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Mannheim – Aktuelles zu #Corona – 7 bestätigte Fälle von #Omikron in Mannheim – Impfaktionen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Aktuelle Meldung zu Corona 26.12.2021
1. Aktuelle Fallzahlen / Ein weiterer Todesfall
2. Fallzahlen an den Feiertagen / Ein weiterer Todesfall
3. Impfaufruf von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz
4. Impfen
5. Änderung der Corona-Verordnung

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 30.198 / Ein weiterer Todesfall / 7 Omikron- Fälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 26.12.2021, 14 Uhr, 73 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 30.198.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 50 Jahre alter Mann verstarb in einem Mannheimer Krankenhaus. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 396 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt informiert heute über bislang 7 bestätigte Fälle einer Ansteckung mit der Omikron-Variante in Mannheim.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 26.931 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 2.871 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-selbsttests/

Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Fallzahlen an den Feiertagen / Ein weiterer Todesfall

Dem Gesundheitsamt wurden bis Freitag, 24.12.2021, 14 Uhr, 100 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöhte sich damit am Freitag auf insgesamt 30.061 Am Freitag galten in Mannheim 26.435 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gab es am Freitag in Mannheim 3.231 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigte am Freitag, den 24.12. einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Ein über 80 alter Mann verstarb in einem Krankenhaus Mannheims.

Dem Gesundheitsamt wurden bis Samstag, 25.12.2021, 14 Uhr, 64 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöhte sich damit am Samstag auf insgesamt 30.125. Am Samstag galten in Mannheim 26.685 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gab es am Samstag in Mannheim 3.045 akute Infektionsfälle.

3. Impfaufruf von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/oberbuergermeister-dr-peter-kurz-zum-thema-impfen

4. Impfen

Meldung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg lässt Booster-Impfungen für Jugendliche zu

Der Bund hat am 22. Dezember die Linie Baden-Württembergs zum Boostern von Jugendlichen unter 18 Jahren bestätigt. Nun ermöglicht der Bund auch Auffrischimpfungen für Jugendliche. Bisher hatte Baden-Württemberg insbesondere wegen offener Fragen zur Haftung die Auffrischimpfungen von Jugendlichen in ärztlicher Verantwortung lediglich positiv bewertet. Der Bund hat nun klargestellt, die Haftung für Booster-Impfungen von Unter-18-Jährigen zu übernehmen. Demnach können ab sofort Jugendliche ab 12 Jahren auch mit staatlicher Rückendeckung in den Impfstützpunkten eine Booster-Impfung erhalten. Für Gruppen, die bereits eine Impfempfehlung hatten (für erste und zweite Impfung), wird die Haftung für das Boostern nun vom Bund übernommen, wie der Bundesgesundheitsminister mitgeteilt hat.
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha: „Ich freue mich, dass der Bund uns hierfür grünes Licht gegeben hat. Nach entsprechender ärztlicher Entscheidung können Jugendliche nun auch eine Auffrischimpfung erhalten. Dies ist gedeckt durch die grundsätzliche Zulassung des Impfstoffs durch die EMA. Angesichts der nahenden Omikron-Welle ist das ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie.“
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Impfstützpunkte und Mobilen Impfteams in Baden-Württemberg wurden entsprechend informiert.

Neuste STIKO-Empfehlung für Auffrischungsimpfungen in Mannheim umgesetzt

Die Stadt Mannheim setzt die neueste Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hinsichtlich des Impfabstandes zur COVID-19-Auffrischimpfung ab sofort um. Weitere Infos beim RKI: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-12-21.html?fbclid=IwAR1wEnlQe6-RPRjwxty_rGELIgo6wjBgaQH15OA2TxvNuEFxkZWNcNvq8NU

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung zusätzlich ohne Termin von 15 bis 18 Uhr

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht ab 27. Dezember die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine(n) Erziehungsberechtigte(n) begleitet wird. Die Terminbuchung steht ab sofort zur Verfügung. Zuvor waren im KIZ im Rosengarten nur Impfungen für Personen über 30 mit Hauptwohnsitz in Mannheim möglich. Bitte beachten: Vom 24. bis 26. Dezember sowie vom 31. Dezember bis 2. Januar 2022 finden keine Impfungen im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten und bei den Vor-Ort-Aktionen in Käfertal und Neckarau statt.

