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Mannheim – Aktuelles zu #Corona – Ab kommenden Montag strengere Besuchsregeln für Nicht-Geimpfte in Alten- und Pflegeheimen – 6 weitere Todesfälle

Aktuelle Meldung zu Corona 14.12.2021
1. Aktuelle Fallzahlen / Sechs weitere Todesfälle
2. Impfen
3. Meldung des Landes: Neue Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen / Ab kommenden Montag strengere Besuchsregeln für Nicht-Geimpfte in Alten- und Pflegeheimen
4. Meldung des Landes: Gesundheitsministerium aktualisiert die Quarantäne-Regeln / Absonderung für Kontaktpersonen künftig 14 Tage

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 28.923 / Sechs weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 14.12.2021, 16 Uhr, 159 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 28.923.
Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute sechs weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Drei über 80 Jahre alte Männer, zwei über 70 Jahre alte Männer sowie ein über 50 Jahre alter Mann verstarben in Mannheimer Krankenhäusern. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 383 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 24.055 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 4.485 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/

Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Impfen

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre: mit Termin

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer, die aufgrund ihres Alters zur besonders vulnerablen Gruppe gehören.

Die Impfungen im KIZ Mannheim sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Termine stehen vorerst nur Personen über 55 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen am kommunal finanzierten Impfzentrum abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine für Impfungen mit dem Impfstoff von Moderna eingestellt.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Es sind Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde.

Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Achtung: Bitte auch Impfen ohne Termin lesen!

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621-293 9516 seit dem 06. Dezember von Montag bis Freitag zwischen 10 und 17.30 Uhr für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.

Bitte legen Sie sich Zettel und Schreibstift bereit. Der Seniorenrat Mannheim wird dann für Sie die Anmeldung und das Buchen übernehmen.
Der Seniorenrat Mannheim freut sich auf einen Anruf von Ihnen.

Impfangebot im Universitätsklinikum: nur mit Termin

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.

Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nur nach vorheriger Terminvereinbarung Impfungen möglich. Termine können vereinbart werden unter https://www.umm.de/impfpunkt

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:

Mittwoch, 15. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47 – 49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Flugplatz Mannheim (City Airport Mannheim), Seckenheimer Landstraße 172, Impfbus
12 bis 18 Uhr: Wegen kurzfristiger Kapazitätserhöhung können am Mittwoch, 15.12., auch Personen über 30 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim ohne Termin im Kommunalen Impfzentrum Rosengarten geimpft werden.

Donnerstag, 16. Dezember
12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Mehrzweckhalle, Rheingoldstraße 47 – 49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Jungbuschhalle Plus X, Werftstr. 10

Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Es sind auch Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung
Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.
Bitte beachten: Derzeit kann aufgrund des großen Andrangs und der Tatsache, dass die Impfaktionen zeitlich begrenzt sind, nicht immer gewährleistet werden, dass allen Impfwilligen vor Ort auch tatsächlich ein Impfangebot gemacht werden kann. Vor Ort werden Wartenummern ausgegeben, damit sich Wartezeiten besser abschätzen lassen. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen

Für Impfungen im Rhein-Neckar-Kreis informieren Sie sich bitte unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/impfaktionen.html

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz), Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei den Impf-Aktionen ist der jeweilige Aktions-Zeitraum zu beachten.
Hinweis für Impf-Praxen: Wenn Sie ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an 58coimpf06@mannheim.de

3. Meldung des Landes: Neue Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen / Ab kommenden Montag strengere Besuchsregeln für Nicht-Geimpfte in Alten- und Pflegeheimen

Ab dem kommenden Montag (20. Dezember) gelten in Baden-Württemberg strengere Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen. Nicht-geimpfte und nicht von COVID-19 genesene Besucherinnen und Besucher dürfen Pflegeheime dann nur noch mit einem negativen PCR-Test betreten, wenn die Alarmstufe II gilt. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner noch besser zu schützen. Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde entsprechend angepasst.

