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Heidelberg – Wer möchte junge Ideen für Heidelberg einbringen? Bewerbungsfrist für den Jugendgemeinderat endet am 5. November

Heidelberg – JGR-Wahlen. 10.9.2021 Foto: Peter Dorn

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Wer für den Heidelberger Jugendgemeinderat (JGR) kandidieren möchte, sollte jetzt aktiv werden: Denn am Freitag, 5. November 2021, um 12 Uhr endet die Bewerbungsfrist. Jugendliche, die sich für einen der 30 Sitze bewerben wollen, müssen in Heidelberg wohnen und zwischen 13 und 19 Jahre alt sein. Das Bewerbungsformular gibt es auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter www.jugendgemeinderat.heidelberg.de.

„Bislang haben uns eine Handvoll Bewerbungen erreicht, insgesamt sind 30 Sitze zu besetzen“, berichtet Wahlorganisator Albrecht Mentz von der städtischen Kinder- und Jugendförderung. „Jugendliche sollten die Möglichkeit zur Beteiligung unbedingt nutzen und ihre Ideen für Heidelberg in die Kommunalpolitik einbringen“, wirbt Mentz. Er wünscht sich wie bei der vorherigen Wahl einen ausgewogenen Mix aus Kandidatinnen und Kandidaten aus allen Schularten, damit die Interessen der Jugendlichen breit vertreten sind. „Wir suchen junge Menschen, die mitgestalten wollen, was in Heidelberg passiert und Spaß daran haben, gemeinsam Projekte zu planen und andere Jugendliche dafür zu begeistern. Die Jugendlichen haben uns in den letzten Jahren immer wieder bestätigt, dass sie von ihrem Engagement in der Jugendvertretung auch persönlich viel profitiert haben, weil sie beispielsweise gelernt haben, sich in einer größeren Gruppe zu äußern und selbstbewusster geworden sind“, sagt Mentz.

Wer sich für den Jugendgemeinderat bewerben möchte, findet Infos und das Bewerbungsformular unter www.jugendgemeinderat.heidelberg.de. Fragen
beantwortet die Kinder- und Jugendförderung der Stadt Heidelberg, Plöck 2a, 69117 Heidelberg, Telefon 06221 58-37991.

30 Vertreterinnen und Vertreter für die Jugend

Der Heidelberger Jugendgemeinderat setzt sich aus 30 gewählten Jugendvertreterinnen und
-vertretern und sechs beratenden Mitgliedern des „Erwachsenen“-Gemeinderates zusammen. Jeweils zehn Sitze entfallen auf Jugendliche aus Gymnasien, aus berufsbildenden Schulen und auf Jugendliche aus Gemeinschafts-, Real- und Hauptschulen beziehungsweise dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ). Die Jugendgemeinderäte amtieren zwei Jahre. Sie arbeiten ehrenamtlich. Für Sitzungen gibt es als Aufwandsentschädigung Sitzungsgeld.

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