Hockenheim / Metropolregion Rhein-Neckar(re/ak) – Infolge der konstant hohen Corona-Fallzahlen ist die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Hockenheim stark eingeschränkt. Daher werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur dringende und unaufschiebbare Anliegen im Rathaus zu erledigen. Deshalb ist die Verlängerung der Parkausweise für das Jahr 2022 erst ab dem 10. Januar nächsten Jahres möglich und nicht bereits in diesem Monat. Dafür ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die neuen Bestätigungen können im Bürgerbüro des Rathauses bei Vorlage des Fahrzeugscheines abgeholt werden. Der Parkausweis 2021 behält daher übergangsweise auch eine längere Gültigkeit. Er ist coronavirusbedingt bis Montag, 28. Februar 2022, nutzbar.
Für Bewohner der Birkenallee, der Continentalstraße 8 bis 42 (gerade Hausnummern), der Straße „In der Clamm“ 2 bis 50 (gerade Hausnummern), der Hardtstraße 1 bis 9, 108 und 110 und für Bewohner der Wald-straße können ebenfalls ab dem 10. Januar kostenlose Parkausweise beantragt werden.
Abholer der Parkausweise können das Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder online) mit dem Bürgerbüro betreten. Zudem gilt derzeit die 3G-Pflicht und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Rathauses, sofern keine Befreiung durch ein ärztliches Attest mitgeführt wird. Des Weiteren sind die aktuell geltenden Hygieneregelungen zu beachten.