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Mannheim – Aktuelles zu #Corona – Corona-Verordnung wird verschärft – Ab Montag künftig auch #Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene in #BW

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Aktuelle Meldung zu Corona 17.12.2021
1. Aktuelle Fallzahlen
2. Zahl der Bürgertestungen
3. Reiseassoziierte Fälle
4. Impfstatus
5. Meldung des Landes: Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Freitag (17. Dezember) die Corona-Verordnung angepasst
6. Kontrollen der Gastronomie, des Einzelhandels und im ÖPNV
7. Impfen

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 29.355

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 17.12.2021, 16 Uhr, 93 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 29.355.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 24.484 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 4.388 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/

Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Zahl der Bürgertestungen

Im Zeitraum vom 6. Dezember bis zum 12. Dezember 2021 (KW 49) wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt 129.364 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.

3. Reiseassoziierte Fälle

Im Zuge des zunehmenden Infektionsgeschehens ist beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement eine Fokussierung auf bestimmte Personengruppen erforderlich. So wurden die Gesundheitsämter vom Land Baden-Württemberg angewiesen, sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen zu fokussieren, weshalb positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Von den insgesamt 1.169 positiven Fällen wurden in der KW 49 931 positive Fälle vom Gesundheitsamt ermittelt. Davon wiederum sind 2 Fälle reiseassoziiert. Reiserückkehrende können sich auf den folgenden Internetseiten der Stadtverwaltung Mannheim darüber informieren, was es bei Wiedereinreise nach Deutschland zu beachten gilt: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften/informationen-fuer-reiserueckkehrer.

4. Impfstatus

Von den insgesamt 1.169 neuen PCR-positiven Fällen in der KW 49 konnte bei 931 Fällen im Rahmen der infektionsschutzfachlichen Ermittlungen der Impfstatus erfragt werden. Von diesen 931 Fällen sind 438 Fälle nicht geimpft, 35 Fälle waren einmal und 458 Fälle vollständig geimpft. Der große Anteil der ermittelten Ungeimpften unter den Infizierten unterstreicht die Bedeutung der Impfung mit dem dadurch möglichen individuellen Schutz, insbesondere vor schweren Verläufen der Corona-Infektion. Daneben ist durch eine möglichst hohe Durchimpfungsrate auch der Schutz von den Menschen möglich, die sich derzeit noch nicht impfen lassen können. Die Zahlen bestätigen darüber hinaus die Beobachtung, dass sich auch vollständig geimpfte Personen infizieren können, auch wenn diese überwiegend keine schweren Krankheitszeichen aufweisen. Deshalb sollten auch vollständig Geimpfte die AHA-Regeln konsequent einhalten.

5. Meldung des Landes: Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Freitag (17. Dezember) die Corona-Verordnung angepasst.

In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet. Damit setzt das Land einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund (MPK) um. Daneben kann an Silvester auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- bzw. Verweilverbot gelten. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, sollen dort keine Gruppen von mehr als 10 Personen zusammenkommen. Mit der neuen Verordnung werden zudem Messen untersagt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 20. Dezember 2021 in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:

Kontaktbeschränkungen: In der Alarmstufe II gilt, dass Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen mit 50 Personen (im Innenraum) bzw. mit 200 Personen (im Freien) gestattet sind.

Soweit eine nicht-geimpfte oder nicht-genesene Person teilnimmt, gilt eine Beschränkung auf einen Haushalt und eine Person eines weiteren Haushalts.
Personen unter 18 Jahren bleiben bei der Ermittlung der zulässigen Personenzahl und Haushalte unberücksichtigt.

Private Zusammenkünfte von nicht-geimpften oder nicht-genesenen Personen sind in der Alarmstufe II nur mit den Angehörigen eines Haushalts sowie einer weiteren Person zulässig. Personen unter 18 Jahren zählen nicht dazu.

Ansammlungs- und Verweilverbot von Gruppen von mehr als zehn Personen zu Silvester auf festgelegten öffentlichen Plätzen.

Messen werden in der Alarmstufe II untersagt.

In § 17 Abs. 2 der Corona-Verordnung wird für die Inanspruchnahme von Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und Podologie sowie medizinischer Fußpflege und ähnlichen gesundheitsbezogenen Dienstleistungen die Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises geregelt.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 17. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Weitere Informationen

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufen landesweit nicht erreicht oder überschritten.
Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 1,5 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 3 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe II: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 6 oder ab 450 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Link zur neuen Corona-Verordnung des Landes: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

6. Kontrollen der Gastronomie, des Einzelhandels und im ÖPNV

Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert weiterhin vermehrt die Einhaltung der Corona-Regeln in Gastronomiebetrieben sowie dem Einzelhandel. Bei den Kontrollen von Freitag, 10. Dezember, bis einschließlich Donnerstag, 16. Dezember, wurden 63 Gaststätten und 52 Einzelhändler kontrolliert. Dabei wurden in der Gastronomie 3 Verstöße und im Einzelhandel ein Verstoß festgestellt.

