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Mannheim – Aktuelles zu #Corona -Fünf weitere Todesfälle in Mannheim – Gesundheitsminister Manne Lucha rät dringend zur Auffrischimpfung

Aktuelle Meldung zu Corona 27.10.2021
1. Aktuelle Fallzahlen / Fünf weitere Todesfälle
2. Neue Corona-Verordnung des Landes
3. Impfen
4. Meldung des Landes: Gesundheitsminister Manne Lucha rät dringend zur Auffrischimpfung

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 20.506 / Fünf weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 27.10.2021, 16 Uhr, 90 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 20.506.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute fünf weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 90 Jahre alte Frau, eine über 80 Jahre alte Frau und ein über 80 Jahre alter Mann verstarben in einer Mannheimer Pflegeeinrichtung, eine über 90 Jahre alte Frau und eine über 80 Jahre alte Frau sind in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 321 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 18.933 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.252 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

Wir veröffentlichen hier auch die Inzidenzzahl für Ungeimpfte (bzw. Einmal- Geimpfte) und Geimpfte für das Land Baden-Württemberg.

2. Neue Corona-Verordnung des Landes

Mit Beschluss vom 20. Oktober 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 28. Oktober 2021 in Kraft und sind hier zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

3. Impfen

Nach Schließung des Impfzentrums: Impfangebot im Universitätsklinikum

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.
Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8:00 bis 16:30 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung Erst- und Zweitimpfungen mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer möglich. Termine können vereinbart werden unter www.umm.de/impfpunkt.
Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem der Stadt Mannheim: www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) sowie den Impf-Aktionen ohne Termin im Impfbus bzw. bei den Vor-Ort-Impfungen. Bei den Impf-Aktionen ist der jeweilige Aktions-Zeitraum zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wenn Sie ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an 58coimpf06@mannheim.de

Impfen vor Ort

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich einfach und ohne Termin impfen zu lassen:

Freitag, 29. Oktober, 14 bis 18 Uhr, Schönau, Kerschensteiner Gemeinschaftsschule, Sonderburger Straße/Einmündung Lilienthalstraße, Impfbus
Samstag, 30. Oktober, jeweils 12 bis 17 Uhr, Seckenheim, Seckenheimer Hauptstraße 68 (Schloss), Impfbus, sowie Rheinau, Quartiersmanagement, Relaisstr. 164
Sonntag, 31. Oktober, 14 bis 16.30 Uhr, Adler-Mannheim-Heimspiel, SAP Arena, Impfbus
Montag, 01. November, 12 bis 18 Uhr, Neckarstadt West, Bürgerhaus, Lutherstraße 15-17
Dienstag, 02. November, 12 bis 18 Uhr, Waldhof, Gemeinschaftszentrum, Frohe Zuversicht 5-7
Mittwoch, 03. November, 12 bis 18 Uhr, Vogelstang, Bürgerservice (Trausaal), Freiberger Ring 6, sowie von 16 bis 19.30 Uhr SAP-Arena, Adler-Heimspiel, Impfbus
Donnerstag, 04. November, jeweils 12 bis 18 Uhr, Stadthaus N1, Raum Toulon sowie Schnelltestzentrum Fardelystraße 1
Freitag, 05. November, 12 bis 18 Uhr, Marktplatz Mannheim, Impfbus
Samstag, 06. November, 12 bis 18 Uhr, Jungbusch, Quartiersplatz, Hafenstraße 23, Impfbus
Sonntag, 07. November, 11 bis 14 Uhr, SAP-Arena, Adler-Heimspiel, Impfbus

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.

Impfaktionen ohne Termin

Eine Übersicht über laufende und kommende Impf-Aktionen in Mannheim finden Sie hier: www.mannheim.de/impfaktionen. Die Liste wird stetig aktualisiert.

Impfen seit 01. Oktober

Die Impfzentren in Baden-Württemberg sind seit 01. Oktober planmäßig geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Impfungen in die Regelversorgung übergegangen. Für eine Erst- oder Zweitimpfung können weiterhin Termine bei der Hausarztpraxis bzw. bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden. Gleiches gilt für die Auffrischungsimpfungen für besonders vulnerable Personen. Auch Betriebsarztimpfungen sind möglich.
Wenn Sie keine Hausarztpraxis haben, können Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg (Adresse: https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102) den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden.
Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass Sie den Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbaren. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.

4. Meldung des Landes: Gesundheitsminister Manne Lucha rät dringend zur Auffrischimpfung

Angesichts steigender Infektionszahlen und einem Anstieg der Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen im Land, ruft Gesundheitsminister Manne Lucha noch einmal eindringlich zur Impfung auf. Zu viele Menschen im Land seien noch ohne Impfschutz. Besonders wichtig sei in diesem Zusammenhang, auch die Auffrischimpfungen im Blick zu haben.

„Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit, wo wir uns vermehrt in Innenräumen aufhalten, steigt das Infektionsrisiko. All jene, deren zweite Impfung schon länger als sechs Monate zurückliegt und die zu den vulnerablen Gruppen gehören, sollten nun dringend mit ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt die Auffrischimpfung angehen“, sagte Lucha am Dienstag (26. Oktober) in Stuttgart. Die sogenannte Auffrischimpfung, also die dritte Impfung gegen das Coronavirus, wird beispielsweise für Menschen in Pflegeeinrichtungen, mit einer Immunschwäche oder für all jene, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, angeboten. Auch Pflegepersonal und andere Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt sind zur Auffrischimpfung aufgerufen. Voraussetzung ist immer, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Außerdem können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. „Nehmen Sie dieses Angebot wahr“, appellierte Lucha.

Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und einer entsprechenden Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) können außerdem Personen, die eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ab vier Wochen nach der verabreichten ersten Impfung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna bekommen. Dadurch soll der Impfschutz verbessert werden.

„Inzwischen ist klar, dass eine Impfung gegen das Coronavirus und gegen Grippe auch zeitgleich vorgenommen werden kann“, so Lucha weiter. Mit Blick auf die umfangreichen Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ist laut STIKO-Empfehlung generell kein Mindestabstand mehr zwischen einer COVID-19-Impfung und anderen Impfungen erforderlich.

Auch Personen ab zwölf Jahren mit einer sogenannten schweren Immundefizienz, also einer Störung des Immunsystems, können ab sofort nach der vierten Woche nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.

Die Stellungnahme der Ständigen Impfkommission finden Sie hier, den entsprechenden Beschluss der letzten Gesundheitsministerkonferenz hier.
Quelle Stadt Mannheim

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