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Ludwigshafen – 2G und 3G bei Gottesdiensten – Nachweise erforderlich

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Auch für Gottesdienste gelten inzwischen Zugangsregeln. Dabei entscheiden die Kirchengemeinden, ob sie Besucherinnen und Besuchern nach der 3G- oder 2G-Regel Einlass gewähren. Bei der 2G-Regel kann das Abstandsgebot entfallen. Das Protestantische Dekanat Ludwigshafen bittet alle, die einen Gottesdienst besuchen möchten, sich vorab bei der jeweiligen Kirchengemeinde zu informieren. Vor Ort müssen die entsprechenden Nachweise und ein Ausweis mit Passfoto vorgelegt werden. Selbsttests werden nicht anerkannt – mit Ausnahme von Minderjährigen. Sie können vor Betreten des Gottesdienstraumes einen PoC-Antigen-Test unter Aufsicht durchzuführen. Kinder, die nicht älter sind als 12 Jahre und 3 Monate; sind von den Zutrittsregeln ausgenommen. Wer Anzeichen einer Erkältung aufweist, kann nicht am Gottesdienst teilnehmen.

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