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Heidelberg – Fauler Pelz: Stadt erwartet Stellungnahme des Landes zu eingeleiteten Bauarbeiten! Bestandsschutz besteht seit Jahren nicht mehr – EBM Odszuck: Regeln gelten für alle!

Blick auf den “Faulen Pelz”. Bildrechte: Creative Commons Attribution 3.0 Unported license.
Fotograf: Immanuel Giel

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Stadt Heidelberg hat das Land Baden-Württemberg in einem Schreiben erneut darauf hingewiesen, dass es seine Pläne für einen Maßregelvollzug im ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ nicht ohne Baugenehmigung umsetzen kann. Ein entsprechender Antrag des Landes liegt aber bis heute nicht vor. Die Stadt beabsichtigt daher, die bereits begonnenen Baumaßnahmen in dem denkmalgeschützten Ensemble in der Heidelberger Altstadt einzustellen. Zuvor erhält das zuständige Landessozialministerium Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen in der Sache zu äußern.

„Regeln gelten für alle und das Land kann mit seiner Immobilie nichts machen, was über den allgemein gültigen Rechtsrahmen hinausgeht. Wir sind sehr irritiert, dass das Land Baumaßnahmen aufnimmt, ohne dass die entsprechenden Genehmigungen eingeholt werden. Wir haben als Stadt mehrfach klargemacht: Es gibt für eine Nutzung des „Faulen Pelz“ keinen Bestandsschutz mehr. Jede Nutzung und eventuell nötige Umbauten müssen genehmigt werden. Das erfordern sowohl das Baurecht als auch der Denkmalschutz. Das Land muss also zunächst einen Bauantrag stellen – und das hat es bis heute nicht gemacht“, erklärt Heidelbergs Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck, der für die Bereiche Planen und Bauen zuständig ist.

Universitäre Nachnutzung bereits geplant

Das baden-württembergische Sozialministerium möchte in dem ehemaligen Gefängnis „Fauler Pelz“ Plätze für den Maßregelvollzug einrichten. Das Land hatte dafür auch zunächst am 8. November 2021 eine sogenannte Bauvoranfrage an die Stadt gestellt, diese dann aber am 18. Januar 2022 wieder zurückgezogen. Die Begründung lautete, dass für die beabsichtigten Maßnahmen eine Genehmigung nicht erforderlich sei und die avisierte Nutzung für den Maßregelvollzug sich im Rahmen des Bestandsschutzes halte.

Die Stadt kann dieser Argumentation allerdings nicht folgen. „Das Land kann über sechs Jahre nach der Schließung des Gefängnisses keinen Bestandsschutz mehr anführen. Und selbst wenn man von einem Bestandsschutz für die Gefängnisnutzung ausgehen würde: Ein Maßregelvollzug ist bau- und planungsrechtlich wieder völlig anders zu bewerten. Hier steht die medizinische Betreuung und Therapie im Vordergrund und nicht der Strafvollzug. Zudem ist der „Faule Pelz“ ein Kulturdenkmal und jede nachteilige Veränderung nach dem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig. Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten: Wenn das Land einen Maßregelvollzug im „Faulen Pelz“ unterbringen will, muss es eine Baugenehmigung beantragen. Ansonsten müsste unsere Bauaufsicht tätig werden und die Arbeiten einstellen“, erklärt Erster Bürgermeister Odszuck.

Das ehemalige Gefängnis im „Faulen Pelz“ wurde Ende 2015 geschlossen und die entsprechende Nutzung dauerhaft aufgegeben. Das Land – vertreten durch das Amt für Vermögen und Bau – stellte daher im Jahr 2016 eine Bauvoranfrage für eine universitäre Nachnutzung des Areals. Für diese Nachnutzung liegen auch bereits gültige Bauvorbescheide vor. Und in diesem Sinne hat auch der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 9. Dezember 2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans „Altstadt – Erweiterung des Universitätscampus Altstadt“ beschlossen.

Stadt und Gemeinderat halten Nachnutzung durch Universität für beste Option

Unabhängig von einer baurechtlichen Prüfung in Sachen Maßregelvollzug ist die Stadt Heidelberg grundsätzlich der Ansicht, dass das Areal „Fauler Pelz“ städtebaulich geöffnet und für urbane Nutzungen zur Verfügung stehen soll. Eine Nutzung durch die Universität Heidelberg ist bereits in Planung, ein entsprechender Bauvorbescheid liegt vor und wurde zuletzt Anfang 2021 aktualisiert.

Auch nahezu alle Fraktionen im Heidelberger Gemeinderat haben sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Einrichtung eines Maßregelvollzugs ausgesprochen. „Vielmehr sollte das Areal und die leerstehende Einrichtung in dieser zentralen Lage den Bürgerinnen und Bürgern Heidelbergs schnellstmöglich zurückgegeben werden. Hier teilen wir die Ansicht der Stadtverwaltung und der Universität, dass das ehemalige Gefängnis künftig Raum für die Universität Heidelberg mit Arbeits- und Forschungsplätzen bieten und gleichzeitig für öffentlich zugängliche Nutzungen den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt offen stehen soll“, heißt es in der Stellungnahme vom November 2021.

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