• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Mannheim – Aktuelles zu #Corona

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Aktuelle Meldung zu Corona 22.10.2021
1. Aktuelle Fallzahlen/Ein weiterer Todesfall
2. Zahl der positiven Schnelltestungen
3. Reiseassoziierte Fälle
4. Impfstatus
5. Impfen

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 20.164

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 22.10.2021, 16 Uhr, 63 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 29.164.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alter Mann ist in einem Mannheimer Krankenhaus verstorben. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 315 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 18.724 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.124 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/
Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

Wir veröffentlichen hier auch die Inzidenzzahl für Ungeimpfte (bzw. Einmal- Geimpfte) und Geimpfte für das Land Baden-Württemberg.

2. Zahl der positiven Schnelltestungen

Im Zeitraum vom 11. Oktober bis zum 17. Oktober 2021 (KW 41) hat das Gesundheitsamt 36 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern erhalten, davon liegt für 26 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 26 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 26 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 41. Kalenderwoche von 330 neuen positiven Fällen 7,9 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 41. Kalenderwoche 7.202 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.
Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.
Der Anteil unter den PCR-Bestätigten durch die positiven Schnelltestungen ist im Vergleich zu letzter Woche gesunken. Lag der Anteil in KW 40 bei 14,1 Prozent, sind es in KW 41 7,9 Prozent. Schnelltestungen sind im Hinblick auf die Unterbrechung von Infektionsketten und die weitere Eindämmung des Infektionsgeschehens weiterhin sehr wichtig.

Vielfach erreichen die Stadt Mannheim Nachfragen bezüglich einer nachträglichen Kostenübernahme selbst gezahlter Corona-Tests. Seit dem 11.10.2021 gilt die neue Testverordnung (TestV) des Bundes (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie.html).

Im Gegensatz zur alten TestV ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für einen kostenlosen Schnelltest nach § 4a TestV (vormals „Bürgertestung“) deutlich eingeschränkt. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten befreit. Nähere Informationen zu den anspruchsberechtigten Personen und den zu erbringenden Nachweisen sind unter folgendem Link zu finden: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/von-montag-an-keine-kostenlosen-buergertests-mehr.

So dürfen alle Teststellen, die gemäß TestV vom Gesundheitsamt beauftragt sind, bzw. automatisch beauftragt (Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen) sind, weiterhin Testungen gemäß § 4a TestV (vormals „Bürgertestung“) anbieten.

Im Hinblick auf Selbstzahlerleistungen dürfen lediglich die o.g. Teststellen offizielle Nachweise ausstellen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben für definierte Anlässe benötigt werden. Von Seiten der Teststellen ist klar zu kommunizieren, welche Testungen zu welchem Preis angeboten werden und durch wen die Kostenübernahme erfolgt.

Testungen, bei denen weiterhin ein kostenloser Anspruch nach TestV besteht, dürfen den Getesteten nicht in Rechnung gestellt werden.

Die Teststellen sind angehalten, Personen, die einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben und eine Teststelle aufsuchen, die nicht zur Durchführung von PCR-Testungen im Rahmen der Teststrategie für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Schein) beauftragt ist, an eine niedergelassene Praxis oder Corona-Schwerpunktpraxis zu verweisen, da diese ansonsten die Kosten selbst tragen müssen und es im Nachgang keine Erstattungsmöglichkeit gibt; asymptomatische Personen können auch an das Testzentrum der Universitätsmedizin Mannheim verwiesen werden, Zugang erhalten diese über die Corona-Hotline der Stadt Mannheim unter 0621-2293-2253 oder über den Helpdesk der Stadt Mannheim (https://mannheim-coronahelpdesk.cfapps.eu10.hana.ondemand.com/index.html).

3. Reiseassoziierte Fälle

Von den insgesamt 330 positiven Fällen, die dem Gesundheitsamt in der 41. Kalenderwoche gemeldet wurden, sind 17 Fälle reiseassoziiert. Reiserückkehrende können sich auf den folgenden Internetseiten der Stadtverwaltung Mannheim darüber informieren, was es bei Wiedereinreise nach Deutschland zu beachten gilt: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften/informationen-fuer-reiserueckkehrer.

4. Impfstatus

Von den insgesamt 330 positiven Fällen in der KW 41 sind 193 Fälle nicht geimpft, 19 Fälle waren einmal und 118 Fälle vollständig geimpft. Der mehrheitliche Anteil der Ungeimpften unter den Infizierten unterstreicht die Bedeutung der Impfung mit dem dadurch möglichen individuellen Schutz, insbesondere vor schweren Verläufen der Corona-Infektion. Daneben ist durch eine möglichst hohe Durchimpfungsrate auch der Schutz von den Menschen möglich, die sich derzeit noch nicht impfen lassen können. Die Zahlen bestätigen darüber hinaus die Beobachtung, dass sich auch vollständig geimpfte Personen infizieren können, auch wenn diese überwiegend keine schweren Krankheitszeichen aufweisen. Deshalb sollten auch vollständig Geimpfte die AHA-Regeln konsequent einhalten.

