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Heidelberg – Verkehrssicherheit auf den Straßen: Tempo 30 soll die Regel werden, Tempo 50 die Ausnahme – Heidelberg beantragt Pilotversuch für stadtweit neue Höchstgeschwindigkeit


Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – 50 Stundenkilometer sind in geschlossenen Ortschaften als Regelgeschwindigkeit festgelegt – doch in den meisten Heidelberger Straßen gilt bereits jetzt Tempo 30, Tempo 20 oder Schrittgeschwindigkeit. Nun geht die Stadtverwaltung noch einen Schritt weiter: Die Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern soll – Hauptverkehrsstraßen ausgenommen – die Regel werden, Tempo 50 die Ausnahme. Noch ist diese sogenannte Regelumkehr aber in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen.

Heidelberg will deshalb einen Pilotversuch zur sogenannten „Regelumkehr Tempo 30“ durchführen. Dies beantragt die Stadt beim Bundesverkehrsministerium. Darüber ist in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am Mittwoch, 20. Oktober 2021, informiert worden. Der Stadtverwaltung geht es dabei insbesondere um die höhere Verkehrssicherheit durch geringere Geschwindigkeiten bei bestmöglichem Verkehrsfluss sowie um eine verbesserte Aufenthaltsqualität.

„Mit Tempo 30 statt 50 als Regelgeschwindigkeit soll der Verkehr in unserer Stadt sicherer und nachhaltiger werden. Wir wollen damit Unfälle vermeiden und die gegenseitige Rücksichtnahme fördern. Wir sehen aber auch Chancen, dass sich der innerstädtische Verkehrsfluss verbessert und Luftverschmutzungen zurückgehen. Wir können das nur herausfinden, wenn wir es ausprobieren – deshalb plädiere ich dafür, dass wir schnellstmöglich einen entsprechenden Versuch starten“, erklärt Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Zudem hat die Stadt Heidelberg Anfang September 2021 eine Kooperationsvereinbarung mit ihrer französischen Partnerstadt Montpellier geschlossen. In Montpellier gilt bereits Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit, außer auf Hauptverkehrsstraßen. Heidelberg möchte durch die Kooperation von Montpelliers Erfahrungen profitieren und das System ebenfalls umsetzen.

Geschwindigkeitsreduzierung ist bereits jetzt eher die Regel als die Ausnahme

Die Stadt Heidelberg setzt seit Jahren ein Gesamtkonzept für den Einsatz der unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen für das Stadtgebiet um. Vereinfacht gesagt funktioniert es so: Je größer die Straße und je höher ihre Bedeutung für den innerstädtischen Verkehr, desto höher die Geschwindigkeit.

Bereits jetzt sind geschwindigkeitsreduzierte Streckenabschnitte (Tempo 30, Tempo 20, verkehrsberuhigte Bereiche) in der Stadt eher die Regel als die Ausnahme. In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung durch viele unterschiedliche Maßnahmen bereits flächendeckend für Verkehrsberuhigung gesorgt – und zwar dort, wo es notwendig ist. Für die nächsten Jahre sind bereits weitere Projekte zur Verkehrsberuhigung eingeplant.
Insbesondere die Wohngebiete sollen flächendeckend und abgestuft verkehrsberuhigt werden. Dies soll die Aufenthaltsqualität verbessern und die Verkehrssicherheit erhöhen, vor allem rund um Kitas, Schulen oder Seniorenheime. Schon jetzt gilt in den Wohnbezirken grundsätzlich Tempo 30, in einigen Bereichen auch geringere Höchstgeschwindigkeiten (Tempo 20, Schrittgeschwindigkeit). In Heidelberg sind beispielsweise bereits über 100 verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet.
Die Hauptverkehrsstraßen entlasten das Wohnstraßennetz. Eine Anordnung von Tempo 30 oder geringeren Fahrgeschwindigkeiten würde diesen Grundsatz aushebeln. Gleiches gilt für Gewerbe- und Industriegebiete: Diese sollen mit kurzer Fahrtzeit an das überregionale Straßennetz angebunden werden.

Erkenntnisse zu Auswirkungen von Tempo 30 auf Luftschadstoffe erhofft

Es gibt derzeit noch keine eindeutige wissenschaftliche Aussage zu Auswirkungen von Tempo 30 auf Luftschadstoffe. Der Pilotversuch soll hierzu neue Erkenntnisse bringen. Verschiedene Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass auf ebenen Straßen weniger die Geschwindigkeit entscheidend ist, sondern eher ein gleichmäßiger Verkehrsfluss mit möglichst wenig Beschleunigungsvorgängen. Erkenntnisse erwartet sich die Verwaltung zudem hinsichtlich möglicher negativer Effekte wie Fahrzeitverlängerungen, Verschlechterung des ÖPNV-Angebots oder das Ausweichen in Wohngebiete.

Letztlich muss das Gesamtverkehrskonzept so angelegt sein, dass sich der Privat- und Wirtschaftsverkehr, der Bus- und Schienenverkehr sowie der Rad- und Fußverkehr sinnvoll ergänzen.

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