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Ludwigshafen – Hecken nicht in der Vogelbrutzeit schneiden

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt, erinnert daran, dass ab März die Vogelbrutzeit beginnt und bis dahin zum Schutz der heimischen Vogelwelt größere Heckenschnitte abgeschlossen sein müssen. Vom 1. März bis zum 30. September sind an Gehölzen und Hecken als Ausnahme nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um den Zuwachs zu begrenzen oder zurückzunehmen. Die Gartenvögel stehen wie alle europäischen Vogelarten unter besonderem Schutz und dürfen in der Brutzeit nicht gestört werden. Bevor Gehölze geschnitten werden, müssen sie immer auf Nester durchgeschaut werden. Nur wenn ein Schnitt aus dringenden Verkehrssicherheitsgründen in der Vogelbrutzeit unumgänglich ist, kann eine Befreiung mit entsprechenden Schutzmaßnahmen von dem Verbot von der Naturschutzbehörde erteilt werden. Grünabfälle können bei allen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Es werden auch Wurzelwerk und Stämme, die dicker als zwölf Zentimeter und maximal 1,50 Meter lang sind, angenommen. Informationen zum Schnittverbot in der Vogelbrutzeit erteilt der Bereich Umwelt, Untere Naturschutzbehörde Telefon 0621 504-3365 oder, wenn es um die Entsorgung des Grünschnitts geht, die Abfallberatung, Telefon 0621 504-3455.

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