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Heidelberg – Montpellierbrücke: Gemeinderat beschließt Instandsetzung aufgrund zahlreicher Schäden – Brücke soll für weitere 25 Jahre ertüchtigt werden


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – An der Montpellierbrücke wurden bei Sonderprüfungen in den Jahren 2011 und 2015 zahlreiche Schäden festgestellt. Dazu gehören Undichtigkeiten, Spannbewehrung, Betonfehlstellen und unregelmäßige Geometrien. Daher sind eine Instandsetzung und Verstärkung der Brücke zwingend nötig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 der Baumaßnahme einstimmig zugestimmt. Die Auftragsvergabe soll bis Mitte August 2022 erfolgen, Baubeginn ist für Herbst 2022 geplant. Je nach Verlauf der Baumaßnahme nimmt die Instandsetzung mindestens 28 Monate in Anspruch.

Ziel der Baumaßnahme ist, die maximale Lebensdauer der Brücke von etwa 70 Jahren zu erreichen. Danach müsste ein Ersatzneubau folgen. Die in den Jahren 1974 bis 1976 erbaute Montpellierbrücke ist 45 Jahre alt. In den Jahren 2006 bis 2010 wurde die Brücke bereits für die Nutzung von Straßenbahnen angepasst und teilweise saniert. Der Zustand hat sich aber inzwischen deutlich verschlechtert. Die letzte Hauptprüfung zeigte, dass die Schädigung der Bausubstanz schnell voranschreitet. Das wird vor allem durch das eindringende chloridhaltige Wasser verursacht, das aus den Einsätzen im Winterdienst stammt. Zudem ist die Betonqualität mangelhaft. Bei der Sanierung der Brücke sollen auch Brandschutzmängel beseitigt sowie der Arbeitsschutz verbessert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Beispielsweise werden Zugänge zu den Brückenträgern angepasst sowie Rettungsklappen und eine Beleuchtung eingebaut.

Landeszuschüsse für maximal 50 Prozent der Baukosten

Die Kosten für Instandsetzung und Verstärkung der Montpellierbrücke betragen insgesamt 22,5 Millionen Euro. Für das Jahr 2022 ist eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro eingeplant. Für die Sanierung werden Landesfördermittel beantragt. Die möglichen Zuschüsse betragen 50 Prozent für den Bau und 10 Prozent für Planungskosten. Die höchstmögliche Fördersumme liegt bei rund 9,6 Millionen Euro.

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