Mit Termin:

Die Termine stehen vorerst nur Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen am kommunal finanzierten Impfzentrum abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.

Ohne Termin:

Zusätzlich besteht von 15 bis 18 Uhr täglich die Möglichkeit zur Impfung ohne Termin für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Für die Impfung ohne Termin wird eine gesonderte Warteschlange eingerichtet und es können Wartezeiten entstehen. Bitte beachten: Vom 24. bis 26. Dezember sowie vom 31. Dezember bis 2. Januar 2022 finden keine Impfungen im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten und bei den Vor-Ort-Aktionen in Käfertal und Neckarau statt.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.
Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine(n) Erziehungsberechtigte(n) begleitet wird.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung

Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.

Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.

Zu folgenden Zeiten ist das Impftelefon erreichbar:

27. bis 29. Dezember 2021: 9 bis 12 Uhr
3. bis 5. Januar 2022: 9 bis 12 Uhr

Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.

Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.

Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter https://www.umm.de/impfpunkt

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:

Bitte beachten: Vom 24. bis 26. Dezember sowie vom 31. Dezember bis 2. Januar 2022 finden keine Impfungen im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten und bei den Vor-Ort-Aktionen in Käfertal und Neckarau statt.

Montag, 27. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Waldhof, Kulturhaus Waldhof, Speckweg 18
12 bis 18 Uhr: SAP Arena, An der Arena 1, Impfbus
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Dienstag, 28. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Vogelstang, Kurpfalz-Center, Spreewaldallee 44-50, Impfbus
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Mittwoch, 29. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Hochstätt, Netto-Parkplatz, Hochstättstraße 8, Impfbus
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Donnerstag, 30. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Bei den Impfstützpunkten im Volkshaus Neckarau und im Kulturhaus Käfertal (bzw. Montag, 27.12.: Kulturhaus Waldhof) sind durch die Erhöhung der Kapazitäten mehr Impfungen möglich.

Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind auch Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen

Für Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis informieren Sie sich bitte unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/impfaktionen.html

Impfstützpunkte im Auftrag der Stadt Mannheim

Weiteres Impfangebot für Kinder und Jugendliche

In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt der Stadt konnte kurzfristig ein weiteres Impfangebot für Kinder und Jugendliche bzw. Schüler*innen im Stromwerk Mannheim geschaffen werden. Um den Ablauf so reibungslos wie möglich zu gestalten, bitten die Organisatoren um vorherige Terminvereinbarung unter https://impftermine-mannheim.de/biontech-schueler-impfung/

Die Impfungen finden statt im Stromwerk Fardelystraße 1-3, Mannheim.

Verabreicht werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen, auch Impfungen für Kinder unter zwölf Jahren werden angeboten. Auch Erwachsene können geimpft werden. Immunisiert wird mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer (unter 30-Jährige) und Moderna (über 30-Jährige).

Die Sorgeberechtigten werden gebeten, den Anamnesebogen mit Einverständniserklärung (Links siehe unten) vorab auszufüllen und die Informationsbögen unterschrieben mitzubringen. Darüber hinaus werden für die Impfung – sofern vorhanden – Impfausweis, Krankenkassenkarte und Personal- bzw. Kinderausweis benötigt.
Anfang Januar soll es weitere Impfangebote für die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen geben.

Aufklärungsbogen sowie Einwilligungserklärung:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz, Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an 58coimpf06@mannheim.de zu wenden.

5. Änderung der Corona-Verordnung

Mit Beschluss vom 23. Dezember 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 27. Dezember 2021 in Kraft.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Quelle Stadt Mannheim

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