Germersheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Heizungsbeihilfe für den nächsten Winter
Der Fachbereich 23 – Soziale Hilfen der Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass die Heizungsbeihilfe
für die Bevorratung von Heizmaterial für die Heizperiode im Zeitraum 01.10.2021 – 30.04.2022 für den
Landkreis Germersheim wie folgt festgesetzt ist:
Die Heizungsbeihilfen wurden aufgrund der gestiegenen Energiekosten neu festgesetzt und sind für die
Heizperiode vom 01.10.2021 bis 30.04.2022 vorgesehen. Die festgestellten angemessenen Aufwendungen
werden im Monat der Anschaffung bzw. Fälligkeit als Bedarf berücksichtigt.
Heizungsbeihilfe können nur Personen erhalten, die nicht erwerbsfähig sind und deswegen keinen Anspruch
auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Anträge und Informationen gibt es bei den jeweiligen Stadt-/Verbandsgemeinden, die auch über die
Anträge entscheiden.