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Hockenheim – Corona-Regeln in städtischen Einrichtungen

Hockenheim/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Aufgrund der hohen Coronavirus-Fallzahlen und der ansteckenden Omikron-Variante weist die Stadtverwaltung Hockenheim darauf hin, dass beim Betreten des Rathauses und aller städtischen Einrichtungen besondere Hygieneregelungen gelten. Die Besucher müssen zukünftig und während des Aufenthalts in den städtischen Einrichtungen ausschließlich eine FFP 2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarer Schutzqualität tragen. Eine einfache medizinische Maske wie die OP-Maske ist nach der neuen Corona-Verordnung nicht mehr zugelassen. Diese Regelung der Corona-Verordnung des Landes gilt auch für die Gremiensitzungen der Stadt Hockenheim (Gemeinderat und seine Ausschüsse). Besucher können auch hier nur unter Beachtung der neuen FFP 2-Maske teilnehmen. In den städtischen Gebäuden gelten die 3 G-Regel. Darüber hinaus ist auf einen ausreichenden, mindestens eineinhalb Meter großen Abstand zwischen den Personen und auf die Handhygiene zu ach-ten.

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