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Heidelberg – Kommunaler Ordnungsdienst prüfte Gastronomie auf Einhaltung der Corona-Richtlinien -In 10 von 49 kontrollierten Betrieben wurden Mängel festgestellt


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Heidelberg hat sich am Donnerstag, 25. November 2021, an der dritten landesweiten Schwerpunktaktion beteiligt und die Einhaltung der Corona-Richtlinien in der Gastronomie überprüft. Die Kontrollen waren vom Gesundheitsministerium angekündigt worden. Bei der Aktion haben die Mitarbeitenden vom KOD sowohl die Hygienemaßnahmen im Lokal als auch die Einhaltung der 2G-Regeln beim Zutritt zur Gaststätte in den Stadtteilen Bergheim und Altstadt kontrolliert.

Der KOD hat dabei über einen Zeitraum von etwa vier Stunden 49 Gastronomiebetriebe überprüft. Dabei wurden in 10 von 49 Betrieben insgesamt 21 Mängel festgestellt. Die meisten Beanstandungen gab es bei der Kontaktdatenerhebung. Diese war in zehn Fällen fehlerhaft, unzureichend oder nicht vorhanden. Die Mitarbeitenden des KOD haben die Gaststättenbetreiber für die Verpflichtung sensibilisiert und Möglichkeiten zur Dokumentation erläutert. In fünf Fällen wurde die 2G-Regel beim Zutritt nicht kontrolliert, in vier Fällen wurden Personen ohne Impf- bzw. Genesenennachweis angetroffen. Im Übrigen kam es zu zwei Verstößen wegen des Nichttragens einer Mund-Nasen-Bedeckung. Unabhängig von der Schwerpunktaktion prüft der KOD täglich stichprobenartig und auf Verdachtsmeldung, unter anderem, ob dazu verpflichtete Betreiber ordnungsgemäß den Test- beziehungsweise Impf- oder Genesenenstatus ihrer Gäste überprüfen und ob eine Datenverarbeitung durchgeführt wird.

Impfnachweis nur noch mit QR-Code möglich

Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung ein Nachweis für die Impfung nur noch mit einem QR-Code möglich ist. Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat. Dieses erhält man entweder direkt bei der Impfung oder kann es im Anschluss nach Vorlage des gelben Impfpasses in der Apotheke abholen. Der QR-Code kann dann entweder mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden. Der gelbe Impfpass allein reicht ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, nicht mehr zum Nachweis einer Impfung aus, da er nicht digital überprüft werden kann.

Betreiber, Anbieter und Veranstalter sind verpflichtet, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Impf- und Genesenennachweise müssen elektronisch – etwa mit der „CoVPassCheck“-App – geprüft werden. Die App gibt es unter www.digitaler-impfnachweis-app.de/covpasscheck-app. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste dokumentiert werden – entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder analog auf Papier. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, sofern vorhanden, die Telefonnummer. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf die Einrichtung nicht betreten.

Ergänzend: Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Maßnahmen sowie Impf- und Testangeboten finden sich im Internet unter www.heidelberg.de/coronavirus.

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