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Mannheim – Corona-Maßnahmen der Politik IHK: Zu viel Zeit verloren

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 18. November 2021. Im Bundestag wurde das juristische Konstrukt zum Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Der Bundesrat wird dazu morgen entscheiden. Zusätzlich haben die geschäftsführende Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Bundesländer Corona-Maßnahmen beschlossen. IHK-Präsident Manfred Schnabel mahnt die Politik, sich schneller auf Corona-Maßnahmen zu verständigen: „Natürlich muss der gesundheitspolitische Schutz der gesamten Bevölkerung in Deutschland im Vordergrund stehen. Es wurde in den vergangenen Monaten bei der Bewältigung der Pandemie durch die Politik jedoch zu viel Zeit verloren. Jetzt werden weitergehende Maßnahmen beschlossen, die auch und gerade zu Lasten der ohnehin stark betroffenen Unternehmen gehen. Immerhin ist durch den Bundestag beschlossen worden, flächendeckende und branchenübergreifende Lockdowns auszuschließen.“

Zukünftig werden Arbeitgeber mit Blick auf die 3G-Regelung am Arbeitsplatz über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen können. „Das Auskunftsrecht muss in den Bundesländern jetzt so gestaltet werden, dass die Unternehmen eine Transparenz erhalten, um die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung durchführen zu können. Dies ist notwendig, um betriebsinterne Corona-Maßnahmen zielgerecht umzusetzen“, kommentiert Schnabel.

Zusätzlich soll die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Diese Maßnahme ist aus Sicht der Wirtschaft wichtig, um die von Schließungen direkt und indirekt betroffenen Betriebe längerfristig zu unterstützen. Auch hier komme es jedoch auf die konkrete Umsetzung an. „Die Hilfen einfach zu verlängern, ist zu kurz gedacht. Die vorgesehenen Begrenzungen schließen viele Betriebe aus, die dabei sind, ihre Existenz langsam wieder aufzubauen. Sie müssen gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit neue Einbußen befürchten“, kritisiert der IHK-Präsident. Deshalb müsse die bisher geltende Voraussetzung von 30 Prozent Umsatzverlust deutlich reduziert werden.

Der IHK-Präsident verweist mit Blick auf die in der Alarmstufe in Baden-Württemberg derzeit umgesetzten Zugangskontrollen: „Wir beobachten, dass in den Kommunen unterschiedliche Vorgaben zu den 3G-Kontrollen im Handel herrschen und erwarten, dass hier von Landesseite einheitliche und zugleich kundenfreundliche Durchführungshinweise gegeben werden“, sagt Schnabel. Findet eine Einlasskontrolle statt, beispielsweise für den Ticketkauf, ist eine zusätzliche Prüfung der Einhaltung von 3G- oder 2G-Regelungen durch die Veranstalter durchführbar. Wenn die Kunden nach Einlass ihre Masken abnehmen und damit dieser spezielle Infektionsschutz entfällt, ist es im Grundsatz nachvollziehbar und angemessen, dass die Betriebe die Einhaltung von 3G- oder 2G-Regelungen beim Einlass überprüfen. Wenn die Kunden während ihres Aufenthaltes in einem Betrieb oder Geschäft durchgängig die Masken aufbehalten, sollte die Eigenverantwortung der Beachtung von 3G- oder 2G-Regelungen bei den Kunden liegen. Eine Kontrolle sollte stichprobenartig erfolgen.

Quelle IHK Rhein-Neckar.

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