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Frankenthal – Stadtbücherei digital: Digitale Nachschlagewerke im Überblick – 3G-Regel

Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.

Am Freitag, 24. September, von 10 bis 12 Uhr, lädt die Stadtbücherei Frankenthal zur nächsten Veranstaltung der Reihe „Stadtbücherei digital“ ein. Dieses Mal gibt die Stadtbücherei einen Überblick über ihre digitalen Nachschlagewerke Duden, Brockhaus und Munzinger.

Zugriff mit dem Büchereiausweis
Zahlreiche bekannte Nachschlagewerke stehen auch in digitaler Form zur Verfügung. Sie können jederzeit und von jedem internetfähigen Gerät verwendet werden. Über www.munzinger.de hat man Zugriff auf redaktionell geprüfte und dadurch zitierfähige Informationen über Personen und Länder, sowie auf DUDEN Basiswissen Schule und DUDEN Sprachwissen. Besonders gut eigenen sich die Nachschlagewerke für Schüler und Studenten. Auf www.brockhaus.de erhält man Zugriff auf die gesamte Brockhaus Enzyklopädie und das Kinder- und Jugendlexikon. Bei allen Angeboten kann man sich kostenlos mit dem Stadtbüchereiausweis und dem dazugehörigen Passwort anmelden.

Nach einem kurzen Vortrag, der die verschiedenen Internetdienste überblickartig vorstellt, können die Teilnehmenden an Tablets und PCs die Angebote erkunden. Bei Fragen steht eine Mitarbeiterin der Stadtbücherei zur Verfügung. Gerne können eigene Laptops, Tablets und Smartphones mitgebracht werden, um die notwendigen Apps gleich gemeinsam zu installieren. Für die Arbeit an den eigenen Geräten kann das kostenlose WLAN der Stadtbücherei genutzt werden.

Anmeldung
Die Veranstaltung ist kostenlos und richtet sich an Erwachsene. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung erforderlich. Das ist persönlich zu den Öffnungszeiten der Stadtbücherei (montags 14 bis 18 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 10 bis 18 Uhr und samstags 10 bis 13 Uhr), per Mail an stadtbuecherei@frankenthal.de oder telefonisch unter 06233-89 630 möglich. Alle Informationen sind auch auf www.frankenthal.de/stadtbuecherei zu finden. Es gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln. Der Nachweis über einen negativen Schnelltest, Genesung bzw. Impfung muss vorgelegt werden.

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