Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Infektionslage in Baden-Württemberg ist weiter kritisch. Daher verschärft Baden-Württemberg nach dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern die Corona-Maßnahmen erneut. Dafür weiten wir die 2G und 2G+ Regelungen in vielen Bereichen aus.
Das Land plant wie angekündigt weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln ab dem 4. Dezember 2021. Die neue Verordnung wird am 3. Dezember 2021 im Umlaufverfahren beschlossen und tritt am 4. Dezember in Kraft.
Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die am Donnerstag zwi-schen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.
Das betrifft insbesondere zwei Bereiche:
Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Im Profifußball bedeutet das faktisch, dass es Geisterspiele gibt.
Für die Gastronomie gilt generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.
Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen
Die neuen Regelungen in der Alarmstufe II im Einzelnen
Untersagung von Weihnachtsmärkten, Stadt- und Volksfesten.
Bei Veranstaltungen wie, Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen sind nur noch 50 Prozent der Auslastung erlaubt. Jedoch sind nicht mehr als 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen.
Diskotheken und Clubs und Einrichtungen, die clubähnlich betrieben werden müssen schließen.
Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen gilt 2G+. In Bibliotheken und Archiven können Medien ohne Einschränkung abgeholt und zurückgebracht werden.
Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt generell 2G. Eine Liste des zur Grundversorgung zählenden Einzelhandls finden Sie in unserer Übersicht (PDF).
In der Gastronomie gilt 2G+. Das gilt auch für die Hotelgastronomie und externe Besucherinnen und Besucher von Mensen, Cafeterien und Kantinen. Der Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.
Die strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte von einem Haushalt plus maximal einer weiteren Person bleiben bestehen. Gemäß dem Beschluss von Bund und Ländern soll zudem eine Teilnehmergrenze für geimpfte und genesene Personen bei privaten Feiern und Zusammenkünften von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich eingeführt werden. Bevor eine solche in Baden-Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen.
In Hotspot-Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte die Dringlichkeit der Maß-nahmen: „Wir sind mitten drin in der vierten Welle, die angetrieben wird von einem hochaggressiven, wandlungsfähigen Virus. Wir müssen zu drasti-schen Mitteln greifen, um diese Welle zu stoppen. Das schmerzt, aber es ist notwendig. Die Lage auf den Intensivstationen ist dramatisch, wir müssen das System entlasten und die Ansteckungskurve so weit wie möglich abflachen. Deshalb kommt es mehr denn je darauf an, dass wir unsere Kontakte so weit wie möglich begrenzen und die Sicherheitszäune nochmals verstär-ken. Das gilt in kontaktintensiven Bereichen eben auch für Geimpfte und Genesene, weil auch sie – wenn auch in geringerem Ausmaß – Teil der vierten Welle sind.“
Hilfen auch für Betriebe die aus wirtschaftlichen Gründen schließen
Ministerpräsident Kretschmann fügte an: „Die Maßnahmen, die wir einführen müssen, bedeuten für zahlreiche Betriebe eine sehr große Härte. Das ist der Landesregierung bewusst. Wir sind mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen so ausgestaltet werden können, damit die Folgen wirkungsvoll abgefedert werden. Wir setzen uns dabei gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen und Förderkonditionen im Sinne unserer Unternehmen in den Programmen optimal ausgestal-tet werden. So drängen wir unter anderem darauf, dass der Bund jetzt schnellstmöglich klarstellt, dass den Unternehmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müssen, auch ein möglichst unkomplizierter Zugang zu den Hilfen gewährt wird, auch wenn keine Schließung ausdrücklich angeordnet wurde.“
Nur Impfen führt dauerhaft aus der Pandemie
Weiterhin sei die Impflücke zu groß. „Es gibt nur ein Mittel, dass uns dauerhaft den Weg aus Pandemie weist und mit dem wir diesen Teufelskreis aus Lockerungen und Schließungen verlassen können. Und diese Mittel lautet: Impfen, Impfen und nochmal Impfen. Mit aller Kraft. Und allen Kräften, die helfen können“, machte Kretschmann deutlich.
Deshalb sei wichtig, dass der Bund die Bemühungen der Länder beim Impfen nochmals stärker unterstützen will. Dazu gehöre wie zugesagt eine verlässliche Impfstofflieferung und die Ankündigung, dass der Kreis derjenigen, die Impfungen durchführen dürfen, deutlich ausgeweitet werden solle. Beim Thema Impfpflicht werde vom Bund neben den bereits geforderten einrichtungsbezogenen Impfpflichten auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet. „Es freut mich, dass hier Bewegung reinkommt. Das ist ein ganz wichtiges Signal“, so Kretschmann.
Kretschmann begrüßte darüber hinaus, dass Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz zugesagt wurden. „Ich bitte den Bund nun zügig die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu stellen, die den Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt. Dazu hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage bereitet. Wir nutzen das Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, aber das reicht nicht.“
Die neue Corona-Verordnung wird im Laufe des Tages hier veröffntlicht.
Quelle Land BW