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Mannheim – IHK-Umfrage Höhere Impfquote darf nicht zu Lasten der Betriebe gehen/ Unternehmen fordern Recht auf Abfrage des Impfstatus‘

Mannheim, 15. September 2021. Die Bundesregierung verfolgt weiter das Ziel, die Impfquote deutlich zu steigern. Dazu hat sie jüngst auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung geändert, um die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen. „Um aus der Pandemie zu kommen, brauchen wir deutlich mehr als die derzeit knapp 62 Prozent vollständig Geimpften. Daher ist es richtig, dass die Politik mehr Menschen zur Impfung bewegen will. Das darf jedoch nicht auf dem Rücken der Unternehmen und der schon Geimpften geschehen“, fasst IHK-Präsident Manfred Schnabel die Ergebnisse einer Umfrage mit mehr als 100 Antworten unter den Unternehmensvertretern in der IHK-Vollversammlung und in den Fachausschüssen zusammen. Umfragezeitraum war der 6. bis 8. September.

Viele Unternehmen haben ihren Beschäftigten bereits eine Corona-Impfung im Betrieb angeboten. „Jetzt kommt die Pflicht zur Freistellung hinzu. Gleichzeitig verweigert der Bundesgesetzgeber den Arbeitgebern, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abzufragen. Hier fordern die allermeisten Betriebe eine gesetzliche Regelung. Solch eine Abfrage würde es ihnen erleichtern, ihren gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz nachzukommen und es würde ihre Geschäftsmöglichkeiten verbessern“, mahnt Schnabel.

Recht des Arbeitgebers auf Abfrage des Impfstatus‘

Die Einführung einer sogenannten Impfabfrage, das heißt einer Rechtsgrundlage, auf der Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen, wird von einer sehr breiten Mehrheit (84 %) befürwortet. Der weitüberwiegende Teil der Unternehmen (76 %) würde die Möglichkeit der Impfabfrage im eigenen Betrieb auch tatsächlich nutzen, wenn es sie gäbe.

Eine solche Impfabfrage würde den Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Arbeitsschutz helfen und gleichzeitig die Wahrnehmung von Geschäftsmöglichkeiten erleichtern, so die klare Einschätzung der Befürworter einer Impfabfrage, die sie auch nutzen würden:

88 % der Befürworter, die eine Impfabfrage selbst nutzen würden, sind der Ansicht, dass ihnen dies die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Arbeitsschutz stark oder sogar sehr stark erleichtern würde.
Und 76 % dieser Unternehmen meinen, dass eine Impfabfrage ihnen die Ausübung ihrer Geschäfte erleichtern würde.

„Diese Ergebnisse sprechen dafür, dass der Gesetzgeber an das Thema nochmals herangeht und die Impfabfrage für alle Unternehmen ermöglicht“, regt der IHK-Präsident an.

Die Unternehmen, die die Einführung einer Impfabfrage ablehnen, tun dies überwiegend (53 %) aus grundsätzlichen Erwägungen, zu einem substantiellen Teil (41 %) aber auch weil sie aufgrund von freiwilligen Rückmeldungen ihrer Beschäftigten schon einen guten Überblick über die Lage in der Belegschaft haben. Letzteres ist auch der dominante Grund, warum manche Unternehmen eine Impfabfrage nicht nutzen würden, wenn sie eingeführt würde. Ein weiterer maßgeblicher Grund liegt darin, dass sie befürchten, die Durchführung der Impfabfrage könnte die Belegschaft spalten.

Impfanreize versus Impfpflicht

79 % der Befragten sind der Ansicht, dass der Staat weitere Impfanreize setzen sollte. Unterschiedliche Meinungen gibt es indes zur konkreten Ausgestaltung solcher Anreize:

Die mit 43 % größte Gruppe gibt abgestuften Zugangsmöglichkeiten den Vorzug. Insofern liegt die Politik mit ihrem Grundansatz aus Sicht der Wirtschaft richtig.
Die mit 21 % zweitgrößte Gruppe bevorzugt bessere kommunikative Maßnahmen wie Werbung oder politische Appelle.
Es folgen mit jeweils rund 14 % eine auf bestimmte Berufsgruppen beschränkte und eine allgemeine Impfpflicht.
Nicht einmal 3 % wünschen sich geldwerte Anreize.

Pflicht der Unternehmen, in Maßnahmen zur Steigerung der Impfquote einbezogen zu werden

Bei der Frage, ob die Unternehmen eine größere Rolle dabei spielen sollten, die Impfquote zu steigern, ergibt sich ein zweigeteilte Bild: Eine geringfügige Mehrheit (56,5 %) begrüßt dies; die übrigen Unternehmen (43,5 %) bevorzugen eine Teilnahme auf freiwilliger Basis und lehnen eine verpflichtende Einbeziehung ab.

Dabei scheint es insbesondere der verpflichtende Charakter zu sein, den die Unternehmen ablehnen, denn 77 Prozent der Unternehmen haben die Impfung ihrer Mitarbeiter schon jetzt unterstützt, entweder durch das Angebot von Impfungen im Betrieb oder durch eine Freistellung ihrer Beschäftigten für die Wahrnehmung von Impfterminen außerhalb des Unternehmens.

Auffällig ist dabei, dass viele Unternehmen (41 %) ihren Beschäftigten Impfungen durch angestellte oder freie Betriebsärzte angeboten haben. Das zeigt einmal mehr, wie sinnvoll es gewesen wäre, die Betriebsärzte deutlich früher in die Impfkampagne einzubinden. Die Politik hatte den Betriebsärzten erst sehr spät Impfstoffe zugänglich gemacht. Die Ablehnung, den Betrieben nun zu einem späten Zeitpunkt gesetzliche Pflichten aufzuerlegen, dürfte auch auf diesen Umstand zurückzuführen sein.
Quelle IHK Rhein-Neckar.

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