Landau/Metropolregion Rhein-Neckar.
• Bitte nehmen Sie nur an Sitzungen teil, wenn Sie sich gesund fühlen und keine Erkältungssymptome haben.
• Bitte zeigen Sie vor Eintritt in das Gebäude am Eingang einen der folgenden Nachweise vor:
o Impfnachweis (wenn Sie zweimal geimpft sind und die zweite Impfung vor mindestens
14 Tagen erfolgt ist) o Genesungsbescheinigung des Gesundheitsamtes (gültig ab 28 Tage nach Abstrich bis 6 Monate nach Abstrich)
o ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (nicht älter als 24 h)
• Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorzeigen können, besteht die Möglichkeit, vor Beginn der Sitzung außerhalb des Gebäudes einen Selbsttest durchzuführen. Diesen stellt die Kreisverwaltung zur Verfügung. Bitte erscheinen Sie dafür 30 Minuten vor Sitzungsbeginn.
• Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit. Die Maskenpflicht entfällt am Platz sowie unmittelbar am Rednerpult.
Sollten Sie keine Mund-Nasen-Bedeckung haben, stehen Ihnen am Eingang Einmalmasken zur Verfügung.
• Bitte desinfizieren Sie sich die Hände. Dafür stehen Desinfektionsmittelspender am Eingang bereit.
• Bitte halten Sie Abstand zu anderen Sitzungsteilnehmern. Die Sitzplätze sind so angeordnet, dass die Abstände eingehalten werden. Bitte verändern Sie die Bestuhlung nicht.
• Für Besucherinnen und Besucher sowie Vertreterinnen und Vertreter der Presse stehen Sitzplätze zur Verfügung. Je nach Größe des Sitzungsraums kann die Anzahl variieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Besetzung aller Sitzplätze keine weiteren Besucher/innen bzw. Vertreter/innen der Presse im Sitzungsraum Platz nehmen können.
Diese Regeln gelten bis auf Weiteres. Kreisverwaltung Südliche Weinstraße im November 2021