfalles im Schul- und Kitaumfeld gilt daher ab sofort:
– Die Absonderung der gesamten Klasse oder Gruppe bei Vorliegen eines „relevanten Ausbruchsgeschehens“ (mindestens 5 Fälle, bzw. bei Gruppen unter 25 Personen 20 Prozent der Gruppe) findet nicht mehr statt.
– Ausschließlich positiv getestete Schülerinnen und Schüler und Kinder in Kinderbetreuung müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Durch die seriellen Testungen im Schul- und Kindergartensetting kann das Infektionsrisiko weiter reduziert werden, da dadurch infizierte Personen frühzeitig erkannt werden können, bevor es zu relevanten Expositionen kommt.
– Eine Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung ganzer Klassen oder Gruppen in den Einrichtungen sowie die zugehörigen Ermittlungen der Gesundheitsämter entfallen.
– Es gilt weiterhin eine 5-tägige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und Kitakinder, wenn ein positiver Fall in der Gruppe auftritt.
– Liegt kein nachgewiesener Coronafall (Schnelltest / PCR Test) in einer Gruppe vor, besteht weiterhin eine dreimalige Testpflicht pro Woche.
– Für Kinder, die mit positive getesteten Personen in einer Kindergruppe zusammen gewesen sind und sich deshalb in Quarantäne befinden, gilt ab sofort keine Absonderung mehr bzw. ist diese aufgehoben, sofern sie selbst kein positives Testergebnis haben.
Kinder und Jugendliche im Schul- und Betreuungskontext werden daher nur noch abgesondert, wenn bei ihnen ein positiver Testnachweis vorliegt. Es kann somit für nicht positiv getestete Kinder und Jugendliche eine durchgängige Beschulung, bzw. Betreuung aufrechterhalten werden. Zudem wird eine wiederholte Absonderung einer Klasse durch nachfolgend positiv getestete Schüler vermieden.
Die Empfehlungen aus dem neuen Handlungsleitfaden werden ab sofort auch in Mannheim umgesetzt, die Schul- und Kita-Leitungen wurden heute bereits informiert. Der Handlungsleitfaden findet sich hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handlungsleitfaden_Schule-Kita_LGA_220201.pdf
Eine Mitteilung des Landes hierzu findet sich hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/keine-komplette-quarantaene-bei-groesseren-ausbruchsgeschehen-in-schule-und-kita/
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