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Heidelberg – Coronabedingter Lieferverkehr: Es gibt wieder Ausnahmegenehmigungen für die Gastronomie Antrag ab sofort möglich – befristet bis Ende März 2022


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Gastronomiebetriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie einen Lieferservice eingerichtet haben, können von der Stadt Heidelberg ab sofort wieder Ausnahmegenehmigungen für das Parken zum Be- und Entladen erhalten. Die Stadt stellt im Sinne der Ermöglichungskultur Gastronominnen und Gastronomen diese Ausnahmegenehmigung je Betrieb für zwei Fahrzeuge befristet bis 31. März 2022 aus. Heidelberger Gastronomiebetriebe mit Lieferdienst können die kostenlose Ausnahmegenehmigung ab sofort per E-Mail an verkehrsmanagement@heidelberg.de beantragen. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 06221 58-30598 sowie online unter www.heidelberg.de/verkehr.

Die Ausnahmegenehmigung ermöglicht Folgendes:

Die Lieferfahrzeuge dürfen im Fußgängerbereich Altstadt einfahren und ihr Fahrzeug zum Be- und Entladen bis zu 20 Minuten parken.
Die Lieferfahrzeuge dürfen im restlichen Stadtgebiet auf Flächen mit eingeschränktem Haltverbot sowie auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, Bewohnerparkplätzen und Parkscheibenplätzen zum Be- und Entladen bis zu 20 Minuten parken.

Der Antrag muss enthalten:

Name des Gastronomiebetriebes
Name und Anschrift des Antragstellenden
Kontaktdaten (Festnetz- oder Mobilnummer, E-Mail-Adresse)
Standort (Wo werden die Fahrzeuge abgestellt?)
Autokennzeichen (pro Betrieb sind maximal zwei Kennzeichen möglich)

In der Altstadt sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung und die Verkehrszeichen und
-einrichtungen zu beachten. Im reinen Fußgängerbereich und im Bereich mit Fußgängervorrang ist den zu Fuß Gehenden Vorrang einzuräumen, Schrittgeschwindigkeit zu fahren und beim Rückwärtsfahren mit einem Lkw ein Hilfsposten zum sicheren Ausfahren bereitzustellen. Den Weisungen der Überwachungsperson ist Folge zu leisten. Eine Restdurchfahrtsbreite von drei Metern ist beim Parken immer zu gewährleisten. Die Ausnahmegenehmigung ist nicht auf andere Firmen übertragbar

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