Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Neue Corona-Verordnung des Landes
Mit Beschluss vom 27. Januar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 28. Januar 2022 in Kraft. Für zwei Regelungen gilt ein abweichendes Inkrafttreten. Die Verordnung ist hier zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Die wichtigsten Regeln
-In Museen, Büchereien gilt nur noch 2G
-Im Einzelhandel gilt die 3G-Regelung.
-In der Gastronomie gilt die 2G-Regelung. Die Sperrstunde ab 22.30 Uhr entfällt.
-Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt stufenunabhängig in allen Innenräumen, auch im öffentlichen Personenverkehr.
-Clubs und Discotheken bleiben weiterhin geschlossen. Messen sind weiterhin untersagt.
Das land Baden-Württemberg befindet sich aktuell in der Alarmstufe I.
Die Alarmstufe II gilt, wenn der Schwellenwert der Auslastung der Intensivbetten (AIB) (450) und der Schwellenwert der Hospitalisierungsinzidenz (6,0) erreicht/überschritten wird.
Alles zu den aktuellen Corona-Regeln:
Land Baden-Württemberg Corona Regeln
Quelle Stadt Mannheim
Land Baden Württemberg
Foto Archiv MRN News