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Mannheim – Kontrollen der Gastronomie und des Einzelhandels – 110 Gaststätten und 164 Einzelhändler kontrolliert

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.

Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert derzeit vermehrt die Einhaltung der Corona-Regeln in Gastronomiebetrieben sowie dem Einzelhandel. Bei den Kontrollen von Montag, 22. November, bis einschließlich Donnerstag, 25. November, wurden 110 Gaststätten und 164 Einzelhändler kontrolliert. Dabei wurden in der Gastronomie 36 Verstöße und im Einzelhandel 9 Verstöße festgestellt.

Bei Verstößen gegen die aktuelle CoronaVO drohen den Betreibern sowie den Kunden empfindliche Bußgelder: Betreiber einer Einrichtung, die die 2G-Nachweise nicht kontrollieren, erwartet ein Bußgeld in Höhe des Regelsatzes von 650 Euro. Wer als Besucher keinen 2G-Nachweis vorzeigen kann, muss mit einer Bußgeldhöhe von 200 Euro rechnen. 650 Euro werden fällig, wenn keine oder nur eine fehlerhafte Kontaktnachverfolgung durch den vor Ort Verantwortlichen festgestellt wird. Besuchern, die falsche oder nicht vollständige Kontaktdaten angegeben haben, droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Ebenfalls mit 650 Euro müssen Gastronomen rechnen, wenn diese kein Hygienekonzept erstellt haben. Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht droht eine Strafe von 70 Euro. Die Betriebe, in denen es zu Verstößen kam, müssen mit Nachkontrollen rechnen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, Einzelhändler, Gastronomiebetreiber und die Bevölkerung dafür zu sensibilisieren, die Vorgaben der Corona-Verordnung einzuhalten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Quelle Stadt Mannheim

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