• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Ludwigshafen – Ende der kostenfreien Bürgertestung

Ludwigshafen / Mainz
Mit der Änderung der Testverordnung des Bundes, welche am 11. Oktober 2021 in Kraft tritt, endet die kostenfreie Bürgertestung im Projekt „Testen für Alle“. Ab Montag stehen kostenlose Testungen nur noch einem in § 4a TestV genau definierten Personenkreis zur Verfügung.

Demnach können diese ausschließlich von

Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/co-vid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist,
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist kostenlos in Anspruch genommen werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird voraussichtlich eine einheitliche ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei den Teststellen zur Verfügung stellen. Diese Bescheinigung benötigen diejenigen die zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten.

„Was in den Teststellen in den vergangenen Monaten geleistet wurde, ist in jeder Hinsicht anerkennenswert. Die flächendeckenden Testungen waren ein entscheidender Baustein zur Bekämpfung des Virus. Tests werden auch weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Für die Landesregierung bleibt aber klar: Wir müssen die Impfquote weiter steigern. Impfen bleibt der Schlüssel aus der Pandemie“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Jeder Rheinland-Pfälzer und jede Rheinland-Pfälzerin habe mittlerweile die Möglichkeit, sich wohnortnah und unbürokratisch impfen zu lassen.

„Der Bund hat entschieden, dass die kostenlose Bürgertestung ab sofort nicht mehr angeboten wird. Jedoch wird es auch weiterhin das Angebot für zum Beispiel Kindertagesstätten geben. Dies ist daher von besonderer Bedeutung, da ein Selbsttest für Kinder nicht in Frage kommt“, so Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Die Testung von Kindern in Kindertagesstätten ist weiterhin kostenfrei möglich. Dabei ist zu beachten, dass es eine Testpflicht in rheinland-pfälzischen Kitas für die dort betreuten Kinder weiterhin nicht geben wird. Die Teilnahme am Testangebot ist freiwillig und bedarf der Einwilligung der Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten.

Die Teststellen können die Preise für die kostenpflichtigen Testungen selbst festlegen. Das Land macht hierzu keine Vorgaben. Auch der Projektname ändert sich von „Testen für Alle“ in Projekt „Testen nach § 4a TestV“. Die Regelungen hinsichtlich der Beauftragung sind weiterhin bis zum 31.12.2021 gültig. Die benötigten Testkits können, wenn gewünscht, weiterhin über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bezogen werden.

„Wir gehen davon aus, dass sich die Anzahl der Teststellen reduzieren wird und vermutlich insbesondere größere Anbieter, die eine Vielzahl an Teststellen im Land betreiben, den Betrieb einstellen werden,“ so Placzek weiter. Offensichtlich haben manche Teststellen den Betrieb bereits eingestellt ohne sich ordnungsgemäß im Portal abzumelden, dies führt zunehmen zur Verwirrung bei Bürgerinnen und Bürgern. Alle Teststellen wurden nun aufgerufen, die Inhalte auf der Übersichtsseite zu aktualisieren, damit alle Bürgerinnen und Bürger die noch geöffneten Teststellen unkompliziert finden können.
Quelle Landesregierung Rheinland-Pfalz

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de