Bei Verstößen gegen die aktuelle CoronaVO drohen den Betreibern sowie den Kunden empfindliche Bußgelder: Betreiber einer Einrichtung, die die 2G-Nachweise nicht kontrollieren, erwartet ein Bußgeld in Höhe des Regelsatzes von 650 Euro. Wer als Besucher keinen 2G-Nachweis vorzeigen kann, muss mit einer Bußgeldhöhe von 200 Euro rechnen. 650 Euro werden fällig, wenn keine oder nur eine fehlerhafte Kontaktnachverfolgung durch den vor Ort Verantwortlichen festgestellt wird. Besuchern, die falsche oder nicht vollständige Kontaktdaten angegeben haben, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Ebenfalls mit 650 Euro müssen Gastronomen rechnen, wenn diese kein Hygienekonzept erstellt haben. Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht droht eine Strafe von 70 Euro. Die Betriebe, in denen es zu Verstößen kam, müssen mit Nachkontrollen rechnen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, Einzelhändler, Gastronomiebetreiber und die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, die Vorgaben der Corona-Verordnung einzuhalten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Am Donnerstagabend hat der städtische Ordnungsdienst zusammen mit der Polizei und der RNV Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der Maskenpflicht und der 3G-Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 81 Personen angetroffen, die eine vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung nicht oder nicht ordnungsgemäß trugen. Die überwiegende Mehrzahl der betroffenen Fahrgäste zeigte sich nach eindringlichen aufklärenden Gesprächen einsichtig. Lediglich sechs Personen waren uneinsichtig und sehen nun einem Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog des Landes entgegen. In 25 Fällen wurde gegen die 3G-Regeln verstoßen. Diese müssen ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen. Die Kontrollmaßnahmen stießen auf eine breite Zustimmung unter den Fahrgästen.

7. Impfen

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer über 30 Jahre: Impfung mit Moderna mit Termin, zusätzlich ohne Termin von 15 bis 18 Uhr

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht die Möglichkeit zur Impfung mit Moderna gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer über 30 Jahre.

Mit Termin:

Die Termine stehen vorerst nur Personen über 30 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen am kommunal finanzierten Impfzentrum abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine für Impfungen mit dem Impfstoff von Moderna eingestellt.

Ohne Termin:

Zusätzlich besteht von 15 bis 18 Uhr täglich die Möglichkeit zur Impfung mit Moderna ohne Termin für Personen über 30 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Für die Impfung ohne Termin wird eine gesonderte Warteschlange eingerichtet und es können Wartezeiten entstehen.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Es sind Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde.

Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621-293 9516 von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17.30 Uhr für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.

Bitte legen Sie sich Zettel und Schreibstift bereit. Der Seniorenrat Mannheim wird dann für Sie die Anmeldung und das Buchen übernehmen.
Der Seniorenrat Mannheim freut sich auf einen Anruf von Ihnen.

Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.

Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter https://www.umm.de/impfpunkt

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:

Samstag, 18. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Kurpfalz-Center, Spreewaldalle 44-50, Impfbus
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen über 30 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Sonntag, 19. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: SAP Arena, Impfbus
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen über 30 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Montag, 20. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Abendakademie Mannheim, U1, 16-19
12 bis 18 Uhr: Kurpfalz-Center, Spreewaldalle 44-50, Impfbus
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen über 30 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind auch Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.
Bitte beachten: Derzeit kann aufgrund des großen Andrangs und der Tatsache, dass die Impfaktionen zeitlich begrenzt sind, nicht immer gewährleistet werden, dass allen Impfwilligen vor Ort auch tatsächlich ein Impfangebot gemacht werden kann. Vor Ort werden Wartenummern ausgegeben, damit sich Wartezeiten besser abschätzen lassen. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen

Für Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis informieren Sie sich bitte unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/impfaktionen.html

Impfaktionen und Impfstützpunkte im Auftrag der Stadt Mannheim

Impfstützpunkt in der Fardelystraße / Stromwerk

Im Impfstützpunkt in der Fardelystraße in der Neckarstadt-West Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfung) angeboten. Die nächsten buchbaren Impftermine sind am: Samstag, 18.12.2021 und am Sonntag, 19.12.2021

Weitere Informationen und Termine unter: https://impftermine-mannheim.de

Impfaktion für Jugendliche ab 12 Jahre und Erwachsene im Palazzo Mannheim

In Kooperation mit dem Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt der Stadt und der Universitätsklinik Mannheim können sich Jugendliche ab 12 Jahren und auch Erwachsene im Palazzo Mannheim, Europaplatz, gegen Covid-19 impfen lassen. Zum Termin muss der jugendliche Impfling von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, außerdem wird der Personalausweis bzw. Kinderausweis, der Impfpass und die Krankenversichertenkarte des Jugendlichen benötigt.

Weitere Informationen und Termine unter www.palazzo-mannheim.de/impfaktion

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz, Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an 58coimpf06@mannheim.de zu wenden.

Quelle Stadt Mannheim

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