Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Mit der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz vom 03.12.2021 gelten seit dem 04.12.2021 schärfere Regeln für Veranstaltungen, Treffen im Öffentlichen Raum und in der Gastronomie. Unter dem allgemeinen Namen „2G-Plus-Regel“ wird der Zutritt in vielen Bereichen nur noch Geimpften und Genesenen gestattet, die zusätzlich einen negativen Schnelltest vorweisen müssen. Mit diesem Maßnahmenpaket soll die vierte Corona-Welle gebrochen werden.
Auch in Baden-Württemberg gilt diese sogenannte „2G-Plus-Regel“. Die Landesregierung Baden-Württemberg teilte allerdings am 05.12.2021 mit, dass es zusätzliche Ausnahmen einführt. So werden beispielsweise Personen mit einer Grundimmunisierung, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, von der Testpflicht befreit. Die gleiche Ausnahmeregelung gilt in Baden-Württemberg für Personen, deren Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Laut Medienberichten seien die Grundlagen dieser Ausnahmeregelungen „wissenschaftliche Expertisen“.
Dass es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt, ist den Bürgern nicht mehr zu vermitteln. Es ist außerdem davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene aus Ludwigshafen, die die 6-Monats-Regel erfüllen, einfach nach Mannheim ausweichen. Dies schadet der lokalen Wirtschaft und führt zu größeren Menschansammlungen in Baden-Württemberg – womit die Bemühungen der Pandemie-Eindämmung konterkariert werden.
Der Stadtrat Ludwigshafen fordert deshalb von der Landesregierung Rheinland-Pfalz, die Corona-Ausnahmeregelungen nach dem Baden-Württemberger Modell zu übernehmen.
Quelle Stadtratsfraktion “Bürger für Ludwigshafen”