„In letzter Zeit kommt es wieder häufiger zu Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag (14. Dezember) in Stuttgart. „Daher erhöhen wir noch einmal unsere Schutzmaßnahmen, auch wenn sich Infektionen leider nie ganz ausschließen lassen, wenn Menschen sich begegnen.“

Die strengeren Besuchsregelungen gelten nur in der sogenannten Alarmstufe II. Diese wird vom Landesgesundheitsamt ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patientinnen und -patienten belegten Intensivbetten ausgerufen. Für geimpfte oder genesene Besucher bleibt es bei der schon bisher geltenden Testpflicht mit Antigen-Schnelltests. Ausnahmen von der PCR-Testpflicht sind auch vorgesehen in besonderen Härtefällen wie zum Beispiel der Sterbebegleitung.

Die Besuchsregeln in Pflegeheimen im Überblick:

• Besuche im Pflegeheim sind nur mit einem negativen Testnachweis über einen Antigen-Schnelltest möglich. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher, die geimpft oder bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Der Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein. Pflegeheime sind verpflichtet, Besuchern die Antigen-Schnelltests anzubieten. Besuche sind aber auch möglich mit Testnachweisen von Teststellen, die Bürgertestungen anbieten oder Testnachweise von Arbeitgebern, die im Zuge betrieblicher Testungen ausgestellt werden.
• Für Besuche von nicht-geimpften oder nicht genesenen Personen ist ab 20. Dezember 2021 in der Alarmstufe II ein negativer PCR-Testnachweis erforderlich. PCR-Tests werden nicht von den Pflegeheimen angeboten.
• Besucherinnen und Besucher müssen während des Besuchs FFP2-Masken oder Masken mit einem vergleichbaren Standard tragen.
• Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln (Händedesinfektion, Mindestabstand, etc.).
• Grundsätzlich ist die Besucheranzahl nicht begrenzt. In der Warnstufe sind jedoch nur zeitgleiche Besuche von höchstens fünf nicht-geimpften / nicht genesenen Personen zulässig. In den Alarmstufen I und II sind Besuche nur durch eine nicht immunisierte Person zulässig.

Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wird im Laufe des heutigen Dienstags notverkündet und auf der Website https://www.baden-wuerttemberg.de veröffentlicht.

4. Meldung des Landes: Gesundheitsministerium aktualisiert die Quarantäne-Regeln / Absonderung für Kontaktpersonen künftig 14 Tage

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat am heutigen Dienstag (14. Dezember) die Corona-Verordnung Absonderung aktualisiert. Damit ändern sich vom morgigen Mittwoch (15. Dezember) an die Quarantäne-Regeln.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Für positiv getestete Personen wird die Absonderungsdauer einheitlich auf 10 Tage festgelegt. Als Startdatum der Berechnung wird nun einheitlich das Datum des Erstnachweises verwendet. Der meist zeitlich davorliegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, da in den Wintermonaten gehäuft Symptome auch aufgrund anderer Atemwegserkrankungen auftreten können.
• Kontaktpersonen müssen von nun an einheitlich 14 Tage in Absonderung.
• Freitesten können sich Personen, die sich in Absonderung befinden, künftig erst ab dem 7. Tag. Allerdings reicht dafür dann ein Schnelltest aus. Positiv getestete Personen können sich weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft sind.
• Die besorgniserregende Virusvariante Omikron führt dazu, dass Freitestmöglichkeiten nicht wahrgenommen werden können, wenn jemand mit Omikron infiziert ist. Die Absonderungsdauer kann in diesen Fällen nicht verkürzt werden.
• Keine Änderungen ergeben sich für die Schulen und Kitas. Denn schon heute ist es so, dass die Fünf-Tages-Testung an Schulen oder die Wiedereintritts-Testung bei den Kitas nicht möglich ist, wenn beim Primärfall von einer besorgniserregenden Virusvariante auszugehen ist. Tritt also
Omikron in Schulen oder Kitas auf, gelten für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder die regulären Absonderungs-Regeln für Kontaktpersonen.
Quelle Stadt Mannheim

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