5. Impfen

Nach Schließung des Impfzentrums: Impfangebot im Universitätsklinikum

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.
Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8:00 bis 16:30 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung Erst- und Zweitimpfungen mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer möglich. Termine können vereinbart werden unter www.umm.de/impfpunkt.
Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfbus-Einsätze

Bei den kommenden Impfbus-Einsätzen gibt es die Möglichkeit, sich einfach und ohne Termin im mobilen Impfbus impfen zu lassen:

Samstag, 23. Oktober, von 11.30 bis 15 Uhr, SV-Waldhof-Heimspiel, Carl-Benz-Stadion
Sonntag, 24. Oktober, von 12 bis 18 Uhr, Haupteingang Luisenpark
Montag, 25. Oktober, und Dienstag, 26. Oktober, jeweils von 12 bis 18 Uhr, Wohlgelegen, Friedrich-Ebert-Straße 100
Mittwoch, 27. Oktober, 15.30 bis 19 Uhr, SV-Waldhof-Heimspiel, Carl-Benz-Stadion
Donnerstag, 28. Oktober, 17 bis 20.30 Uhr, Löwen-Heimspiel, SAP Arena
Freitag, 29. Oktober, 14 bis 18 Uhr, Schönau, Kerschensteiner Gemeinschaftsschule, Sonderburger Straße/Einmündung Lilienthalstraße
Samstag, 30. Oktober, 12 bis 17 Uhr, Seckenheim, Seckenheimer Hauptstraße 68 (Schloss)
Sonntag, 31. Oktober, 14 bis 16.30 Uhr, Adler-Mannheim-Heimspiel, SAP Arena

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech, Moderna (Zweitimpfungen) und Johnson&Johnson. Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.

Mobiles Corona-Impfteam in der Neckarstadt-West auch am Montag 25.10.

Von Donnerstag, 21. Oktober, bis Samstag, 23. Oktober, sowie am Montag, 25. Oktober, ist das mobile Impfteam im Bürgerhaus in der Neckarstadt-West (Lutherstraße 15, 68169 Mannheim) im Einsatz. Donnerstag, Freitag und Montag wird jeweils von 12 bis 18 Uhr geimpft, am Samstag von 12 bis 17 Uhr. Die Impfungen finden ohne Termin statt. Geimpft wird mit dem Impfstoff von Biontech und Johnson&Johnson.

Bitte beachten: Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Laufende und kommende Impfaktionen ohne Termin

Eine Übersicht über laufende und kommende Impf-Aktionen in Mannheim finden Sie hier: www.mannheim.de/impfaktionen. Die Liste wird stetig aktualisiert.

Impfen seit 01. Oktober

Die Impfzentren in Baden-Württemberg sind seit 01. Oktober planmäßig geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt sind die Impfungen in die Regelversorgung übergegangen. Für eine Erst- oder Zweitimpfung können weiterhin Termine bei der Hausarztpraxis bzw. bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden. Gleiches gilt für die Auffrischungsimpfungen für besonders vulnerable Personen. Auch Betriebsarztimpfungen sind möglich.
Wenn Sie keine Hausarztpraxis haben, können Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung BW über die Corona-Karte Baden-Württemberg (Adresse: https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102) den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden.
Für die Terminvereinbarung ist es wichtig, dass der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten wird und auch, dass Sie den Termin mindestens zwei Wochen vor der fälligen Impfung mit der Arztpraxis vereinbaren. Nur so kann die Arztpraxis die entsprechenden Impfstoffmengen bestellen und die Impftermine auch in Gruppen zusammenfassen, um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.

Meldung des Landes: Johnson & Johnson-Geimpfte können nach vier Wochen Zweitimpfung mit mRNA-Impfstoff bekommen / Impfung gegen Coronavirus und Grippe zeitgleich möglich

Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und einer entsprechenden Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) passt Baden-Württemberg seine Impf-Empfehlungen an. So können etwa Personen, die eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ab vier Wochen nach der verabreichten ersten Impfung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna bekommen. Dadurch soll der Impfschutz verbessert werden. In Baden-Württemberg wurden Stand Mittwoch (13. Oktober) 418.598 Menschen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft.

Zudem können eine Impfung gegen das Coronavirus und gegen Grippe nun zeitgleich vorgenommen werden. Mit Blick auf die umfangreichen Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ist laut STIKO-Empfehlung generell kein Mindestabstand mehr zwischen einer COVID-19-Impfung und anderen Impfstoffen erforderlich.

Auch Personen ab zwölf Jahren mit einer sogenannten schweren Immundefizienz, also einer Störung des Immunsystems, können ab sofort nach der vierten Woche nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Bei dieser Gruppe besteht die Möglichkeit einer fehlenden Immunantwort und damit trotz verabreichter Impfungen kein ausreichender Schutz gegen COVID-19.

Daneben können sich in Baden-Württemberg bei individuellem Wunsch, nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung auch weiterhin Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen. Hier sollte die Zweitimpfung jedoch mindestens sechs Monate zurückliegen. Weitere Informationen zu den Auffrischimpfungen finden Sie auf unserer Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/auffrischimpfungen-in-baden-wuerttemberg-auch-fuer-ueber-60-jaehrige-moeglich/

Weitere Informationen

Die Stellungnahme der Ständigen Impfkommission finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-10-07.html, den entsprechenden Beschluss der letzten Gesundheitsministerkonferenz hier: https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=231&jahr=2021
Quelle Stadt Mannheim

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