• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Neustadt / Weinstraße – Verwaltungsgericht – Prozess um „alla hopp!“ Anlage in Edenkoben beendet

Neustadt a.d. Weinstraße / Metropolregion Rhein-Neckar – Das beim Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. anhängige Klageverfahren von Nachbarn gegen die Baugenehmigung des Landkreises Südliche Weinstraße für die Errichtung der „alla hopp!“ Anlage in Edenkoben ist durch übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten zu einem Abschluss gebracht worden.

Gegen die vom Landkreis Südliche Weinstraße im Februar 2016 der Dietmar Hopp Stiftung erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines Spielplatzes, eines Spielpavillons und eines WC Pavillons auf mehreren im Eigentum der Stadt Edenkoben stehenden Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 14.034 m² am westlichen Ortsrand von Edenkoben hatten sich Nachbarn mit einer Klage und einem gerichtlichen Eilantrag zur Wehr gesetzt.

In dem Eilverfahren fand im September 2020 mit der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts ein Erörterungstermin auf der „alla hopp!“ Anlage statt, bei dem sich die Nachbarn, der Landkreis Südliche Weinstraße, die Stadt Edenkoben sowie die Dietmar Hopp Stiftung darauf einigten, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits mehrere Maßnahmen zum Schutz der Antragsteller ergriffen werden (s. Vorläufige Einigung beim Streit um „alla hopp!“ Anlage in Edenkoben). Das anhängige Klageverfahren wurde in der Folgezeit zum Ruhen gebracht, um den Beteiligten Gelegenheit zu geben, eine insgesamt einvernehmliche Lösung bezüglich der „alla hopp!“ Anlage herbeizuführen.

In dem parallel dazu geführten Zivilrechtsstreit zwischen den Nachbarn und der Stadt Edenkoben schlossen diese am 10. Dezember 2021 einen Vergleich. Darin verpflichtete sich die Stadt Edenkoben u.a., die auf der „alla hopp!“ Anlage befindliche Rutschbahn nebst Klettergerüst bis spätestens 30. Juni 2022 zu demontieren. Bis dahin bleiben die Rutschbahn und das Klettergerüst geschlossen. Ferner verpflichtete sich die Stadt Edenkoben, die Öffnungszeiten in dem Zeitraum von Oktober bis März werktags auf 9 Uhr bis 18 Uhr, sonntags und feiertags von 10 Uhr bis 18 Uhr und in dem Zeitraum von April bis September werktags von 9 Uhr bis 20 Uhr, sonntags und feiertags von 10 Uhr bis 20 Uhr zu beschränken und deren Einhaltung zu kontrollieren. Schließlich wird die Nachtbeleuchtung der „alla hopp!“ Anlage zum Ende der Öffnungszeiten ausgeschaltet.

In dem zivilrechtlichen Vergleich verständigten sich die Nachbarn und die Stadt Edenkoben auch darauf, den beim Verwaltungsgericht anhängigen Rechtsstreit für erledigt zu erklären. Dies ist inzwischen erfolgt. Damit hat dieser Rechtsstreit ein Ende gefunden.

Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt – Verfahren 5 K 679/20.NW

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de