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Germersheim – Appell an Bildungsministerium: Präsenzpflicht an Schulen vom 20. bis 22. Dezember auszusetzen

Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Bereits Anfang der Woche hatten sich Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler in einem Schreiben an das Bildungsministerium und an die ADD gewandt und aus dringenden Gründen des Gesundheitsschutzes zur Eindämmung der 4. Pandemie-Welle darum gebeten, den Beginn der Weihnachtsferien zumindest im Landkreis Germersheim, besser noch in der ganzen Region oder gar landesweit auf den 20. Dezember 2021 vorzuverlegen.

„Ihre grundsätzlich ablehnende Haltung als Bildungsministerin zu einer Vorverlegung der Weihnachtsferien ist uns bekannt, wir möchten jedoch für den Schutz der Bevölkerung des Land-kreises Germersheim und zur Eindämmung der Pandemie nichts unversucht lassen. Denn mittlerweile hat sich die Pandemiesituation auf Bundesebene durch Omikron und in unserem Landkreis aufgrund der hohen Inzidenzen noch verschlechtert. Deshalb appellieren wir an Sie, dringend zu prüfen, ob zur Kontaktreduzierung für die Zeit vom 20. bis 22. Dezember zumindest eine temporäre Befreiung von der Präsenzpflicht erteilt werden kann, wenn schon keine vorgezogenen Weihnachtsferientage“, so Brechtel und Buttweiler heute in einem erneuten Brief an das Bildungsministerium und die ADD.
„Einige Grundschulleitungen, die eine hohe und diffuse Zahl an Indexfällen an ihren Schulen haben, halten es ebenfalls erforderlich, die Schülerinnen und Schüler so früh wie möglich von der Präsentpflicht zu befreien und haben sich diesbezüglich bereits an uns gewandt“, so Brechtel und Buttweiler. Hinzu komme, dass sich die Zahl der Omikron-Fälle sehr schnell vervielfache, dass gerade auch Kinder und Jugendliche durch Omikron infiziert werden und, dass die Kinder und Jugendlichen, selbst wenn sie nicht selbst erkranken, das Virus in die Familien hineintragen und Angehörige anstecken können.
Brechtel und Buttweiler: „Deshalb appellieren wir an Sie, zumindest die Befreiung von der Präsenzpflicht für den Landkreis Germersheim auszusprechen.“

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