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Edenkoben – Spielbetrieb im FRV “Südwest”, SWFV und FVR

Edenkoben/Landkreis Südliche Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar. Spielbetrieb im Regionalverband „Südwest“ sowie in den Landesverbänden des FV Rheinland und des Südwestdeutschen Fußballverbandes wird auch nach Einführung der 2G-Regel fortgesetzt. Im Vorfeld der Veröffentlichung der 29. Corona-Schutzverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gehen sowohl der Fußball-Regionalverband „Südwest“, der Fußballverband Rheinland als auch der Südwestdeutsche Fußballverband davon aus, dass ab Samstag, 04. Dezember, nun auch beim Sport im Freien die 2G-Regel Anwendung finden wird. Das bedeutet, dass Personen ab 18 Jahren Fußball auch im Freien nur dann spielen können, wenn sie den 2G-Status nachweisen können, also geimpft oder genesen sind. Im Bereich des Kinder- und Jugendfußballs gehen die drei Verbände davon aus, dass weiterhin besondere Regelungen gelten, die diesem Altersbereich auch künftig die Ausübung von Wettkampf und Training im Breiten- und Freizeitsport ermöglichen. Die Kontrolle des Impfstatus ist im Senioren- als auch im Jugendbereich durch den gastgebenden bzw. veranstaltenden Verein durchzuführen.

Die Präsidien des Regionalverbandes „Südwest“, des Fußballverbandes Rheinland und des Südwestdeutschen Fußballverbandes haben sich nach eingehenden Beratungen mit den Vorsitzenden der spieltechnischen Ausschüsse kurzfristig mit den zu erwartenden Veränderungen in der 29. Corona-Verordnung beschäftigt und Folgendes für alle ihre Spielklassen beschlossen:

1. Der Spielbetrieb wird auch nach Einführung der sogenannten 2G-Regel fortgesetzt. Nach den Ankündigungen der politischen Entscheidungsträger ist zu erwarten, dass der 2G-Status künftig Voraussetzung zur Teilnahme am öffentlichen Leben und damit auch am Sport sein wird. Da eine grundlegende Veränderung der Rahmenbedingungen vorerst nicht zu erwarten ist, wäre eine kurzfristige Einstellung des Spielbetriebs wegen der Einführung der 2G-Regelung daher mit einer langfristigen Aussetzung des Spielbetriebs gleichzusetzen.

2. Auf Grund der zu erwartenden kurzfristigen Bekanntgabe der Verordnung können erhebliche Probleme bei der organisatorischen Umsetzung bei den überwiegend ehrenamtlich strukturierten Amateurvereinen auftreten. Daher können die Vereine für alle im Dezember 2021 angesetzten Spiele eine Verlegung per E-Postfach bzw. Verlegungsantrag im dfbnet bei dem jeweils zuständigen Staffelleiter beantragen. Das Einverständnis des jeweiligen Gegners ist in diesem besonderen Fall für eine Verlegung nicht notwendig. Das Spiel wird mit einem Termin im neuen Jahr durch den Staffelleiter angesetzt. Somit wird allen Fußballern, die zum aktuellen Zeitpunkt noch keinen vollständigen Impfschutz vorweisen können, die Gelegenheit gegeben, dies zeitnah nachzuholen und somit kein Spiel ihrer Mannschaft zu verpassen. Die Fußballverbände hoffen, auch auf diesem Weg die Impfkampagne des Landes Rheinland-Pfalz unterstützen zu können.

Quelle: M.Sonnick

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