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Mannheim – Bundestagswahl: Endspurt im Wahlbüro und Präsentation der Wahlergebnisse

Am kommenden Sonntag wird der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl, darunter auch die Anschrift des Wahlgebäudes und die Wahlbezirk- wie auch die Wählernummer. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, einen Stift und die Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitzubringen, da dies den Ablauf erleichtert. Darüber hinaus müssen sie ihren Ausweis oder Reisepass bei sich haben und auf Verlangen vorlegen. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht greifbar hat, kann auch nur mit dem Ausweis wählen gehen. Das Wahlgebäude kann im Internet unter www.mannheim.de/wahlen mit Stadtplanausschnitt abgerufen oder telefonisch unter 0621/293-9566 erfragt werden.

Der Stimmzettel wird im Wahlraum ausgehändigt. Eine Liste der Wahlvorschläge ist ebenfalls unter www.mannheim.de/wahlen zu finden. Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen und können die Erst- und die Zweitstimme auch an unterschiedliche Wahlvorschläge vergeben. Mit der Erststimme – für die es zwölf Wahlvorschläge gibt – wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat für den Wahlkreis 275 Mannheim gewählt. Wer die meisten Erststimmen erhält, ist direkt in den Bundestag gewählt. Um die Zweitstimme bewerben sich die Landeslisten von 24 Parteien. Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag und wird deshalb auch als „Kanzlerstimme“ bezeichnet, da man in dieses Amt nur von der Bundestagsmehrheit gewählt werden kann.

Briefwahl: Rechtzeitige Rücksendung nicht verpassen!
Viele Mannheimer Wahlberechtigte haben schon gewählt – per Wahlbrief oder im Wahlbüro. Mehr als 75.000 Wahlberechtigte haben bisher Briefwahlunterlagen beantragt. So viele, wie noch nie zuvor bei einer Wahl in Mannheim.

Briefwählerinnen und Briefwähler dürfen die rechtzeitige Rücksendung ihrer Briefwahlumschläge nicht verpassen! Nur Wahlbriefe, die bis 18 Uhr am Sonntag im Rathaus eingehen, kommen auch in die Auszählung. Wer spät dran ist, kann seinen Wahlbrief auch noch am Wahltag bis 18 Uhr ausschließlich in den Hausbriefkasten an der Pforte des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung sind nicht zulässig! Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen. Mit dem Wahlschein in den Briefwahlunterlagen kann aber auch in jedem Wahllokal der Stadt Mannheim an der Urnenwahl teilgenommen werden.

Briefwahlunterlagen können beim Wahlbüro, das diese Woche durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet hat, noch bis Freitag, 18 Uhr, beantragt werden. Wer persönlich kommt und den Ausweis vorlegt, kann gleich dort wählen. Für die Abwicklung per Post ist die Zeit nun schon sehr knapp. Online ist die Briefwahlbeantragung ab Donnerstag, 23. September, um 12 Uhr daher nicht mehr möglich.

Wer Unterlagen für eine andere Person abholen möchte, benötigt eine entsprechende Abholvollmacht. Die ist auf der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt und muss nur noch ausgefüllt werden. In gesetzlich geregelten Fällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, können auch am Samstag von 8 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag bis spätestens 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt und ausgegeben werden. Sollten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, können die Bürgerinnen und Bürger nur noch am Samstag von 8 bis 12 Uhr Ersatzunterlagen erhalten. Am Wahlwochenende sollte vorher immer telefonisch unter 0621/293-9566 mit dem Wahlbüro Kontakt aufgenommen werden, um die Voraussetzungen und die erforderlichen Unterlagen abzuklären, das erspart Wartezeiten und unnötige Wege.

Hinweise gem. § 11 Corona-Verordnung
In § 11 der Corona-Verordnung wurden wichtige grundsätzliche Regeln für den Wahlablauf in der Pandemiezeit gesetzt. Diese sind zwingend einzuhalten.

Die Regelungen in Kürze:
• Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske getragen werden.
• Diese Verpflichtung besteht nicht für
o Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und
o Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat, und
o die Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme der Maske zur Identitätsfeststellung.
• Im Wahlgebäude ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
• Wer die Wahl beobachten möchte, ist zur Bereitstellung der Kontaktdaten gemäß § 11 Absatz 4 i. V. m. § 8 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO verpflichtet. Im Falle einer Befreiung von der Maskenpflicht dürfen sich die Wahlbeobachtenden nicht länger als 15 Minuten je Schicht (8 Uhr bis 13 Uhr, 13 Uhr bis 18 Uhr, während der Auszählung) und grundsätzlich nicht länger als 15 Minuten in Briefwahlbezirken aufhalten.
• Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
o einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Corona-Virus unterliegen,
o typische Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus, namentlich Atemnot, neuauftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen,
o keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt,
o die Wahl beobachten möchten, aber nicht zur Angabe aller erforderlichen Kontaktdaten bereit sind.
• Beim Betreten des Wahlgebäudes muss sich jede Person mit dem dafür bereitgestellten Spender im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.

Ergebnispräsentation im Internet
Unter www.mannheim.de/wahlen kann die Ergebnisermittlung ab zirka 18.30 Uhr live verfolgt werden. Die Zwischenergebnisse werden laufend aktualisiert bis das vorläufige amtliche Endergebnis feststeht. Weitere Informationen erteilt gerne das Wahlbüro, das diese Woche Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, geöffnet ist. Darüber hinaus ist das Wahlbüro auch am Samstag bis 12 Uhr und am Wahlsonntag telefonisch unter 0621/293-9566 oder per Fax an 293-9590 erreichbar.

Wahlinfo-App der Stadt Mannheim
Mit der Wahlinfo-App der Stadt Mannheim haben Wahlberechtigte und Wahlinteressierte unmittelbaren Zugriff auf umfangreiche Informationen. Sie informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie zum Beispiel, wann die Wahl stattfindet, wie per Briefwahl gewählt werden kann, was im Fall eines Umzugs kurz vor der Wahl passiert oder wie die amtlichen Endergebnisse lauten. Die barrierearme Anwendung ist sowohl für Android als auch iOS erhältlich und kann jederzeit über Google Play beziehungsweise den App Store installiert werden.

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